Eingelangt am 28.07.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas
Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für
Landesverteidigung
betreffend Beschaffung in
Millionenhöhe - für ungenutzte Software
Im Jahr 2016 beschloss das
Verteidigungsministerium, ein neues IT-System anzuschaffen. Dieses hätte
laut Medienberichten hätte das Syxtem der deutschen Firma SAP bereits 2019
in Betrieb gehen sollen - dieser Schritt ist allerdings bis heute nicht
geschehen. In Hinblick darauf sind schon die Beschaffungskosten von 11,45
Millionen Euro beträchtlich, als noch wesentlich problematischer sind aber
die jährlichen Betriebskosten von 650.000 Euro zu betrachten, die auch
ohne Benutztung seit der Anschaffung jedes Jahr anfallen. Insgesamt sprechen
wir hier also von einem bisherigen Betrag von ca. 13 Millionen Euro. Ohne, dass
das IT-System bisher implementiert wurde. https://www.derstandard.at/story/2000137312951/verteidigungsministerium-zahlte-13-millionen-euro-fuer-ungenutzte-software
Unmittelbar vor Inbetriebnahme im Jahr 2019
äußerte nämlich der damalige Chef des Abwehramts, Generalmajor
Rudolf Striedinger, Sicherheitsbedenken mit dem IT-System. Der damalige
Verteidigungsminister in der Übergangsregierung, Thomas Starlinger, setzte
daraufhin die Inbetriebnahme aufgrund der an ihn herangetragenen
Sicherheitsbedenken aus. Über diese Bedenken gibt es innerhalb des BMLV
unterschiedliche Meinungen, aber aus Vorsicht die Einführung eines Systems
zu verzögern, bis die Bedenken ausgeräumt werden können, ist
für eine Organisation im nationalen Sicherheitssektor vernünftig. Man
sollte hier aber nicht unerwähnt lassen, dass dieses System international bereits von zahlreichen
Streitkräften und Polizeibehörden eingesetzt wird.
Die Probleme mit dieser Beschaffung sind also
zweierlei: (1) Der Zeitraum von 2016 bis 2019, als ein System beschafft wurde,
aber im Vorfeld scheinbar kein Augenmerk auf die Sicherheitsstruktur gelegt
wurde, sodass der Chef des Nachrichtenamts erst im letzten Moment
Sicherheitsbedenken äußerte, die es eigentlich schon vor der
Beschaffung hätte geben sollen. (2) Die Zeit nach der Aussetzung der
Implementierung, als das System schnell überprüft und entweder
korrigiert oder storniert hätte werden sollen. Im Stornofall hätte
das BMLV dann auch nach Alternativen suchen müssen (außer die
Beschaffung war niemals wirklich notwendig, in welchem Fall der gesamte Prozess
ein Beispiel von monumentaler Geldverschwendung wäre).
2020 schieden dann Striedinger und Starlinger
aus ihren jeweiligen Ämtern aus. Das BMLV unter der neuen Ministerin
Klaudia Tanner nahm das IT-System nach wie vor nicht in Betrieb, zahlte aber
weiterhin jährliche Lizenzgebühren von 650.000 Euro. Weder wurde das
System auf seine Sicherheit überprüft und implementiert, noch
aufgrund von unlösbaren Problemen storniert. Und obgleich man 2016 der
Meinung war, unbedingt ein neues System zu benötigen, wurde anscheinend
auch keine alternative Lösung in Auftrag gegeben. Egal wie man es dreht
und wendet, gerade im Hinblick auf die finanzielle Situation des Bundesheeres
sowie zunehmender Gefahr durch Cyber-Bedrohnungen, ist diese Vorgehensweise
nicht akzeptabel und für jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler nicht
argumentierbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Zum Zeitpunkt der Beschaffungsentscheidung
2016, was waren die Gründe für eine Neubeschaffung des
IT-Systems?
- Wer war für die Bedarfsanalyse
verantwortlich?
- Gab es eine Ausschreibung?
- Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde SAP
ausgewählt?
- Waren Sicherheitsbedenken wie diesem die
GenMaj. Striedinger letztendlich ins Treffen führte, ein Kriterium
für die Auswahl?
i. Wenn nein, warum nicht?
ii. Wenn ja, wer war verantwortlich für die Sicherheitsfragen bei der
Auswahl des Bestbieters?
- Wer war für Beschaffung und
Projektmanagement zu diesem Zeitpunkt verantwortlich?
- An wen wurde die Verantwortung weitergegeben?
- War Rudolf Striedinger als Chef des
Abwehramts in das Projekt von Beginn an miteinbezogen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, warum äußerte er seine
Bedenken erst drei Jahre nach Beginn des Beschaffungsprozesses, zum
Zeitpunkt der Implementierung?
- Handelt es sich bei SAPs um ein off-the-shelf
System?
- Wenn nein, warum wurden Sicherheitsbedenken
nicht in der Designphase beachtet? Wer war für diese Frage
verantwortlich?
- Wenn ja, wurde es für das BMLV
adaptiert? Wurden Sicherheitsbedenken bei der Adaptierung mitbedacht? Wer
war für diese Frage verantwortlich?
- Ist "Defense Forces & Public
Security" in anderen Verteidigungs- oder anderen
sicherheitsrelevanten Ministerien in anderen Staaten oder in
Österreich bereits im Einsatz?
- Wenn ja, hat das BMLV die Erfahrungen
dieser Ministerien eingeholt und in den Beschaffungsprozess
miteinbezogen?
i. Wenn ja, mit welchen und mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, gab es in anderen Ministerien
keine vergleichbaren Sicherheitsbedenken? Oder wie wurden diese von
anderen Käufern behoben?
- Welche Aktivitäten hat Bundesministerin
Tanner im Zusammenhang mit dem "Defense Forces & Public
Security" System seit ihrer Amtsübernahme getroffen?
- Wurden die angeblichen
Sicherheitsmängel überprüft?
i. Wenn ja, mit welchem Resultat?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Das BMLV stellte 2016 fest, dass es ein
neues IT-System braucht und hat daher eines zugekauft. Warum wird seit
2020 weder das zugekaufte (nach Analyse der Sicherheitsbedenken)
eingesetzt noch eine Alternative gesucht?
- Wenn das BMLV tatsächlich seit 2016 ein
neues IT-System benötigt, welche Auswirkungen hat das Fehlen dieses
Systems nun, sechs Jahre später und drei Jahre nach geplanter
Implementierung, auf die Operationen des Verteidigungsministeriums?
- Wenn keine, warum wurde dann ein neues
System um einen zweistelligen Millionenbetrag angeschafft?
- Wer war für den Beschaffungsprozess
verantwortlich?
- Aufgrund welcher Kriterien wurde die
Beschaffung des SAP Systems als notwendig erachtet? Wer zeichnet für
diese Bedarfsanalyse verantwortlich?
- Warum werden für ein inoperables System
jährlich Lizenzgebühren bezahlt?
- Was geschieht in dieser Frage nun? Wird das
System nun auf seine Einsatzfähigkeit geprüft?
- Wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung
über die Bedenken bzw. eine Anpassung des Systems, um es operabel zu
machen, zu rechnen?
- Ab wann ist mit einer Neuausschreibung des
Projekts zu rechnen?
- Wann wird die Ministerin die
Lizenzzahlungen für ein inoperables System aussetzen? Welche Folgen
hätte eine derartiges Vorgehen?
- Aus 10680/AB geht hervor, dass Ihr
Ministerium 18.000 Euro für die Beratung zur Umgestaltung einer
Website ausgegeben hat. Auch hier gab es bis dato keine Umsetzung, ob es
diese überhaupt geben wird, ist unklar. Ist hier seit der
Beantwortung der erwähnten Anfrage eine Entscheidung getroffen
worden? Welche?
- Wer wurde mit der Beratung zur Umgestaltung
beauftragt?
- Wieso sind Konzept und Anbot für die
Umgestaltung in diesem Fall getrennt?
- Wann wurde diese Beratung in Anspruch
genommen?
- Welche Leistung wrude im Zuge dieser
Beratung genau erbracht?
- Wie gedenken Sie, 18000€ ausgegebenen
Steuergeldes zu argumentieren, ohne die Website neu zu gestalten?
- Wieso wurde die Beratung in Anspruch
genommen, ohne sicher zu sein, die Website umgestalten zu wollen?
- Aufgrund welcher Basis wurde eine
Umgestaltung der Website angeregt und von wem?
- Welche Schritte sind im Zuge dieses
Projekts als nächstes geplant?