12029/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.08.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Mag. Hanger, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler

betreffend Meinungsumfrage der Sophie Karmasin Market Intelligence GesmbH

Wie bereits mehrere Medien berichteten, gab die Meinungsforscherin Sabine B. im Zuge ihrer Beschuldigtenvernehmung zusammengefasst an, dass es für sie nichts Neues gewesen sei, dass im Zusammenhang mit Meinungsumfragen Absprachen zwischen einer Partei, der Meinungsforscherin und einem Medium getroffen werden. Diese Praxis sei ihr nicht erst seit ihrer Zusammenarbeit mit dem BMF bekannt, sondern habe bereits davor im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen ihr, der Karmasin Motivforschung, der SPÖ und der Tageszeitung heute existiert. Ihr als damaliger Mitarbeiterin der Karmasin Motivforschung seien dabei von Laura Rudas bzw von deren Mitarbeitern Michaela Topolnik und Paul Pöchhacker sehr deutlich die Wünsche der SPÖ hinsichtlich der Umfrageergebnisse kommuniziert worden. Im Hintergrund habe es Gespräche zwischen der SPÖ und dem Geschäftsführer der Tageszeitung Heute, Wolfgang Jansky, gegeben.

In ihrer zweiten Beschuidigtenvernehmung führte Beinschab dann auch aus, dass in den Jahren 2009 bis 2013 parallel zu dieser Zusammenarbeit zwischen Karmasin und der SPÖ auch Angebote an das BKA (Staatssekretär Ostermayer) und direkt an Heute gelegt wurden.

Ausdrücklich führt Beinschab aus, warum sie gefragt nach dem „Beinschab-Österreich-Tool“ auf die Zusammenarbeit von Karmasin/Heute/SPÖ hinweist: „Ich will das deswegen darstellen, weil es sich aus meiner Sicht um dasselbe System handelt, das auch im vorliegenden Fall zur Anwendung kam.“

Zuletzt berichtete u.a. der STANDARD, die WKStA prüfe einen Anfangsverdacht gegen prominente SPÖ-Politiker auf Grundlage der oben dargestellten Aussagen der Sabine B.

Unter Zahl AB 11338/AB XXIV. GP liegt dem Parlament die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 11494/J XXVI. GP der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen, vor, in welcher der seinerzeit amtierende Bundeskanzler angibt, im Jahr 2010 die Sophie Karmasin Market Intelligence GesmbH mit der Durchführung einer Untersuchung zur Studie „Gerechte Steuern 2010" zu Kosten von € 30.240,-. beauftragt zu haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgende Anfrage:

1.      Von wem und in wessen Auftrag wurde die Studie „Gerechte Steuern 2010“ verfasst, die in weiterer Folge von der Sophie Karmasin Market Intelligence GesmbH untersucht wurde?

2.       Wurde die Untersuchung durch die Sophie Karmasin Market Intelligence GesmbH vom damaligen Bundeskanzler oder von Staatssekretär Josef Ostermayer veranlasst?

3.       Welche Mitarbeiter im Bundeskanzleramt waren mit der Beauftragung, Abwicklung und/oder Abrechnung der Studie befasst?

4.       Wie viele Gegenangebote wurden eingeholt?

5.      Sind der Beauftragungsvorgang, die Abwicklung der Untersuchung, die Ergebnisse sowie die Abrechnung einschließlich der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit im Bundeskanzleramt dokumentiert? Wenn ja, von wem wurde die ordnungsgemäße Leistungserbringung bestätigt?

6.      Sollte Staatssekretär Josef Ostermayer die Untersuchung veranlasst haben, ist dokumentiert, aus welcher seiner Aufgabenbereiche (Regierungskoordination und Medien) sich eine Zuständigkeit für den Bereich „Gerechte Steuern“ ableiten lässt?

7.      Welche konkreten Fragestellungen wurden im Einzelnen bei der genannten demoskopischen Studie abgefragt?

8.      Wurden diese Fragestellungen mit Mitarbeitern des Bundeskanzleramts oder dritten Personen abgestimmt? Wenn ja, mit wem?

9.      Welche Ergebnisse wurden bei den einzelnen Fragestellungen erzielt?

10.  An welche Empfängerinnen und Empfänger wurden die Ergebnisse der Studie zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet?

11.  In welcher Weise flossen die Ergebnisse der genannten Studie in die Arbeit des Bundeskanzleramtes oder seiner nachgeordneten Dienststellen ein?

12.  Welche weiteren Beauftragungen der Sophie Karmasin Market Intelligence GesmbH oder einer anderen, mit Sophie Karmasin verbundenen Unternehmung im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts, sind im Zeitraum 2.12.2008 bis 18.12,2017 im Bundeskanzleramt dokumentiert?

13.  Hat sich das Bundesministerium für Justiz oder eine diesem nachgelagerte Dienststelle zwischenzeitlich in Bezug auf die erwähnten Ermittlungen im Rahmen eines Amtshilfeersuchens oder einer anderen Form der Beweissicherung bereits beim Bundeskanzleramt gemeldet?