Eingelangt am 25.07.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Suizidprävention in
Österreich
Suizide sind in Österreich die Ursache
für rund ein Prozent der jährlichen Todesfälle (1). Seit Jahren
gehen die standardisierten Suizidraten zurück (2) und auch entgegen aller
Befürchtungen, wie die Pandemie sich auswirkt, sind die Suizidraten
weiterhin zurückgegangen (3). Gestiegen sein dürften allerdings die
Selbstmordversuche, was besonders bei Kindern- und Jugendlichen durch den
Engpass bei der psychiatrischen Versorgung problematisch ist (4).
Zurückgehende Raten alleine sind aber
wohl kein ausreichender Grund für Jubel. Die große Frage, die sich
immer stellt ist aber, welche Mittel für was eingesetzt werden
können, um möglichst langfristige Verbesserungen zu schaffen. So
gehört beispielsweise eben besonders bei Kindern und Jugendlichen ein
Ausbau der psychischen Versorgung auf allen Ebenen von stationär bis zur
Psychotherapie wohl zu den schneller greifenden Maßnahmen. Konkrete
Maßnahmen zur Suizidprävention wurden zuletzt 2019 vorgestellt (5),
welche davon bis zu welchem Grad umgesetzt wurden, lässt sich allerdings
nicht genau nachvollziehen. Ebenso unklar ist, welche Maßnahmen in Zukunft
gesetzt werden sollen, immerhin wurden nunmehr relativ unangekündigt knapp
drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt (6).
- https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/gesundheit/todesursachen/index.html
- https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:670a6150-81df-4f37-ba70-bcec9becd127/Suizidbericht_2021_pdfUA.pdf
- http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/gesundheit/todesursachen/127706.html
- https://wien.orf.at/stories/3132111/
- https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:658b1796-e27f-4f8a-9256-b33894f81013/SUPRA%20
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01444/index.shtml
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Für welche konkreten Maßnahmen
sollen die 2,9 Millionen Euro, die nunmehr im Budget veranschlagt sind,
genutzt werden? (Bitte um Aufschlüsselung aller Maßnahmen und
veranschlagter Kosten)
- Auf welcher Basis wurde entschieden, das
nunmehr eigene Budgetmittel zur Suizidprävention nötig sind?
- Welche Faktoren haben sich seit den
vergangenen Budgetverhandlungen verändert, sodass diese
Sondermaßnahme nötig ist?
- Warum wurden diese nicht bereits im
regulären Budget im November inkludiert?
- Welche Maßnahmen zur
Suizidprävention sollen in Abstimmung mit anderen Ministerien
umgesetzt werden? (Beispielsweise Erschwernisse beim Erlangen von
Schusswaffen)
- Welche Zielwerte gibt es, um die Wirksamkeit
von Maßnahmen zu evaluieren?
- Welche Rolle spielt der Ausbau der
psychischen Versorgung für Suizidprävention?
- Gibt es hierzu Abstimmungen mit anderen
Stakeholdern (Ministerien, Versicherungsträger etc.) um bessere
Ergebnisse in der Suizidprävention zu erlangen?
- Welche Maßnahmen zur
Suizidprävention wurden in den vergangenen zwei Jahren gesetzt?
- Gibt es Erhebungen, wie sich die Zahl der
suizidgefährdeten Personen entwickelt hat? (Bspw Kontakte bei
Hotlines oÄ)
- Falls ja: Bitte um deren Übermittlung
- Falls nein: Warum nicht?