12027/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.08.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Aufwände für Zusatzpensionen in der Sozialversicherung 2021

 

Pensionskassen vor allem im staatlichen und staatsnahen Bereich sehr verbreitet

In Österreich wurden bereits 1990 die gesetzlichen Grundlagen für Pensionskassen (2. Säule der Altersvorsorge) geschaffen, die neben der gesetzlichen Pension (1. Säule der Altersvorsorge) ein zusätzliches Pensionseinkommen garantieren sollten. Trotzdem befindet sich derzeit nur knapp 1/4 der österreichischen Beschäftigten in einer Pensionskasse (1). Sehr verbreitet sind die Pensionskassen-Lösungen und Zusatzpensionssysteme allerdings nur im staatlichen und staatsnahen Bereich (Kammern, OeNB, Sozialversicherung, Energieversorger,...), wie die Einkommensberichte des Rechnungshofes regelmäßig aufzeigen (2).

Üppige Zusatzpensionen in der Sozialversicherung

So garantiert das SV-Dienstordnungspensionssystem den SV-Angestellten durchschnittliche Zusatzpensionen von knapp 1400 Euro monatlich (x14). Wohlgemerkt: ergänzend zur ASVG-Pension. Mittlerweile befinden sich jedoch schon über 22.000 SV-Angestellte im neuen Zusatzpensionssystem, welches über Pensionskassen läuft. Konkret heißt das, dass die SV-Träger die Zusatzpensionen zunehmend nicht mehr direkt aus der laufenden Gebarung zahlen, sondern Zusatzpensionsbeiträge an Pensionskassen abführen, die später die Pensionszahlungen übernehmen. Die jährlichen Beiträge der SV-Träger an die Pensionskassen betrugen zuletzt durchschnittlich knapp 600 Euro (2020). Das ist fast fünfmal so viel wie Beschäftigte in der Privatwirtschaft 2020 an staatlicher Prämienförderung für die private Pensionsvorsorge (126 Euro) erhalten konnten.

 

Quellen:

(1) https://www.wko.at/branchen/bank-versicherung/pensionskassen/pensionskassen-in-oesterreich.html

(2) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_2/Einkommensbericht_2019_und_2020.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie hoch waren die Aufwände für Dienstordnungspensionen 2021 in der Sozialversicherung?  (nach DVSV u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)
  2. Wie viele Personen erhielten 2021 in der Sozialversicherung eine Dienstordnungspension? (nach DVSV u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)
    1. Bei wie viele Personen lag die ausbezahlte Pension zwischen 70% (3.885 Euro) und 140% (7.770 Euro) der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage?
    2. Bei wie viele Personen lag die ausbezahlte Pension zwischen 140% (7.770 Euro) und 210% (11.665 Euro) der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage?
    3. Bei wie viele Personen lag die ausbezahlte Pension über 210% (11.665 Euro) der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage?
  1. Wie hoch waren die Aufwände für die Pensionskassenbeiträge 2021? (nach DVSV u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)
  2. Für wie viele Personen wurden 2021 Pensionskassenbeiträge bezahlt? (nach DVSV u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)
  3. Wie hoch waren die Aufwände für Zusatzpensionen 2021 insgesamt? (nach DVSV u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)
  4. Wie sind die Regelungen für die Pensionskassenbeiträge bzw. Zusatz­pensionen in der Sozialversicherung konkret ausgestaltet? (nach DVSV u. je SV-Träger, bei Mehrfachzweig-Trägern getrennt nach KV-, UV- u. PV-Zweig)