12024/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.08.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien

betreffend Kosten der indexierten Familienbeihilfe

 

Ab 1.1.2019 wurde die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder indexiert, also an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes angepasst. Dadurch hat sich die schwarz-blaue Bundesregierung Einsparungen von rund 100 Mio. Euro pro Jahr erhofft. Die Indexierung der Familienbeihilfe wurde von Beginn an von vielen Expert:innen als EU-rechtswidrig eingeschätzt, die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet und auf Basis des letzten Verfahrensschrittes hat der EuGH mittlerweile auch ein Gutachten veröffentlicht, dass dies tatsächlich der Fall ist (1). Arbeitnehmer:innen, die in Österreich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen, dürfen nach EU-Recht nicht diskriminiert werden. 

Genau so hat auch der EuGH im Juni 2022 entschieden (2) und damit automatisch die Rückzahlung von zu niedrig ausbezahlten Familienbeihilfen veranlasst. Gemäß früherer Anfragebeantwortungen wurden rund 220 Millionen Euro für diese Rückzahlungen rückgestellt (3), in späteren Ausschüssen wurden teilweise von 300 Millionen Euro berichtet. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass nun nicht nur Kosten anfallen, weil zu niedrig ausbezahlte Familienbeihilfen nachgezahlt werden müssen, sondern auch, weil höher indexierte Familienbeihilfen nicht zurückgefordert werden (können) (4). Nun wurde zwar in mehr Ländern die Familienbeihilfe nach unten indexiert, als nach oben (5) und weitaus mehr Kinder bezogen in "runter indexierten" Ländern die Familienbeihilfe, als in "höher indexierten") (Vgl 2021: 218 Kinder höher, 28.652 Kinder niedriger), dennoch werden sich so noch zusätzliche Summen ergeben, die abseits der Rückstellungen noch in den Kosten für den Versuch einer kostensparenden Familienbeihilfe zu Buche schlagen werden. Da aus bisherigen Anfragebeantwortungen aber nicht genau das Alter der betroffenen Kinder und damit auch nicht die genaue Summe, die über dem österreichischen Niveau ausbezahlt wurde, bekannt ist, bleibt diese Summe noch unbekannt.

 

  1.  https://www.diepresse.com/6088051/eugh-gutachten-indexierung-der-familienbeihilfe-in-oesterreich-unzulaessig
  2. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-06/cp220102de.pdf
  3. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09922/index.shtml
  4. https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0853/index.shtml
  5. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/eugh-urteil-betreffend-die-indexierung-der-familienbeihilfe.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Summe wurde zwischen dem 1.1.2019 und der neuerlichen Vereinheitlichung der Familienbeihilfe ausbezahlt, um Kinder in Ländern mit einer höher indexierten Familienbeihilfe durch den österreichischen Staat zu unterstützen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw Wohnsitzland des Kindes, Anzahl der Kinder und jährliche Gesamtsummen)
  2. In wie vielen Fällen wurde bereits eine Rückerstattung für zu niedrig ausbezahlte Familienbeihilfen beantragt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw Wohnsitzland des Kindes, Anzahl der Kinder und jährliche Gesamtsummen)
  3. In wie vielen Fällen erfolgte bereits eine automatische Rückerstattung für zu niedrig ausbezahlte Familienbeihilfen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw Wohnsitzland des Kindes, Anzahl der Kinder und jährliche Gesamtsummen)
  4. Waren in bisherigen Anfragebeantwortungen auch Sonderzahlungen wie Schulstartgeld, Erhöhungsbetrag oder Kinderbonus inkludiert?
    1. Falls nein: Warum nicht und auf welche Summen belaufen sich die zugehörigen Rückzahlungen und bisherigen höher als für Kinder mit Wohnsitz in Österreich ausbezahlten Summen?
  1. Werden die Rückzahlungen für zu niedrig ausbezahlte Familienbeihilfen inflationsangepasst, sodass Betroffene die Rückzahlungen mit heutigem Wert erhalten und nicht aufgrund der Inflation weniger erhalten, als die Familienbeihilfe zum Zeitpunkt der ursprünglich vorgesehenen Auszahlung wert gewesen wäre?
  2. Welche zusätzlichen Abwicklungskosten sind bis zur neuerlichen Vereinheitlichung der Familienbeihilfe durch die Indexierung angefallen?
  3. Auf welche Summe belaufen sich damit - soweit bisher absehbar - die Mehrkosten durch die Indexierung der Familienbeihilfe insgesamt?
  4. Soweit bisher bekannt wurden zwischen 220 und 300 Millionen Euro an Rückstellungen für potenzielle Rückzahlungen gebildet. Aus welchem Budgetposten sollen potenzielle Mehrkosten gegenüber dieser Rückstellung gedeckt werden?