Eingelangt am 11.08.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für
Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Pflegeausbildungen im
Schulsystem
Ein Kernelement der Pflegereform soll die
Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeiten sein. Wenig überraschend
muss das Bildungssystem daher stark berücksichtigt werden und das
Bildungsministerium ist daher ein wichtiger Akteur in der Umsetzung der
Pflegereform. Soweit bisher bekannt soll ein Schulversuch an 15 Standorten in
das Regelwesen überführt werden, 2020/2021 sollen bereits rund 600
Schüler_Innen ausgebildet werden sein (1). Schwierig ist dabei aber der
Abgleich, welche Schulversuche es in welcher Form gibt. Einerseits ist die Rede
von Ausbildungen an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen und
fünfjährigen berufsbildenden höheren Schulen. Gleichzeitig gab
das Bildungsministerium in früheren Anfragebeantwortungen (2) an, dass
einerseits die Fachschule für Sozialberufe mit erweiterter Autonomie sowie
die Höhere Lehranstalt für Sozialbetreuung und Pflege in Frage
kommen.
Schon zu früheren Zeitpunkten hat das
BMSGPK reges Interesse an diesen Ausbildungen festgestellt (3). Dennoch ist
aufgrund der Ausgestaltungen nicht ganz klar, inwiefern diese Pilotprojekte
sich inhaltlich überschneiden. So kann die erweiterte Autonomie von
Fachschulen für Sozialberufe zwar einen Vorteil dargestellt haben, weil in
den jeweiligen Regionen die Abstimmung mit Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen individuell erfolgte. Allerdings könnte es nun zu
Problemen führen, wenn diese zwischen den verschiedenen Pilotprojekten
vereinheitlicht werden müssen und es unterschiedliche Systeme gibt: Es
wäre also zu klären, wie Lehrpersonal in Pflegefächern aus
Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, aus Fachhochschulen für
Gesundheitsberufe oder aus Krankenhäusern und der direkten Praxis in
Krankenhäusern in Pilotprojekte eingebunden werden kann.
Mit Ende des Schuljahres war nach mehreren
Ankündigungen einer Überführung in den Regelbetrieb allerdings
noch nicht klar, wie weit die bisherigen Pilotprojekte evaluiert wurden (4).
Infolgedessen muss über den Sommer erhoben werden, inwiefern eine
tatsächliche Überführung in den Regelbetrieb konkret erfolgen
kann und welche Pläne es seitens des Ministeriums gibt, die entsprechenden
Personalressourcen zur Verfügung zu stellen.
- https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegereform/Ausbildung-in-der-Pflege.html
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07315/index.shtml
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09091/index.shtml
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/NRSITZ/NRSITZ_00168/index.shtml#tab-VorlaeufigesSten.Protokoll
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Vorgaben gab es seitens des
Bildungsministeriums, welche Pflegeinhalte in Fachschulen für
Sozialberufe unterrichtet werden müssen, um bereits als
Vorausbildung, beziehungsweise Ausbildung, für Pflegeberufe zu
zählen?
- Welche Änderungen waren nötig, um
Fachschulen für Sozialberufe spezifisch auf die Ausbildung von Pflegeberufen
auszurichten? (Beispielsweise Stundenanzahl für spezifische
Unterrichtsfächer, die zusätzlich angeboten werden müssen)
- Welche Änderungen werden künftig
noch implementiert?
- Wie viele unterschiedliche Stundentafeln
wurden durch Pilotschulen für die Ausbildung von Pflegeberufen
vorgelegt?
- Welche Evaluierungsschritte werden nun
gesetzt, um die bisherigen Pilotprojekte zu vereinheitlichen?
- Nachdem ein Großteil der Pilotprojekte
erst im Schuljahr 2022/2021 begann, kann es noch kein Abschlussmonitoring
geben, um den Erfolg der Ausbildungen zu bewerten. Welche Maßnahmen
werden gesetzt, um die Pflegeausbildung in Fachschulen für
Sozialberufe begleitend zu evaluieren?
- Wie viel Personal mit welchen Kompetenzen
ist durchschnittlich pro Jahrgang und Schule nötig, um einen Zweig
für Pflegeausbildungen zu betreiben?
- Welche Kooperationsmodelle wurden laut
Informationen des Bildungsministeriums genutzt, um zusätzliches
Personal für Pflegeausbildungen in Fachschulen für Sozialberufe
zur Verfügung zu haben?
- Wie viele Fachschulen für Sozialberufe
mit Schwerpunkten in der Pflege soll es nach einer Überführung
in das reguläre Schulsystem in den nächsten fünf Jahren
geben? (Falls möglich bitte inklusive Aufschlüsselung über
Bundesländer oder Bezirke nach Jahr inklusive Angabe bisheriger
Bewerbungen von Schulen)
- Welche Vorgaben gab es seitens des
Bildungsministeriums, welche Pflegeinhalte in Höheren Lehranstalten
für Sozialbetreuung und Pflege unterrichtet werden müssen, um
bereits als Vorausbildung, beziehungsweise Ausbildung, für
Pflegeberufe zu zählen?
- Welche Änderungen waren nötig, um
Höhere Lehranstalten für Sozialbetreuung und Pfleg spezifisch
auf die Ausbildung von Pflegeberufen auszurichten? (Beispielsweise
Stundenanzahl für spezifische Unterrichtsfächer, die zusätzlich
angeboten werden müssen)
- Welche Änderungen werden künftig
noch implementiert?
- Wie viele unterschiedliche Stundentafeln
wurden durch Pilotschulen für die Ausbildung von Pflegeberufen
vorgelegt?
- Welche Evaluierungsschritte werden nun
gesetzt, um die bisherigen Pilotprojekte zu vereinheitlichen?
- Nachdem ein Großteil der Pilotprojekte
erst im Schuljahr 2022/2021 begann, kann es noch kein Abschlussmonitoring
geben, um den Erfolg der Ausbildungen zu bewerten. Welche Maßnahmen
werden gesetzt, um die Pflegeausbildung in Höheren Lehranstalten
für Sozialbetreuung und Pflege begleitend zu evaluieren?
- Wie viel Personal mit welchen Kompetenzen
ist durchschnittlich pro Jahrgang und Lehranstalt nötig, um einen
Zweig für Pflegeausbildungen zu betreiben?
- Welche Kooperationsmodelle wurden laut
Informationen des Bildungsministeriums genutzt, um zusätzliches
Personal für Pflegeausbildungen in höheren Lehranstalten
für Sozialbetreuung und Pflege zur Verfügung zu haben?
- Wie viele Höhere Schulen für
Sozialbetreuung und Pflege mit Schwerpunkten in der Pflege soll es nach
einer Überführung in das reguläre Schulsystem in den
nächsten fünf Jahren geben? (Falls möglich bitte inklusive
Aufschlüsselung über Bundesländer oder Bezirke nach Jahr
inklusive Angabe bisheriger Bewerbungen von Schulen)