11989/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.08.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Betreten verboten bei Bundesgärten-Rasen

image1Bundesgärten gibt es vor allem in Wien, aber mit dem Hofgarten und dem Schloss Ambras auch in Innsbruck. Seit 2008 ist in allen städtischen Parks in Wien Schluss mit „Rasen betreten verboten“-Schildern (vgl. Foto rechts) und auch in Innsbruck ist das Betreten von Rasenflächen in städtischen Grünanlagen laut Parkordnung erlaubt. Rasenflächen werden endlich als Erholungsraum für die Menschen gesehen, die sich bei gutem Wetter im freien Treffen wollen, im Schatten der Bäume Schutz vor der Sommerhitze finden oder einfach mal Gras statt Asphalt unter ihren Füßen spüren wollen. Das war ein wichtiger Schritt: Weg von Parks als Ort des passiven Betrachtens hin zu einem aktiven Erleben und Nutzen.

Doch während in städtischen Parks das Angebot gut genutzt werden kann, schaut es bei den Bundesgärten anders aus.

Noch immer finden sich beispielsweise im Volksgarten Hinweisschilder, dass das Betreten des Rasens verboten ist. Nicht nur das: Park-BesucherInnen werden auch aktiv von Rasenflächen verscheucht.

Die Bundesgärten stellen in den zwei Städten wesentliche Grünräume dar und sind daher von großer Bedeutung für die Lebensqualität vieler Bewohnerinnen und Bewohner. Um so trauriger ist es, dass Rasenflächen auch völlig ohne erkennbaren Grund, wie beispielsweise einer Bepflanzung mit Blumenrabatten wie entlang der Hauptachse beim Schloss Schönbrunn, mit Schildern versehen sind, die das Betreten des Rasens untersagen.

Entsprechend ist das generelle Verbot des Betretens von Grünflächen in den Bundesgärten - bloß ergänzt um einzelne Ausnahmebestimmungen - längst aus der Zeit gefallen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie wird das Rasen-Betretungsverbot in den Bundesgärten inhaltlich begründet?

2.    Wie viele Quadratmeter Rasenfläche gibt es in den Bundesgärten? (Bitte um Auflistung nach Standort)

3.    Wie viele Quadratmeter Rasenfläche unterliegen einem Betretungsverbot? (Bitte um Auflistung nach Standort)

4.     Auf welche Ausnahmeregelungen (Spielplatz, Hundezone, ...) verteilen sich jene Rasenflächen, die keinem Betretungsverbot unterliegen? (Bitte um Auflistung der Ausnahmen und deren Flächenanteile nach Standort)

5.    Wer ist für die Kontrolle der Einhaltung des Betretungsverbotes für Rasenflächen zuständig?

a.    Welche weiteren Aufgabengebiete decken diese ab?

b.    Was sind die Kosten?

6. Wie viele Kontrollen wurden in den letzten 5 Jahren durchgeführt? (Bitte um Auflistung nach Standort und Jahr)

7. Wie oft wurden in den letzten 5 Jahren Personen von den Rasenflächen verwiesen? (Bitte um Auflistung nach Standort und Jahr)

8. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Herstellung und Ersatz der Rasen-Betreten- Verboten-Schilder?

9. Haben Sie Pläne das Betretungsverbot von Rasenflächen aufzuheben?

a.     Wenn ja, wann?

b.     Wenn nein, warum nicht?