12079/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.09.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Interne Kontrolle bei Direktvergaben: Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs

 

Der Rechnungshof überprüfte in den Monaten April und Juni 2017 im Bundeskanzleramt, im Bundesministerium für Finanzen, im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die Umsetzung von Empfehlungen betreffend die Optimierung, das Controlling und die Kontrolle der Vergabeprozesse, die er bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung zum Thema „Internes Kontrollsystem bei Direktvergaben in ausgewählten Ressorts BMVIT und BMWFW“ (Reihe Bund 2015/6; Vorbericht) abgegeben hatte. Dabei kam der Rechnungshof zu dem Schluss, dass das BMDW von den fünf überprüften Empfehlungen betreffend die Optimierung, das Controlling und die Kontrolle der Vergabeprozesse lediglich zwei teilweise und drei gar nicht umgesetzt hatte (https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/IKS_Direktvergabe_Follow-up.pdf). Konkret empfahl der Rechnungshof dem BMDW erneut bei Direktvergaben Markt- und Preisrecherchen anzustellen und über einer Bagatellgrenze zur Sicherstellung der Preisangemessenheit grundsätzlich drei Vergleichsangebote einzuholen.

Darüber hinaus sprach sich der Rechnungshof in seinem Bericht erneut für die Einführung einer für alle Bundesdienststellen verbindlichen und einheitlichen Erfassung von Beschaffungsvorgängen nach klar definierten Kriterien aus.

Nicht zuletzt aufgrund der negativen Erfahrungen, die in jüngerer Vergangenheit sowohl im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss, als auch abseits davon in Bezug auf den Umgang mit Direktvergaben gemacht wurden, ist es von höchster Wichtigkeit, auch in diesem Bereich der öffentlichen Beschaffung für Transparenz zu sorgen und effizientes Wirtschaften mit Steuergeldern sicherzustellen. Dabei spielt die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes eine entscheidende Rolle. Wie der Rechnungshof in oben genanntem Bericht monierte, erwies sich die Umsetzung bisher als mangelhaft bzw. unvollständig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wurde mittlerweile ein bundesweiter Standard mit einer für alle Bundesdienststellen einheitlichen Erfassung von Beschaffungsvorgängen umgesetzt?
    1. Wenn ja, durch welche wann durch wen jeweils gesetzten Maßnahmen?
  1. Wurden sämtliche Empfehlungen des Rechnungshofs aus dessen Bericht mit der GZ 004.525/010–PR3/18 in Ihrem Haus umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche wann jeweils genau durch welche konkrete(n) Maßnahme(n) und durch Auftrag von wem?
    2. Wenn nein, welche der Empfehlungen wurden nicht umgesetzt?

                                          i.    Warum jeweils nicht?

    1. Wurden eine oder mehrere der Empfehlungen im Rahmen der jüngsten Umstrukturierung Ihres Hauses umgesetzt?

                                          i.    Wenn ja, welche wann jeweils genau durch welche konkrete(n) Maßnahme(n) und durch Auftrag von wem?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Wurde in Ihrem Haus ein standardisiertes ressortweites Controlling zur systematischen Erfassung der Beschaffungen eingeführt?
    1. Wenn ja, welche wann jeweils genau durch welche konkrete(n) Maßnahme(n) und durch Auftrag von wem?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche Standards im Vergabeprozess wurden jeweils wann eingeführt?
    1. Gibt es eine Checkliste für wichtige Qualitätsmerkmale für Direktvergaben?

                                          i.    Wenn ja, seit wann auf Auftrag von wem?

                                        ii.    Welche Punkte beinhaltet die Checkliste? (Bitte um Aufzählung)

                                       iii.    Beinhaltet die Checkliste eine Begründung der Wahl des Vergabeverfahrens?

1.    Wenn ja, seit wann?

2.    Wenn nein, warum nicht?

                                       iv.    Beinhaltet die Checkliste einen Hinweis betreffend die Verwendung von Musterverträgen?

1.    Wenn ja, seit wann?

2.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Wie wird Bedarf und Nutzen bei Direktvergaben in Ihrem Ressort geprüft?

                                          i.    Wird diese Prüfung mittlerweile im Akt festgehalten?

1.    Wenn ja, seit wann?

2.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Wie wird die Preisangemessenheit bei Direktvergaben geprüft?
    2. Gibt es eine Bagatellgrenze, ab der auch bei Direktvergaben zwingend Vergleichsangebote einzuholen sind?

                                          i.    Wenn ja, wie hoch liegt diese?

                                        ii.    Wenn ja, wie viele Vergleichsangebote sind zwingend einzuholen?

                                       iii.    Wenn ja, gibt es Ausnahmetatbestände?

1.    Wenn ja, welche?

                                       iv.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Werden in regelmäßigen Abständen im Rahmen der nachprüfenden Kontrolle systematische Überprüfungen von Vergabevorgängen durchgeführt, um allfällige Schwachstellen und Fehlentwicklungen bei Beschaffungsprozessen zeitnah identifizieren zu können?
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn ja, wie laufen die systematischen Überprüfungen konkret ab?
    3. Wenn nein, warum nicht?