11931/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.07.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

 

betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen in Ihrem Ministerium

 

Der Zukauf externer Beratungsdienstleistungen durch Stellen des Bundes zur Planung und Umsetzung von Projekten führt seit Jahren immer wieder zu öffentlichen Debatten. Dadurch stellt sich die grundlegende Frage der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und der Bundesministerien in Hinblick auf das Vorhandensein wichtigen Know-Hows. Es geht schlicht und ergreifend darum, ob die Bundesregierung über das notwendige Wissen in Form qualifizierter Mitarbeiter*innen für die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben verfügt und in weiterer Folge darum, in welchen Bereichen Expertise zugekauft werden muss, um diese Aufgaben zu erfüllen.

 

Dass diese Thematik auch international für zunehmend für Debatten über die Handlungsfähigkeit staatlicher Einrichtungen führt, zeigt nicht nur die aktuelle Kritik des Europaparlaments an den hohen Ausgaben für Consulting-Leistungen der EU Kommission. Auch in Deutschland zeigten parlamentarische Anfragen in Folge des Beratungsskandals im dortigen Verteidigungsministerium, dass die Ausgaben für externe Berater*innen sich in den letzten Jahren vervielfacht haben: Seit 2006 wurden mindestens 1,2 Milliarden Euro durch mehr als 6.000 Beratungsverträge für externe Consulting- und Beratungsleistungen ausgegeben. Ähnliche Zahlen liegen bisher in Österreich noch nicht vor.

 

Das Ziel der vorliegenden Anfrage ist es daher, Transparenz über Verträge zwischen Stellen des Bundes und externen Anbieter*innen von Beratungs- und Consultingleistungen, wie beispielsweise Dienstleistungen im Bereich des Projektmanagements der der Außenwerbung, zu schaffen, die projektbezogen abgeschlossen und über einen definierten Zeitraum erfolgen. Solange durch derartige Verträge beispielsweise Know-How oder Personal zeitlich begrenzt angekauft werden, die zur Umsetzung eines Projekts des Bundesministeriums nötig sind, oder Teile dieses Projektes in Eigenregie von diesen Anbieter*innen durchgeführt werden, sind sie Teil dieser Anfrage.

 

 

Anfrage:

 

1.    Mit welchen externen Anbieter*innen von Beratungs- und Consultingleistungen haben Ihr Ministerium bzw. die nachgelagerten Dienststellen momentan Werk- und Dienstleistungsverträge bzw. Arbeitsleihverträge?

a.    Bitte um detaillierte Auflistung nach Summe, Projekt, Auftragnehmer*in und ÖNACE-Code.

2.    Nach welchen internen Richtlinien werden seitens Ihres Ministeriums Werk- und Dienstleistungsverträge bzw. Arbeitsleihen mit externen Anbieter*innen abgeschlossen? Bitte um detaillierte Antwort, insbesondere in Hinblick auf Ausschreibungsprozesse, Qualitätskontrolle und Transparenzbestimmungen.

3.    Für welche konkreten Leistungen externen Anbieter*innen auf Basis von Werk- und Dienstleistungsverträgen bzw. Arbeitsleihen wurden seit 7. Jänner 2020 durch Ihr Ministerium welche Geldbeträge ausgezahlt?

a.    Bitte um detaillierte Auflistung nach Summe, Projekt, Auftragnehmer und ÖNACE-Code.