12057/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.08.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Folgeanfrage: Überfällige Umsetzung von qualitätsvoller sexueller Bildung in Schulen

Die Frage von sexueller Bildung in Schulen erhielt in den letzten Jahren besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere die Tätigkeiten des Vereins Teen Star führten bereits ab 2018 zu medialen und politischen Debatten über die Sicherstellung von qualitätsvoller sexueller Bildung in Schulen. In einer Anfragebeantwortung vom Mai 2019 stellte Ihr Vorgänger fest, dass durch ein Akkreditierungsverfahren die „Beurteilung der Qualität und Seriosität dieser Angebote“ gewährleistet werden soll, und dass durch das „Ergebnis der Überprüfungen und die Veröffentlichung der Liste (von zugelassenen externen Anbieter*innen in diesem Bereich, Anm.)“ eine „neue Regelung dann ab dem Frühjahr 2020 erfolgen“ wird. Der entsprechende Akkreditierungsbeirat sollte dabei im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung angesiedelt werden.

Zahlreiche parlamentarische Anfragen zeigen, dass dieser Prozess auch zwei Jahre später noch nicht umgesetzt wurde. In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 9383/AB stellten Sie fest: „Das Verfahren zur Qualitätssicherung externer Angebote („Akkreditierung“) wird im Laufe des Sommersemesters 2022 starten.“ Im August 2022 zeigte Ihre Anfragebeantwortung 11166/AB jedoch, dass diese Ankündigung nicht umgesetzt wurde und auch kurz vor Beginn des neuen Schuljahrs 2022/23 ist damit noch immer nicht klar, ob und wann das Qualitätssicherungsverfahren wirklich starten wird. So waren Ende August 2022 weder die Etablierung einer Geschäftsstelle noch die Implementierung eines Expert*innen-Pools umgesetzt, die dazugehörige Webapplikation war ebenso noch nicht öffentlich zugänglich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wann genau wird das Akkreditierungsverfahren starten?

a.    Wenn Sie keinen Startzeitpunkt nennen können: Wird es noch im Jahr 2022 starten?

2.    Aus welchen konkreten Gründen erfolgte der Start nicht, wie in der Anfragebeantwortung 9383/AB angekündigt, „im Laufe des Sommersemesters 2022?

3.    Wie genau wird das Akkreditierungsverfahren anlaufen?

a.    Wann und wie genau werden die betroffenen Vereine kontaktiert und zur Teilnahme am Verfahren eingeladen?

b.    Werden neue Vereine laufend, also jederzeit die Möglichkeit haben, am Qualitätssicherungsverfahren teilzunehmen?

4.    Werden akkreditierte Vereine und Anbieter*innen regelmäßig überprüft werden oder reicht eine einmalige Teilnahme am Akkreditierungsverfahren aus?

5.    Wie weit ist, in der Anfragebeantwortung 11166/AB angekündigte, die „Etablierung einer Geschäftsstelle“ fortgeschritten?

a.    Wo genau wird diese Geschäftsstelle angesiedelt werden?

b.    Wird der Betrieb dieser Geschäftsstelle ausgeschrieben worden? Wenn nein, warum nicht?

c.    Mit welchen finanziellen Mitteln wird diese Geschäftsstelle ausgestattet werden?

6.    Wenn genau wird die, in der Anfragebeantwortung 11166/AB angekündigte, „Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von externen Angeboten“ fertig gestellt und veröffentlicht?

7.    Wie weit ist, in der Anfragebeantwortung 11166/AB angekündigte, die „Implementierung eines Expertinnen- und Experten-Pools“ fortgeschritten?

8. Von welcher Stelle oder welchem Anbieter wurde die, in der Anfragebeantwortung 11166/AB angesprochene Webapplikation gestaltet?

a.   Welche Kosten sind für die Erstellung dieser Applikation angefallen?