12063/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.08.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Robert Laimer, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Freundschaft mit Neo-Nazi-Sympathisanten von Spitzenfunktionären im Sicherheitsapparat und deren Unterstützung durch das Bundesheer.
Am Mittwoch, dem 17.8.2022, wurde von Landesverteidigungsministerin
Tanner verlautbart, Generalmajor Striedinger solle der der neue
Generalstabschef und damit höchster
militärischer Amtsträger des Österreichischen Bundesheeres
(ÖBH) nach dem
Bundespräsidenten werden. Sie bestätigte damit die bereits
monatelangen Spekulationen in
den österreichischen Medien. Generalmajor Striedinger wurde dabei von der
Unabhängigen Bewertungskommission mit drei anderen Bewerbern als „im
höchsten Maße geeignet“
bewertet. Die fachliche Eignung soll Striedinger hier auch nicht abgesprochen
werden, der Generalmajor bekleidet seit Jahren Führungspositionen im
ÖBH und weist damit wohl die
nötige fachliche Expertise zur Ausführung des Generalstabschefs auf.
Am Freitag, dem 19.8.2022 veröffentlichte die Tageszeitung
„Der Standard“ jedoch den
Artikel „Generalstabschef Striedinger und sein Bekannter von der
Wehrsportgruppe
Hoffmann“ (WSG), der die Verbindung Striedingers mit einem ehemaligen
österreichischen Mitglied des „Freundeskreises zur Förderung
der Wehrsportgruppe Hoffmann“ unter dem
Kürzel L. aufzeigt. Die WSG war eine nationalsozialistische
Terrororganisation in
Deutschland, ihr Ziel war die Machtübernahme und Errichtung eines
Führerstaates. Ein
Mitglied der WSG beging den schwersten Terroranschlag der deutschen Geschichte
seit 1945
auf das Oktoberfest 1980, bei dem 13 Menschen starben und über 200
verletzt wurden. Im
selben Jahr ermordete der WSG-Vizechef den Rabbiner Shlomo Lewin und dessen
Lebensgefährtin Frida Poeschke. Auch in Österreich zog das Wirken der
Gruppe 1982 eine
Welle von antisemitischen Bombenanschlägen durchs Land. Zumindest einer
der verurteilten
Täter wurde von der WSG ausgebildet.
Besagtem WSG-Sympathisanten L. wurden 2017 zum Geburtstag und 2019 zur Hochzeit die Aufwartung durch Striedinger gemacht. Bei der Hochzeit 2019 beteiligte sich Striedinger an


einem Säbelspalier für L., beim Geburtstag 2017 war auch der
neue Bundespolizeidirektor
Michael Takacs zu Gast.
Dem Generalmajor und dem Bundespolizeidirektor soll hier nicht
Nähe zu
nationalsozialistischem Gedankengut vorgeworfen werden. Da es hier aber um die
höchsten Positionen im ÖBH und dem Polizeiwesen geht, muss genau
überprüft werden, ob die Vergangenheit von L. Striedinger und Takacs
bekannt war, ob L. weiterhin Verbindungen in
die nationalsozialistische/rechtsextreme Szene unterhält und ob dies von
den beiden
hingenommen wurde. Denn allein die Akzeptanz eines NS-Hintergrunds muss
Ausschlussgrund für eine Spitzenposition im österreichischen
Sicherheitsapparat sein, denn
sowohl das Bundesheer (insbesondere das Abwehramt, dessen Vorsitzender
Striedinger war),
als auch die Polizei haben die Verantwortung gegen nationalsozialistisches
Gedankengut vorzugehen. Hier anzustreifen, ist weit mehr als ein Fauxpas: Es
ist demokratiepolitisch inakzeptabel.
