12067/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.08.2022
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Anfrage
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Rechtswidriges Abkommen für Kälbertransporte nach Italien
Von Österreich und Italien wurde laut Medienberichten im Winter 2020 ein bilaterales Abkommen für Kälbertransporte unterzeichnet. (1) Dieses beinhaltet, dass die Sammelstelle Bozen als „Umladeort“ fungiert und die Kälber nach sechsstündiger Versorgung innerhalb der Umgebung zu landwirtschaftlichen Betrieben verbracht werden müssen. Die gesamte Beförderungsdauer darf die in der Verordnung (EG) 1/2005 geforderten 19 Stunden – von der Sammelstelle Bergheim bis zu den jeweiligen Bauern als Bestimmungsort – nicht übersteigen. Die Einhaltung der Bestimmungen wird von den lokalen Südtiroler Behörden überwacht. Nach einer behördlichen Veröffentlichung dieses Abkommens sucht man vergeblich.
Es ist bislang Usus, dass österreichische Kälber über die Sammelstelle in Bozen exportiert werden. Auch der Transport nach Vic ist üblich. Dieser lässt sich aber eigentlich innerhalb der gesetzlich vorgegebenen maximalen Transportzeit von maximal 19 Stunden inkl. 1 Stunde Pause ohne einer 24-stündigen Ruhezeit nicht durchführen. Die meisten exportierten Kälber kommen nach Polen, Italien oder Spanien zur Mast. Leider passiert es immer wieder, dass Tiere nach Versand an einer Sammelstelle zu einem in den Begleitdokumenten als Bestimmungsort deklarierten Ort verbracht werden, der selbst wieder eine Sammelstelle ist bzw. dass die Tiere nach Abladen nicht 24 Stunden ruhen können und innerhalb kürzerer Frist wieder verladen werden.
Abgeschlossenes Abkommen rechtswidrig?
Ob das abgeschlossene Abkommen an diesen Problemen etwas ändern konnte bleibt fraglich. Denn wie der ORF Vorarlberg am 30.8.2022 berichtet, ist das Abkommen rechtswidrig. (2) Nicht nur die Rechtsgültigkeit wird von Juristen in Frage gestellt, sondern auch deren Beitrag zum Tierschutz. Die Studienautor:innen vermuten, dass mit dem Abkommen sogar Standards für Kälbertransporte nach unten nivelliert wurde und es ermöglicht, dass EU-Mindeststandards unterschritten werden.
"Das Abkommen verfolge demnach vor allem einen bestimmten Zweck: „Jetzt versuchen die beiden Staaten, die Transporte gerade zum Beispiel von Vorarlberg über Bergheim in Salzburg runter nach Bozen und dann weiter zu den einzelnen Betrieben zu legalisieren“, erklärt Patsch. „Die Kälber stehen dadurch stundenlang in den Transportern und werden nicht einmal mit Wasser versorgt“, kritisiert sie."
Leiden von Kälbern
Nicht-entwöhnte Kälber in freier Haltung würden 6-12mal täglich bei der Mutter trinken; bei Stallhaltung bekommen die Kälber in der Regel ab Geburt zweimal am Tag Milchnahrung. Die Verlängerung dieser 12-Stunden-Intervalle führt zu starkem Hunger und alsbald zu erheblichem Leid für die Kälber. Die Tränken auf den Langstreckentransportern sind unzureichend und können oftmals von den Tieren nicht bedient werden. Eine Fütterung ist während des Transports nicht möglich, da die angebotene Elektrolytlösung (Isotone Mineralwasser + Glucose) eine Flüssignahrung nicht ersetzten kann.
Diese aktuellen Berichte und das womöglich verursachte Tierleid machen eine dringenderAufklärung und der Sicherstellung des Tierwohls notwendig!
Quellen:
(1) Vgl. https://antennesalzburg.oe24.at/neues-abkommen-mit-italien/419278049
(2) Vgl. https://vorarlberg.orf.at/stories/3171344/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende