12052/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.08.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend zweifelhafte Rolle des COFAG-Beirats: absurde Verschwiegenheitspflicht und gebrochene Transparenzversprechen
Der Rechnungshof (RH) kam
in seiner kürzlichen Untersuchung der COFAG zu dem Schluss, dass
es zu massivem Fehlverhalten sowohl bei der Gründung der COFAG sowie
bei der Abwicklung der Wirtschaftshilfen gekommen sei. (1)
Insgesamt zeichnet der Bericht nach derzeitigem Kenntnisstand ein verheerendes
Bild im Umgang der COFAG-Geschäftsführung mit Steuermitteln. Zur
Kontrolle und Beratung der Geschäftsführung erhielt die COFAG einen
Beirat.
"In zweiwöchentlichen Sitzungen berät der Beirat gemeinsam
mit dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wesentliche Fragen zur
Tätigkeit der COFAG. So trägt der Beirat zur Verbesserung der
Services der COFAG bei. Jedes Beiratsmitglied hat über einen
elektronischen Datenraum jederzeit Einsicht in jeden von der COFAG bearbeiteten
Antrag. Bei allen anstehenden Anträgen größer als 25 Millionen
Euro (Garantien) bzw. 800.000 Euro (Fixkostenzuschüsse) wird die
Genehmigung des Beirates beantragt. Der Beirat hat bei den genannten
Anträgen ein Recht auf ein suspensives Veto. Macht er von dem Veto
Gebrauch, muss der Antrag vom Aufsichtsrat erneut geprüft und behandelt werden."
So beschreibt die COFAG selbst den Beirat. (2)
Gerade hinsichtlich der
Kontrolle durch den in der COFAG eingerichteten Beirat wirft der Rechnungshof-Rohbericht
zahlreiche Fragen auf. Zentrale Aufgabe des Beirats soll laut COFAG die
Sicherstellung der Transparenz von Entscheidungen sowie nachträgliche
Kontrolle durch Rechnungshof, BMF und Parlament sein. (3)
Jede Kritik an der intransparenten Struktur der COFAG haben Vertreter der
Regierungsparteien stets mit Verweis auf den COFAG-Beirat vom Tisch gewischt.
(4)
Der Beirat muss allerdings eine absurd strikte Verschwiegenheitspflicht
einhalten und kann dieser Funktion somit nicht nachkommen. (5)
Schon im April 2020 zeigte sich der Abgeordnete Andreas Ottenschläger,
der für die ÖVP im Beirat sitzt, über
Bedenken hinsichtlich der Struktur ganz empört und
kritisierte die Opposition für ihre Nichtbeteiligung am
Verschwiegenheitsgremium. Von einem "Rückzug aus der
Verantwortung" war die Rede - im Beirat könne man laut
Ottenschläger einen "Beitrag leisten, Praxiserfahrungen einbringen
und genau hinschauen, ob die Dinge wirklich so laufen, wie wir sie alle
gemeinsam für richtig erachten" (6)
Selbst mitten in der Abwicklung der Hilfsinstrumente wurde diese Position
verteidigt. Für die Grünen ist die Abgeordnete Dr. Elisabeth
Götze Mitglied des Beirats, sie hielt z.B. am 22.1.2021 fest:
"Die gewählte Konstruktion des COFAG-Beirats erlaube Mitbestimmung
und Kontrolle, daher beteilige sie sich an ihm. Die umfassende Information,
wohin Förderungen gehen, sei also gegeben." (7)
Der Rechnungshof stellt im Rohbericht klar fest, dass der Beirat die angedachte
Funktion nicht erfüllen kann, da die Mitglieder zur Vertraulichkeit
verpflichtet sind. Damit bestätigt der Rechnungshof eine wesentliche
Kritik von NEOS an der COFAG - eine transparente Einbindung des Parlaments ist
somit nicht möglich.
Es stellen sich somit zahlreiche Fragen rund um die Rolle der Mitglieder des
Beirats (8) und warum v.a. die erwähnten Beiratsmitglieder aus den
Regierungsparteien die Funktionsunfähigkeit dieses Beratungsorgans nicht
erkannt oder dies wahrheits-widrig öffentlich stets abgestritten haben.
Dazu kommt, dass die Architekten dieser intransparenten Konstruktion im
Nachhinein als Aufdecker auftreten wollten (9).
Geklärt soll somit auch werden, inwiefern die Bezüge der
Geschäftsführer den Beiratsmitgliedern wirklich bekannt waren.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie viele Anträge wurden dem Beirat zur Genehmigung vorgelegt? Bitte nach Instrument, Monaten und Branchen differenzieren.
1. Garantien, weil sie EUR 25 Mio. überschritten?
2. Fixkostenzuschüsse, weil sie EUR 800.000 überschritten?
ii. Genehmigungspflicht:
1. Wurde bei der Bewertung, ob die Wertgrenze überschritten und damit eine Genehmigungspflicht des Beirats ausgelöst wurde, lediglich die Höhe jedes einzelnen Antrags berücksichtigt oder wurden auch mehrere zeitlich nahe Anträge zusammengezählt? (z.B. wenn innerhalb weniger Wochen mehrere Garantieanträge von einem Unternehmen gestellt werden)
2. Wenn lediglich die Höhe jedes einzelnen Antrags berücksichtigt wurde: Warum wurde dieses System gewählt?
3. Wenn zeitlich nahe Anträge hinsichtlich des Auslösens der Genehmigungspflicht des Beirats zusammengerechnet wurden: Ab welcher zeitlichen Nähe fand eine Zusammenrechnung statt?
4. Wenn zeitlich nahe Anträge hinsichtlich des Auslösens der
Genehmigungspflicht des Beirats zusammengerechnet wurden: Inwiefern wurden
Antragshöhen zwischen den unterschiedlichen Garantieformen
zusammengerechnet?
iii. Wie oft hat der Beirat ein suspensives Veto erhoben? Bitte nach Instrument, Monaten und Branchen differenzieren.
1. Wie oft bei Garantien?
2. Wie oft bei Fixkostenzuschüsse?
iv. In wie vielen Fällen hat sich der Aufsichtsrat nach einem suspensiven Veto der Meinung des Beirates angeschlossen und eine negative Entscheidung getroffen? Bitte nach Instrument, Monaten und Branchen differenzieren.
1. Wie oft bei Garantien?
2. Wie oft bei Fixkostenzuschüsse?
v. In wie vielen Fällen hat der Aufsichtsrat nach einem suspensiven Veto des Beirates dennoch eine positive Entscheidung getroffen? Bitte nach Instrument, Monaten und Branchen differenzieren.
1. Wie oft bei Garantien?
2. Wie oft bei Fixkostenzuschüsse?
i. Welche Verbesserungen wurden von Beiratsmitgliedern vorgeschlagen? Bitte Name des einbringenden Beiratsmitglieds, Inhalt der Anregung und Datum anführen.
ii. Ist dem BMF bekannt, wie viele Verbesserungsvorschläge insgesamt vom Beiratsmitgliedern eingebracht wurden?
iii. Inwiefern wurden die Verbesserungsvorschläge des Beirats umgesetzt? Bitte einzelne Maßnahmen anführen.
iv. Inwiefern wurden die Verbesserungsvorschläge des Beirats zum
Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss 1 umgesetzt?