Darüber hinaus stellt sich die Frage ob das ÖBH, die 70er
Feier im Jahr 2017 (https://www.meinbezirk.at/krems/c-lokales/juergen-lethmayer-feiert-runden-
geburtstag_a2207629) tatkräftig mit
unterstützt hat. Immerhin wurde dem Vernehmen nach
ein Festzelt vom Bundesheersoldaten des StbB3 Mautem aufgebaut und auch die
Militärmusik Niederösterreich kam zum Einsatz.
Leider ist im vergangenen Jahr immer wieder aufgefallen, dass die
ÖVP Schwierigkeiten mit
der Abgrenzung zum rechtsextremen Rand hat. Bundesminister Karner war hier mit
dem
Dollfuß-Museum in seiner Heimatgemeinde, das als
„Huldigungsstätte“ für den
Austrofaschisten bezeichnet wurde, aufgefallen. In Kärnten wurde Stephan
Tauschitz trotz mehrmaliger Teilnahme und Grußworten beim rechtsextremen
Ulrichsbergtreffen zum LVT-
Chef gemacht. Tauschitz musste mittlerweile den Hut nehmen, das
Dollfuß-Museum wird
nun auf öffentlichen Druck umgestaltet.
Wie die Abberufung Tauschitz zeigt, ist im österreichischen
Sicherheitsapparat kein Platz fürs Kokettieren mit dem rechten Rand. Im
Gegenteil muss dieser sogar besonders
widerstandsfähig gegen Rechtsextremismus sein, da er sonst droht auf dem
rechten Auge
blind zu werden. Das stellt eine Gefahr für das Leben von Menschen und den
österreichischen
Staat dar. Umso bedenklicher erscheint auch die vom Standard kolportierte
interne
Anweisung des Abwehramts aus dem Jahr 2019, als Striedinger dem Abwehramt vorstand.
Diese besage, dass Soldaten mit einer Mitgliedschaft bei den neofaschistischen
Identitären
künftig nicht mehr automatisch mit einem Sperrvermerk oder der Entorderung
zu versehen
seien. Die Symbole dieser rechtsextremen Randgruppe wurden 2021 in Österreich
verboten.
Sollte diese Anweisung tatsächlich unter Striedingers Verantwortung
für das Abwehramt
gefallen sein, lässt schwere Zweifel an seiner Eignung für den
Generalstabschefposten
aufkommen.
Deswegen stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Ab welchem Zeitpunkt wusste der designierte Generalstabchef Rudolf Striedinger, dass L. Kontakte zur rechtsextremistischen Terrorgruppe WSG Hoffmann gepflegt hat?
2.
Hat das Abwehramt je Informationen über L.
bzw. seine Verbindungen zur WSG
Hoffmann gesammelt?
Wenn ja:
a. Ab welchem Zeitpunkt wurden die Informationen zusammengetragen?
b. Wie wurden diese Informationen verarbeitet?
c. Wurde der vormalige Leiter des Abwehramts, Rudolf Striedinger, davon in Kenntnis gesetzt?
d. Kann vom Abwehramt ausgeschlossen werden, dass L. weiterhin Kontakte in die rechtsextreme Szene unterhält, oder weiterhin Sympathien für nationalsozialistisches Gedankengut hegt?
3. Wird versucht vom Deutschen Bundesnachrichtendienst eine Information über Verbindungsmänner der WSG Hoffmann und L. einzuholen?
4. Kennen Sie als Ressortverantwortliche Herrn L. persönlich? Wenn
ja, ab welchem
Zeitpunkt wussten Sie, dass L. Kontakte zur WSG Hoffmann gepflegt hat?
5. Wussten Sie als Ressortverantwortliche über die persönliche Beziehung/Kontakte zwischen Rudolf Striedinger und L. Bescheid?
6.
Werden bei der Entscheidung für die Bestellung
zum Generalstabchef des ÖBH auch die persönliche (private)
Vergangenheit bzw. persönlichen (privaten) Verbindungen von
Bewerbern durchleuchtet?
a. Wenn ja, gibt es Kriterien (abseits der fachlichen Qualifikation), die einer Bestellung zum Generalstabchef des ÖBH entgegenwirken?
b.
Sind persönliche (private) Kontakte zu
Personen, die eine extremistische oder terroristische Vergangenheit aufweisen,
ein Ausschluss-Kriterium bei der Bestellung
eines Generalstabchefs des ÖBH?
c.
Werden bei der Bestellung zum Generalstabchef des
ÖBH auch moralische Maßstäbe
der Integrität und des Anstands berücksichtigt?
d. Werden Bewerber*innen für den Offiziersposten einer Überprüfung durch das Abwehramt, das Heeresnachrichtenamt oder die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst auf Vertrauenswürdigkeit überprüft und erfolgt bei der Bestellung zu einer Leitungsfunktion eine neuerliche Überprüfung?
e. Wenn Nein: Werden Sie dafür sorgen, dass in Zukunft auch im Bundesheer Vertrauenswürdigkeitsüberprüfungen für Offiziersposten und bei der Bestellung zu Leitungsfunktionen durchgeführt werden?
7. Ist es für das Ansehen bzw. der Reputation des ÖBH im In- und
Ausland förderlich, wenn
der von ihnen bestellte Generalstabschef an privaten Feiern mit einer Person
teilnimmt, die
aktiv im Umfeld einer terroristischen Neonazigruppe teilgenommen hat?
8. Ist es für das internationale Ansehen bzw. der Reputation der
Republik Österreich
förderlich, wenn der der künftige Generalstabchef des ÖBH an
privaten Feiern mit einer
Person teilnimmt, die aktiv im Umfeld einer terroristischen Neonazigruppe
teilgenommen
hat?
9.
Ist es wahr, dass 2019 eine interne Anweisung des
Abwehramtes einen sanfteren Umgang
mit Soldat*innen, die in rechtsextremen/neofaschistischen Gruppen aktiv sind,
ausgegeben
wurde?
Wenn ja:
a. Bitte um Vorlage der Anweisung.
b.
Wird das Abwehramt von ihnen angewiesen, diese
Anweisung wieder
zurückzunehmen?
c. Werden Sie dafür sorgen, dass Mitglieder dieser Gruppierungen wieder mit Sperrvermerken oder Entorderungen versehen werden?
10. Wurde beim 70. Geburtstag von L ein Festzelt von Bundesheersoldaten aufgebaut?
Wenn ja:
a. Stellte das ÖBH das Zelt zu Verfügung? Wenn Ja: Wurde dem Veranstalter eine Leihgebühr verrechnet?
b. Wie viele Bedienstete und Rekruten kamen für den Aufbau und Abbau des Zeltes zum Einsatz?
c. Wann wurde das Zelt aufgebaut und wann wurde das Zelt abgebaut?
d. Wer transportierte das Zelt, von wo musste das Zelt zum Veranstaltungsort transportiert werden. (Bitte um Kilometer Angabe)?
e Wenn das Zelt vom ÖBH transportiert wurde, wer kam für die Kosten des Transportes auf?
f. Wie wurden die Überstunden der Bediensteten verrechnet?
g. Wie wurden die geleisteten Stunden der Rekruten verrechnet?
h. Wer gab den Befehl den Auftrag durchzuführen? (Sollte es dazu schriftliche Befehle geben, dann bitte um Vorlage).
11. Kam bei der Feier auch die Militärmusik zum Einsatz? Wenn ja:
a. Wie viele Militännusiker kamen zum Einsatz?
b. Wie wurde der Hin-und Rücktransport der Militännusiker organisiert?
c. Wie wurde der Transport verrechnet?
d. Wie lange waren die Militärmusiker im Einsatz?
e. Wer kam für die geleisteten Stunden auf?
f. Wer gab der Militärmusik den Befehl bei der Feier anzutreten? (Sollte es dazu einen schriftlichen Befehl geben, dann bitte um Vorlage).