11957/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.07.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Suizidprävention in Österreich

 

Suizide sind in Österreich die Ursache für rund ein Prozent der jährlichen Todesfälle (1). Seit Jahren gehen die standardisierten Suizidraten zurück (2) und auch entgegen aller Befürchtungen, wie die Pandemie sich auswirkt, sind die Suizidraten weiterhin zurückgegangen (3). Gestiegen sein dürften allerdings die Selbstmordversuche, was besonders bei Kindern- und Jugendlichen durch den Engpass bei der psychiatrischen Versorgung problematisch ist (4).

Zurückgehende Raten alleine sind aber wohl kein ausreichender Grund für Jubel. Die große Frage, die sich immer stellt ist aber, welche Mittel für was eingesetzt werden können, um möglichst langfristige Verbesserungen zu schaffen. So gehört beispielsweise eben besonders bei Kindern und Jugendlichen ein Ausbau der psychischen Versorgung auf allen Ebenen von stationär bis zur Psychotherapie wohl zu den schneller greifenden Maßnahmen. Konkrete Maßnahmen zur Suizidprävention wurden zuletzt 2019 vorgestellt (5), welche davon bis zu welchem Grad umgesetzt wurden, lässt sich allerdings nicht genau nachvollziehen. Ebenso unklar ist, welche Maßnahmen in Zukunft gesetzt werden sollen, immerhin wurden nunmehr relativ unangekündigt knapp drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt (6).

  1. https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/gesundheit/todesursachen/index.html
  2. https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:670a6150-81df-4f37-ba70-bcec9becd127/Suizidbericht_2021_pdfUA.pdf
  3. http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/gesundheit/todesursachen/127706.html
  4. https://wien.orf.at/stories/3132111/
  5. https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:658b1796-e27f-4f8a-9256-b33894f81013/SUPRA%20
  6. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01444/index.shtml

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Für welche konkreten Maßnahmen sollen die 2,9 Millionen Euro, die nunmehr im Budget veranschlagt sind, genutzt werden? (Bitte um Aufschlüsselung aller Maßnahmen und veranschlagter Kosten)
  2. Auf welcher Basis wurde entschieden, das nunmehr eigene Budgetmittel zur Suizidprävention nötig sind?
  3. Welche Faktoren haben sich seit den vergangenen Budgetverhandlungen verändert, sodass diese Sondermaßnahme nötig ist?
  4. Warum wurden diese nicht bereits im regulären Budget im November inkludiert?
  5. Welche Maßnahmen zur Suizidprävention sollen in Abstimmung mit anderen Ministerien umgesetzt werden? (Beispielsweise Erschwernisse beim Erlangen von Schusswaffen)
  6. Welche Zielwerte gibt es, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu evaluieren?
  7. Welche Rolle spielt der Ausbau der psychischen Versorgung für Suizidprävention?
  8. Gibt es hierzu Abstimmungen mit anderen Stakeholdern (Ministerien, Versicherungsträger etc.) um bessere Ergebnisse in der Suizidprävention zu erlangen?
  9. Welche Maßnahmen zur Suizidprävention wurden in den vergangenen zwei Jahren gesetzt?
  10. Gibt es Erhebungen, wie sich die Zahl der suizidgefährdeten Personen entwickelt hat? (Bspw Kontakte bei Hotlines oÄ)
    1. Falls ja: Bitte um deren Übermittlung
    2. Falls nein: Warum nicht?