12035/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.08.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Grundwehrdiener im Grenzeinsatz

 

Die Migrationskrise von 2015 stellte Österreich vor große und unvorhersehbare Herausforderungen. Um die Folgen dieser plötzlich eintretenden Situation zu bewältigen, wurde das österreichische Bundesheer zu einem unbefristeten sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz insbesondere im Rahmen des Grenzmanagements entsandt und mit zahlreichen Unterstützungsleistungen beauftragt.

Auch bewacht das ÖBH Botschaften, um die Polizei nach dem Terroranschlag in Wien im November 2020 für andere Aufgaben zu entlasten. Per Gesetz dürfen Assistenzeinsätze jedoch nur nach dem ultima ratio Prinzip durchgeführt werden und sind schnellstmöglich zu beenden. Verfassungsjurist Heinz Mayer ortet im Standard (26. Juli 2022: "Heer trainiert auch Inlandseinsätze") einen "schlampigen Umgang" mit den verfassungsrechtlichen Verpflichtungen des Heeres und meint, dass ein Manko an Polizist_innen nicht für einen Einsatz des Bundesheeres ausreichen würden. Spezifisch sagt er: "Die Botschaftsbewachung durch das Heer ist daher wohl genauso verfassungswidrig wie der jahrzehntelange Grenzeinsatz.

Das ÖBH unterstützt das Innenministerium im Grenzgebiet seit 2015, obwohl seit 2017 (5 Jahre) niemand mehr von einer Migrationskrise spricht. Laut Presse vom 8. Juli (https://www.diepresse.com/6162679/wie-lang-sollen-grundwehrdiener-noch-im-grenzeinsatz-sein?from=rss) befinden sich derzeit jedoch "[...] 1165 Soldatinnen und Soldaten im Grenzgebiet im Dienst. Die meisten (651) gehören der Miliz an, haben also einen zivilen Hauptberuf. 301 Uniformierte sind Vollzeit beim Heer – und 213 von ihnen sind Wehrpflichtige." Eine Anfragebeantwortung von Verteidigungsministerin Tanner vom 19. Juli (10819/AB) spricht von 162 Grundwehrdienst leistenden Soldaten im Migrationseinsatz und keinen weiterein in anderen Inlandseinsätzen. Durchschnittlich dauern Assistenzeinsätze für Grundwehrdiener laut Ministerin Tanner 36 Tage – bei einem 6-monatigen Grundwehrdienst also mehr als fast ein Fünftel der Zeit, die eigentlich für die Ausbildung zur Landesverteidigung vorgesehen ist.

Zudem hat die Regierung 2021 noch beschlossen, dass sich Grundwehrdiener künftig mehr auf ihre militärische Ausbildung konzentrieren und Assistenzeinsätze ab Frühjahr 2021 an den Grenzen von Berufs- und Milizsoldaten durchgeführt werden sollen. Auch in der genannten Anfragebeantwortung stellt die Ministerin klar: "Es ist jedoch mein erklärtes Ziel, den Einsatz von Grundwehrdienern im
sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu beschränken."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Was sind die aktuellen Zahlen von Grundwehrdienern bei den Assistenzeinsätzen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung? 
    1. Wie viele Milizionäre, Berufssoldat_innen und Wehrpflichtige sind zur Zeit im Grenzgebiet im Einsatz? 
    2. Ist es (immer noch) zutreffend, dass alle Grundwehrdiener im Assistenzeinsatz im Grenzeinsatz eingesetzt werden?
  1. Welche Aufgaben verrichten Soldat_innen im Grenzgebiet?
    1. Gibt es hier eine Unterscheidung ob Miliz, Berufssoldat_in oder Wehrpflichtige?

                                          i.    Wenn ja, welche Unterscheidung? 

                                        ii.    Sind Grundwehrdiener vollständig für den Assistenzdienst ausgebildet?

                                       iii.    Es scheint, dass Objektschutz weniger Training als Grenzeinsatz erfordert. Warum werden bzw. wurden Grundwehrdiener nicht zum Objektschutz herangezogen, während Berufssoldat_innen und Milizionäre Grenzschutz verrichten? 

  1. Wie argumentiert das BMLV die Notwendigkeit des Eingriffs durch Soldat_innen im Grenzgebiet? Hat die Bundesministerin im Ministerrat die Einwände des Rechnungshofs betreffend ultima ratio Prinzip eingebracht?
    1. Wenn ja, was war die Begründung für die Fortführung der Einsätze?
  1. Wieso werden weiterhin Grundwehrdiener zum Assistenzeinsatz an die Grenze beordert?
  2. Mit Bezug auf Training des ÖBH für Einsätze bei Demonstrationen: Ist es rechtlich für das BMLV möglich, bei politischen Demonstrationen Polizeifunktionen zu übernehmen?