12028/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.08.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend mögliche Sanktionen bei Fehlverhalten ausländischer Diplomat_innen
Der in Wien bei der OSZE akkreditierte russische Diplomat Konstantin Gavrilov fiel Ende Juli auf Twitter auf, als er einen Tweet eines russischen Kollegen und bekennenden Stalinisten weiterleitete, der politisch motivierte Massenmorde der Sowjetunion gutheißt. Als der Tweet Aufmerksamkeit außerhalb der russischsprachigen Szene erregte, löschte Gavrilov ihn wieder. Er war sich offensichtlich der Problematik derartiger Aussagen außerhalb Putins Russland, vor allem in seiner Position als für Waffenkontrolle und internationale Zusammenarbeit zuständiger Diplomat, bewusst.
Dass ein hochrangiger Diplomat derartigen Tweets folgt ist bedenklich; dass er sie weiterleitet und sie damit bekräftigt besorgniserregend.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, welche Abkommen betreffen bilaterale, welche multilaterale Akkreditierte? In welcher Weise unterscheiden sich die Normen für erlaubtes Verhalten? Welche Unterschiede gibt es in Bezug auf mögliche Sanktionen?
i. Ist in Anbetracht der Beziehungen mit Russland eine Beschränkung des russischen diplomatischen Personals angedacht?