Eingelangt am 01.08.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Verdienstentgang durch die
Pandemie
Im Falle einer Krankheit übernehmen
üblicherweise bei längeren Krankenständen die
Versicherungsträger die Entgeltfortzahlung. Im Falle einer Krankheit, die
unter das Epidemiegesetz fällt, übernimmt der Bund den
Verdienstentgang. Wie so oft ist diese Abwicklung aber durch mehrere
Paragraphen geregelt und stellt für Durchschnittsbürger eine
Herausforderung im Verständnis von Abwicklungsschritten dar.
So kann der Verdienstentgang gemäß
§36 Epidemiegesetz im Falle einer Absonderung gemäß §17
geltend gemacht werden, allerdings muss dieser Anspruch innerhalb von sechs
Wochen nach Ende der Maßnahme geltend gemacht werden. Nachdem viele
Bescheide - und damit die offizielle Gültigkeit von Maßnahmen - oft
erst sehr viel später ausgestellt wurden, stellt sich auch die Frage,
inwiefern die Anträge auf Vergütung des Verdienstentganges innerhalb
dieser Frist gestellt wurden - und wenn dies später erfolgte, wie viele
tatsächlich einen abschlägigen Bescheid erhielten. Immerhin haben
einige Bundesländer entgegen der im §33 EpiG normierten Fristen
dezidiert bis zu einem Jahr verlängert (1). In weiterer Folge ist unklar,
ob bei den ausbezahlten Summen tatsächlich die Fristen für
Anträge eingehalten wurden oder werden konnten und inwiefern die
Auszahlungen dahingehend in ihrer Gesamtheit den Bedingungen des
Epidemiegesetzes entsprechen. Da die Abwicklung über die
Bezirksverwaltungsbehörden und die Länder läuft, ist auch
unklar, auf welchen Zeitraum sich die bis inklusive April 2022 berichtete Summe
von 138.456.203,4 Euro bezieht und wie beispielsweise nunmehr die Abwicklung
der Auszahlungen erfolgt, wenn Personen sich freitesten und der Bezugszeitraum
daher nicht automatisch auf zehn Tage festgelegt ist. Nachdem nicht immer klar
ersichtlich ist, wie Meldungen des EMS oder der Gesundheitsämter
beziehungsweise auch mit auszahlenden Stellen abgeglichen ist, sind auch in
diesem Fall fehlerhafte Zahlungen nicht auszuschließen.
Erschwerend im Sinne der Transparenz kommt
hinzu, dass Unternehmen den Verdienstengang für ihre Mitarbeiter
beantragen und nicht Mitarbeiter selbst. Unklar ist daher, wie die Abwicklung
funktioniert und ob beispielsweise Zahlen abgeglichen werden können, wie
viele Personen in Absonderung waren und für wie viele Personen ein
Verdienstentgang ausbezahlt wurde. Gleichzeitig ist aber auch unklar, ob
beispielsweise bei teilweisem Homeoffice im Falle einer symptomlosen
Absonderung von Bezirksverwaltungsbehörden abschlägige Bescheide
über die Auszahlung des Verdienstentgangs ausgestellt wurden.
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_07803/index.shtml
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Absonderungen gemäß
§17 Epidemiegesetz gab es in den Jahren 2020, 2021 und 2022? (Bitte
um Auflistung nach Bundesland und Monat)
- Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen
gemäß §32 Epidemiegesetz wurden
in den Jahren 2020, 2021 und 2022 insgesamt bereits gestellt? (Bitte um
Auflistung nach Bundesland und Monat)
- Wie viele dieser
Anträge auf Ersatzzahlungen wurden innerhalb von sechs Wochen nach
einem positiven Testergebnis der Person, für die ein Antrag auf
Ersatzzahlung gestellt wurde, gestellt? (Bitte um Auflistung nach
Bundesland und Monat)
- Wie viele dieser
Anträge auf Ersatzzahlungen wurden innerhalb von sechs Wochen nach
Ausstellung eines Absonderungsbescheides für die Person, für
die ein Antrag auf Ersatzzahlung gestellt wurde, gestellt? (Bitte um
Auflistung nach Bundesland und Monat)
- Wie viele dieser
Absonderungsbescheide wurden mehr als sechs Wochen nach einem positiven
Testergebnis ausgestellt und für wie viele Personen, für die
unter diesen Umständen eine Ersatzzahlung beantragt wurde, wurde
diese tatsächlich geleistet? (Bitte um Auflistung nach Bundesland
und Monat)
- Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen
gemäß §32 Epidemiegesetz
wurden bereits bearbeitet? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und
Monat)
- Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen
gemäß §32 Epidemiegesetz
wurden bereits bewilligt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und
Monat)
- Für wie viele
Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz
erfolgten bereits Auszahlungen? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und
Monat)
- Wie viele Anträge
auf Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz wurden
für Personen gestellt, die sich nach fünf Tagen freitesten
konnten und für wie viele Tage wurden Ersatzzahlungen für solche
Personen geleistet? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
- Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen
gemäß §32 Epidemiegesetz
wurden bereits abgelehnt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und
Monat)
- Gegen wie viele dieser
Ablehnungen wurde Beschwerde eingelegt? (Bitte um Auflistung nach
Bundesland und Monat)
- Welche Summe wurde 2020
für die Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt?
(Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
- Welche Summe wurde
für Anträge aus dem Jahr 2020 für die Ersatzzahlungen
gemäß §32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt? (Bitte
um Auflistung nach Bundesland und Monat)
- Wie viel Geld wurde 2021
für die Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt?
(Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
- Welche Summe wurde
für Anträge aus dem Jahr 2021 für die Ersatzzahlungen
gemäß §32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt? (Bitte
um Auflistung nach Bundesland und Monat)
- Wie viel Geld wurde 2022
bisher für die Ersatzzahlungen gemäß §32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt?
(Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
- Welche Summe wurde
für Anträge aus dem Jahr 2022 für die Ersatzzahlungen
gemäß §32 Epidemiegesetz bisher an Unternehmen ausbezahlt?
(Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)
- Wie lange dauert die
Bearbeitung eines Antrages im Durchschnitt? (Bitte um Auflistung nach
Bundesland)
- Wie hoch ist das geplante Budget für
Ersatzzahlungen gemäß §32
Epidemiegesetz?