12025/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.08.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Pflegeausbildungen im Schulsystem

 

Ein Kernelement der Pflegereform soll die Erweiterung der Ausbildungsmöglichkeiten sein. Wenig überraschend muss das Bildungssystem daher stark berücksichtigt werden und das Bildungsministerium ist daher ein wichtiger Akteur in der Umsetzung der Pflegereform. Soweit bisher bekannt soll ein Schulversuch an 15 Standorten in das Regelwesen überführt werden, 2020/2021 sollen bereits rund 600 Schüler_Innen ausgebildet werden sein (1). Schwierig ist dabei aber der Abgleich, welche Schulversuche es in welcher Form gibt. Einerseits ist die Rede von Ausbildungen an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen und fünfjährigen berufsbildenden höheren Schulen. Gleichzeitig gab das Bildungsministerium in früheren Anfragebeantwortungen (2) an, dass einerseits die Fachschule für Sozialberufe mit erweiterter Autonomie sowie die Höhere Lehranstalt für Sozialbetreuung und Pflege in Frage kommen.

Schon zu früheren Zeitpunkten hat das BMSGPK reges Interesse an diesen Ausbildungen festgestellt (3). Dennoch ist aufgrund der Ausgestaltungen nicht ganz klar, inwiefern diese Pilotprojekte sich inhaltlich überschneiden. So kann die erweiterte Autonomie von Fachschulen für Sozialberufe zwar einen Vorteil dargestellt haben, weil in den jeweiligen Regionen die Abstimmung mit Gesundheits- und Krankenpflegeschulen individuell erfolgte. Allerdings könnte es nun zu Problemen führen, wenn diese zwischen den verschiedenen Pilotprojekten vereinheitlicht werden müssen und es unterschiedliche Systeme gibt: Es wäre also zu klären, wie Lehrpersonal in Pflegefächern aus Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, aus Fachhochschulen für Gesundheitsberufe oder aus Krankenhäusern und der direkten Praxis in Krankenhäusern in Pilotprojekte eingebunden werden kann.

Mit Ende des Schuljahres war nach mehreren Ankündigungen einer Überführung in den Regelbetrieb allerdings noch nicht klar, wie weit die bisherigen Pilotprojekte evaluiert wurden (4). Infolgedessen muss über den Sommer erhoben werden, inwiefern eine tatsächliche Überführung in den Regelbetrieb konkret erfolgen kann und welche Pläne es seitens des Ministeriums gibt, die entsprechenden Personalressourcen zur Verfügung zu stellen.

  1. https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegereform/Ausbildung-in-der-Pflege.html
  2. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07315/index.shtml
  3. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09091/index.shtml
  4. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/NRSITZ/NRSITZ_00168/index.shtml#tab-VorlaeufigesSten.Protokoll

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Welche Vorgaben gab es seitens des Bildungsministeriums, welche Pflegeinhalte in Fachschulen für Sozialberufe unterrichtet werden müssen, um bereits als Vorausbildung, beziehungsweise Ausbildung, für Pflegeberufe zu zählen?
  2. Welche Änderungen waren nötig, um Fachschulen für Sozialberufe spezifisch auf die Ausbildung von Pflegeberufen auszurichten? (Beispielsweise Stundenanzahl für spezifische Unterrichtsfächer, die zusätzlich angeboten werden müssen)
    1. Welche Änderungen werden künftig noch implementiert?
  1. Wie viele unterschiedliche Stundentafeln wurden durch Pilotschulen für die Ausbildung von Pflegeberufen vorgelegt?
  2. Welche Evaluierungsschritte werden nun gesetzt, um die bisherigen Pilotprojekte zu vereinheitlichen?
  3. Nachdem ein Großteil der Pilotprojekte erst im Schuljahr 2022/2021 begann, kann es noch kein Abschlussmonitoring geben, um den Erfolg der Ausbildungen zu bewerten. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Pflegeausbildung in Fachschulen für Sozialberufe begleitend zu evaluieren?
  4. Wie viel Personal mit welchen Kompetenzen ist durchschnittlich pro Jahrgang und Schule nötig, um einen Zweig für Pflegeausbildungen zu betreiben?
  5. Welche Kooperationsmodelle wurden laut Informationen des Bildungsministeriums genutzt, um zusätzliches Personal für Pflegeausbildungen in Fachschulen für Sozialberufe zur Verfügung zu haben?
  6. Wie viele Fachschulen für Sozialberufe mit Schwerpunkten in der Pflege soll es nach einer Überführung in das reguläre Schulsystem in den nächsten fünf Jahren geben? (Falls möglich bitte inklusive Aufschlüsselung über Bundesländer oder Bezirke nach Jahr inklusive Angabe bisheriger Bewerbungen von Schulen)
  7. Welche Vorgaben gab es seitens des Bildungsministeriums, welche Pflegeinhalte in Höheren Lehranstalten für Sozialbetreuung und Pflege unterrichtet werden müssen, um bereits als Vorausbildung, beziehungsweise Ausbildung, für Pflegeberufe zu zählen?
  8. Welche Änderungen waren nötig, um Höhere Lehranstalten für Sozialbetreuung und Pfleg spezifisch auf die Ausbildung von Pflegeberufen auszurichten? (Beispielsweise Stundenanzahl für spezifische Unterrichtsfächer, die zusätzlich angeboten werden müssen)
    1. Welche Änderungen werden künftig noch implementiert?
  1. Wie viele unterschiedliche Stundentafeln wurden durch Pilotschulen für die Ausbildung von Pflegeberufen vorgelegt?
  2. Welche Evaluierungsschritte werden nun gesetzt, um die bisherigen Pilotprojekte zu vereinheitlichen?
  3. Nachdem ein Großteil der Pilotprojekte erst im Schuljahr 2022/2021 begann, kann es noch kein Abschlussmonitoring geben, um den Erfolg der Ausbildungen zu bewerten. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Pflegeausbildung in Höheren Lehranstalten für Sozialbetreuung und Pflege begleitend zu evaluieren?
  4. Wie viel Personal mit welchen Kompetenzen ist durchschnittlich pro Jahrgang und Lehranstalt nötig, um einen Zweig für Pflegeausbildungen zu betreiben?
  5. Welche Kooperationsmodelle wurden laut Informationen des Bildungsministeriums genutzt, um zusätzliches Personal für Pflegeausbildungen in höheren Lehranstalten für Sozialbetreuung und Pflege zur Verfügung zu haben?
  6. Wie viele Höhere Schulen für Sozialbetreuung und Pflege mit Schwerpunkten in der Pflege soll es nach einer Überführung in das reguläre Schulsystem in den nächsten fünf Jahren geben? (Falls möglich bitte inklusive Aufschlüsselung über Bundesländer oder Bezirke nach Jahr inklusive Angabe bisheriger Bewerbungen von Schulen)