11955/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.07.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, , Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Pipelinekapazitäten OMV
Kürzlich hat die Regierung bekannt gegeben, dass sich die teilweise in Staatseigentum befindliche OMV bei Auktionen wichtige Pipelinekapazitäten gesichert hat, um zukünftig Gas aus Norwegen, Rotterdam und Italien nach Österreich transportieren zu können. Laut Angaben der Regierung und der OMV sollen damit die Voraussetzungen geschaffen worden sein, um bis zu 40 TWh Gas aus nicht-russischen Quellen zu beschaffen. Dies entspräche in knapp der Hälfte des österreichischen Jahresbedarfs an Erdgas.
Die Auktionskosten waren angesichts der angespannten Versorgungssituation in Europa erwartungsgemäß hoch, obwohl die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen noch immer nicht bekannt sind. Um diesen zusätzlichen Kraftakt zu meistern, hat die Regierung im Rahmen des Gasdiversifizierungsgesetzes zugesagt, für anfallende Mehrkosten aufzukommen. Dabei handelt es sich um 100 Millionen Euro/Jahr für die nächsten Jahre. Laut Ministerin Gewessler wird die OMV diese Summe voraussichtlich auch ausschöpfen.
Es ist zweifellos klar, dass die Sicherung dieser Pipelinekapazitäten ein längst überfälliger Schritt war, um die österreichische Gasversorgung zu sichern. Nichtsdestotrotz hat sich die Lage dadurch keineswegs entspannt, da noch immer unklar ist, ob überhaupt Gas nach Österreich fließen wird, um welche Mengen es sich dabei handeln soll und ob dieses Gas dann auch tatsächlich für den österreichischen Bedarf bestimmt ist. Des Weiteren sind die Mehrkosten für die Auktion bisweilen völlig intransparent.
Ebenfalls letzte Woche wurde ein Abkommen zwischen der EU und Aserbaidschan abgeschlossen, in dem Gaslieferungen nach Europa in der Größenordnung von etwa 200TWh in Aussicht gestellt wurden. Hier wurde angedeutet, dass Teile davon auch der Versorgung von Österreich dienen könnten, allerdings fehlen hiezu genau Angaben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende