11962/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.07.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Pensionsparadies OeBFA(fZP): Bundesfinanzierungsagentur für Zusatzpensionen?
Betriebliche Altersvorsorge in der zweiten Säule hilft, längerfristig die sinkenden Ersatzraten im ASVG-Pensionssystem zu kompensieren. Eine solche zweite Säule sollte allen Erwerbstätigen offenstehen. Dabei entstünden für die Unternehmen keine Zusatzkosten, wenn der Gesetzgeber die Kosten für Pensionskassenbeiträge mit einer Senkung nicht-versicherungsbezogenen Lohnnebenkosten (WBF, FLAF, WK-Umlage 2, Kommunalsteuer) verbinden würde. Allerdings setzen weder die Regierung noch die schwarz-grüne parlamentarische Mehrheit Initiativen für ein allgemeines Betriebspensionssystem, von dem alle etwas haben.
Stark steigende Pensionsrückstellungen in der Bundesfinanzierungsagentur
Stattdessen florieren weiterhin die Pensionsprivilegien im öffentlichen Bereich - auf Kosten der Allgemeinheit - wie die RH-Berichte regelmäßig aufzeigen (1). Das gilt auch für die Bundesfinanzierungsagentur, bei der die Rückstellungen für Zusatzpensionen zuletzt massiv gestiegen sind (2). Im Jahr 2020 machten die Pensionsrückstellungen rund 2/3 der Passiva in der Bilanz der OeBFA aus. Ein Blick auf die Bilanz könnte den Eindruck vermitteln, Pensionszahlungen wären das Geschäftsfeld der Bundesfinanzierungsagentur.
Wieso steigen die Pensionsrückstellungen so stark?
Aus dem aktuellen Rechnungshofbericht zur Bundesfinanzierungsagentur (Bund 2022/20) geht hervor, dass die Pensionsrückstellungen der OeBFA zwischen 2016 und 2020 von 2,26 Mio. Euro um 44 Prozent auf 3,26 Mio. Euro stark gestiegen sind. Obwohl laut RH-Einkommensbericht praktisch sämtliche OeBFA-Beschäftigte bereits im neuen Pensionskassenmodell sind und es aktuell nur drei Zusatzpensionäre im alten Direktpensionssystem gibt. Nur für jene im alten Direktpensionssystem müssen Pensionsrückstellungen gem. UGB gebildet werden. Bei üppigen Ø 57.800 Euro Jahreszusatzpension (=4.130 Euro x14) pro Zusatzpensionär entsprechen die Pensionsrückstellungen von 3,26 Mio. Euro zumindest dem nötigen Deckungserfordernis für die drei „Luxus“-Direktzusatzpensionäre. Es erklärt jedoch nicht, warum die Pensionsrückstellungen 2018 so sprunghaft gestiegen sind. Der Verdacht liegt nahe, dass die OeBFA entgegen des UGB die Pensionsrückstellungen erst mit Pensionsantritt bildet, nicht bereits beim Aufbau der Ansprüche. Denn im Zeitverlauf hat sich die Zahl der OeFBA-Direkt-Zusatzpensionäre von 2 auf 3 erhöht (siehe RH-Einkommensberichte). Diese Vorgehensweise bzw. Abweichung vom UGB wird häufig im öffentlichen Bereich gewählt, um das wahre Ausmaß der Pensionsverpflichtungen für die Zusatzpensionen zu verschleiern (3).
Grundsätzlich kann der starke Anstieg bei den Pensionsrückstellungen nur auf die alten Direkt-Zusatzpensionssysteme oder die neueren „leistungsorientierten“ Pensionskassenmodelle mit Nachschussverpflichtung zurückzuführen sein, da „beitragsorientierten“ Pensionskassenmodelle keine Pensionsrückstellungen erfordern.
OeBFA in Zahlen 2020 (RH-Bericht "Reihe EINKOMMEN 2021/1", RH-Bericht "Reihe BUND 2022/20“):
Aus dem RH-Bericht "Reihe BUND 2022/20"

Quellen:
(1) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_2/Einkommensbericht_2019_und_2020.html
(2) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/aktuelles/Oesterreichische_Bundesfinanzierungsagentur.html
(3) https://www.diepresse.com/5041491/das-mysterium-arbeiterkammer
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende