12079/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Interne Kontrolle bei Direktvergaben: Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs
Der Rechnungshof überprüfte in den Monaten April und Juni 2017 im Bundeskanzleramt, im Bundesministerium für Finanzen, im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die Umsetzung von Empfehlungen betreffend die Optimierung, das Controlling und die Kontrolle der Vergabeprozesse, die er bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung zum Thema „Internes Kontrollsystem bei Direktvergaben in ausgewählten Ressorts BMVIT und BMWFW“ (Reihe Bund 2015/6; Vorbericht) abgegeben hatte. Dabei kam der Rechnungshof zu dem Schluss, dass das BMDW von den fünf überprüften Empfehlungen betreffend die Optimierung, das Controlling und die Kontrolle der Vergabeprozesse lediglich zwei teilweise und drei gar nicht umgesetzt hatte (https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/IKS_Direktvergabe_Follow-up.pdf). Konkret empfahl der Rechnungshof dem BMDW erneut bei Direktvergaben Markt- und Preisrecherchen anzustellen und über einer Bagatellgrenze zur Sicherstellung der Preisangemessenheit grundsätzlich drei Vergleichsangebote einzuholen.
Darüber hinaus sprach sich der Rechnungshof in seinem Bericht erneut für die Einführung einer für alle Bundesdienststellen verbindlichen und einheitlichen Erfassung von Beschaffungsvorgängen nach klar definierten Kriterien aus.
Nicht zuletzt aufgrund der negativen Erfahrungen, die in jüngerer Vergangenheit sowohl im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss, als auch abseits davon in Bezug auf den Umgang mit Direktvergaben gemacht wurden, ist es von höchster Wichtigkeit, auch in diesem Bereich der öffentlichen Beschaffung für Transparenz zu sorgen und effizientes Wirtschaften mit Steuergeldern sicherzustellen. Dabei spielt die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes eine entscheidende Rolle. Wie der Rechnungshof in oben genanntem Bericht monierte, erwies sich die Umsetzung bisher als mangelhaft bzw. unvollständig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Warum jeweils nicht?
i. Wenn ja, welche wann jeweils genau durch welche konkrete(n) Maßnahme(n) und durch Auftrag von wem?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, seit wann auf Auftrag von wem?
ii. Welche Punkte beinhaltet die Checkliste? (Bitte um Aufzählung)
iii. Beinhaltet die Checkliste eine Begründung der Wahl des Vergabeverfahrens?
1. Wenn ja, seit wann?
2. Wenn nein, warum nicht?
iv. Beinhaltet die Checkliste einen Hinweis betreffend die Verwendung von Musterverträgen?
1. Wenn ja, seit wann?
2. Wenn nein, warum nicht?
i. Wird diese Prüfung mittlerweile im Akt festgehalten?
1. Wenn ja, seit wann?
2. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wie hoch liegt diese?
ii. Wenn ja, wie viele Vergleichsangebote sind zwingend einzuholen?
iii. Wenn ja, gibt es Ausnahmetatbestände?
1. Wenn ja, welche?
iv. Wenn nein, warum nicht?