11983/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.08.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Verdienstentgang durch die Pandemie

 

Im Falle einer Krankheit übernehmen üblicherweise bei längeren Krankenständen die Versicherungsträger die Entgeltfortzahlung. Im Falle einer Krankheit, die unter das Epidemiegesetz fällt, übernimmt der Bund den Verdienstentgang. Wie so oft ist diese Abwicklung aber durch mehrere Paragraphen geregelt und stellt für Durchschnittsbürger eine Herausforderung im Verständnis von Abwicklungsschritten dar.

So kann der Verdienstentgang gemäß §36 Epidemiegesetz im Falle einer Absonderung gemäß §17 geltend gemacht werden, allerdings muss dieser Anspruch innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Maßnahme geltend gemacht werden. Nachdem viele Bescheide - und damit die offizielle Gültigkeit von Maßnahmen - oft erst sehr viel später ausgestellt wurden, stellt sich auch die Frage, inwiefern die Anträge auf Vergütung des Verdienstentganges innerhalb dieser Frist gestellt wurden - und wenn dies später erfolgte, wie viele tatsächlich einen abschlägigen Bescheid erhielten. Immerhin haben einige Bundesländer entgegen der im §33 EpiG normierten Fristen dezidiert bis zu einem Jahr verlängert (1). In weiterer Folge ist unklar, ob bei den ausbezahlten Summen tatsächlich die Fristen für Anträge eingehalten wurden oder werden konnten und inwiefern die Auszahlungen dahingehend in ihrer Gesamtheit den Bedingungen des Epidemiegesetzes entsprechen. Da die Abwicklung über die Bezirksverwaltungsbehörden und die Länder läuft, ist auch unklar, auf welchen Zeitraum sich die bis inklusive April 2022 berichtete Summe von 138.456.203,4 Euro bezieht und wie beispielsweise nunmehr die Abwicklung der Auszahlungen erfolgt, wenn Personen sich freitesten und der Bezugszeitraum daher nicht automatisch auf zehn Tage festgelegt ist. Nachdem nicht immer klar ersichtlich ist, wie Meldungen des EMS oder der Gesundheitsämter beziehungsweise auch mit auszahlenden Stellen abgeglichen ist, sind auch in diesem Fall fehlerhafte Zahlungen nicht auszuschließen.

Erschwerend im Sinne der Transparenz kommt hinzu, dass Unternehmen den Verdienstengang für ihre Mitarbeiter beantragen und nicht Mitarbeiter selbst. Unklar ist daher, wie die Abwicklung funktioniert und ob beispielsweise Zahlen abgeglichen werden können, wie viele Personen in Absonderung waren und für wie viele Personen ein Verdienstentgang ausbezahlt wurde. Gleichzeitig ist aber auch unklar, ob beispielsweise bei teilweisem Homeoffice im Falle einer symptomlosen Absonderung von Bezirksverwaltungsbehörden abschlägige Bescheide über die Auszahlung des Verdienstentgangs ausgestellt wurden. 

  1. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_07803/index.shtml

  

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Absonderungen gemäß §17 Epidemiegesetz gab es in den Jahren 2020, 2021 und 2022? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  2. Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz wurden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 insgesamt bereits gestellt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
    1. Wie viele dieser Anträge auf Ersatzzahlungen wurden innerhalb von sechs Wochen nach einem positiven Testergebnis der Person, für die ein Antrag auf Ersatzzahlung gestellt wurde, gestellt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
    2. Wie viele dieser Anträge auf Ersatzzahlungen wurden innerhalb von sechs Wochen nach Ausstellung eines Absonderungsbescheides für die Person, für die ein Antrag auf Ersatzzahlung gestellt wurde, gestellt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
    3. Wie viele dieser Absonderungsbescheide wurden mehr als sechs Wochen nach einem positiven Testergebnis ausgestellt und für wie viele Personen, für die unter diesen Umständen eine Ersatzzahlung beantragt wurde, wurde diese tatsächlich geleistet? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  1. Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz wurden bereits bearbeitet? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  2. Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz wurden bereits bewilligt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  3. Für wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz erfolgten bereits Auszahlungen? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  4. Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz wurden für Personen gestellt, die sich nach fünf Tagen freitesten konnten und für wie viele Tage wurden Ersatzzahlungen für solche Personen geleistet? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  5. Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz wurden bereits abgelehnt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
    1. Gegen wie viele dieser Ablehnungen wurde Beschwerde eingelegt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  1. Welche Summe wurde 2020 für die Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  2. Welche Summe wurde für Anträge aus dem Jahr 2020 für die Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  3. Wie viel Geld wurde 2021 für die Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  4. Welche Summe wurde für Anträge aus dem Jahr 2021 für die Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  5. Wie viel Geld wurde 2022 bisher für die Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  6. Welche Summe wurde für Anträge aus dem Jahr 2022 für die Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz bisher an Unternehmen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
  7. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages im Durchschnitt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland)
  8. Wie hoch ist das geplante Budget für Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz?