Eingelangt am 06.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Finanzen
betreffend Doppelstrukturen, langsame
Verfahren, Intransparenz - Wo bleibt die Reform der Bankenaufsicht?
Der Rechnungshof hat in den vergangenen Jahren
mehrmals die Finanzmarkt- und Bankenaufsicht in Österreich kritisch unter
die Lupe genommen und dabei unter anderem die organisatorische Bündelung
der Zuständigkeiten für die Bankenaufsicht gefordert. Die derzeit
bestehende Zersplitterung der Bankenaufsicht verursacht Doppelstrukturen,
fehlende Kostentransparenz und eine verzögerte Abwicklung von Verfahren.
In einem RH-Bericht aus 2007 wurden an das BMF
und die Finanzmarktaufsichtsbehörde 22 Empfehlungen gerichtet. (1) Im Jahr
2011 folgte der entsprechende Follow-Up-Bericht.(2)
Darin stellte der RH fest, dass von 18 überprüften Empfehlungen des
Vorberichts ein Großteil umgesetzt wurden. Schon damals empfahl der RH
die organisatorische Zusammenlegung der beiden bankaufsichtlichen
Aufsichtsbereiche der Finanzmarktaufsichtsbehörde und der
Oesterreichischen Nationalbank im Rahmen einer Finanzmarktaufsichtsreform.
2017 veröffentlichte der Rechnungshof
einen Bericht zur Österreichischen Bankenaufsicht.(3) Darin spricht er
sich erneut für eine Zusammenlegung der Bankenaufsicht aus. An der
jetzigen Konstruktion bemängelte der Rechnungshof bereits 2017 sehr
vehement fehlende Kostentransparenz und komplexe Abstimmungsprozesse. Eine
organisatorische Zusammenführung wurde bereits im Rahmen einer
Arbeitsgruppe unter Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP)
geprüft.(4) Eine derartige Reform der Bankenaufsicht würde jedoch
eine Zweidrittel-Mehrheit benötigen und hat bis heute nicht stattgefunden.
Die doppelte Zuständigkeit von OeNB und
FMA und komplexen Abstimmungsprozesse bei der Vor-Ort Prüfung führte
nicht zuletzt auch zu gravierenden Verzögerungen und Versäumnissen
rund um Betrugsfall Commerzialbank Matterburg, wie auch laufende Ermittlungen
zeigen.(5)
Infolge des Betrugsskandals um die
Commerzialbank Mattersburg wurde vom Bundesministerium für Finanzen eine
Arbeitsgruppe zur Bankenaufsicht eingerichtet, in der sowohl OeNB als auch FMA
vertreten waren. In einem Abschlussbericht 2021 (6) wurden eine Reihe von
sowohl kurzfristig als auch längerfristig umzusetzende Empfehlungen
ausgeprochen, die die Qualität der Bankenaufsicht verbessern sollten -
ohne dabei eine grundlegende Reform entsprechend der Empfehlung des RH von 2017
durchführen zu müssen. Zur Umsetzung dieser Empfehlungen wären
gesetzliche Änderungen sowie gegebenenfalls begleitende privatrechtliche
bzw. privatwirtschaftliche Maßnahmen notwendig.
Quellen:
- https://rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Finanzmarktaufsichtsbehoerde_und_Aufsichtsagenden_der_Oesterreic
- https://rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Finanzmarktaufsicht__Follow-up
- https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bund_Oesterreichische_Bankenaufsichtsarchitektur_2017_20_1.pdf
- https://www.diepresse.com/5208813/rechnungshof-spricht-sich-fuer-zusammenfuehrung-der-bankenaufsicht-aus
- https://www.derstandard.at/story/2000130982497/commerzialbank-oenb-bericht-ging-wegen-bankgeheimnis-nicht-an-wksta
- https://www.bmf.gv.at/themen/finanzmarkt/finanzmarktaufsicht.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Der Rechnungshof empfahl: Im Sinne der bestmöglichen
Nutzung der vorhandenen Ressourcen und einer effizienten Organisation der
Bankenaufsicht wäre auf eine Regelung im Bankwesengesetz hinzuwirken,
wonach die beiden bankaufsichtlichen Aufsichtsbereiche der FMA und der
OeNB organisatorisch zusammengeführt werden. (TZ 2) Wurde diese
Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungshof empfahl: Bei wiederholter
bzw. fortgesetzter Nichtbeachtung von Feststellungen der FMA wäre die
gesetzliche Möglichkeit einzuräumen, bestimmte weitere
Geschäftsbeschränkungen bzw. befristete Aufsichtsmaßnahmen
zum Zweck des frühzeitigen Eingreifens auch ohne
Gläubigergefährdung aussprechen zu können. (TZ 3) Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungshof empfahl: Bei
Bankprüfern wäre auf die Einführung von Modellen mit
externem Rotationscharakter hinzuwirken. (TZ 4) Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungshof empfahl: Das Zeit–
und Leistungserfassungssystem sollte weiter verfeinert werden, um eine
genauere Zuordnung der Tätigkeiten zu den einzelnen Rechnungs–
bzw. Subrechnungskreisen zu ermöglichen und dadurch eine Verringerung
der nicht direkt zuordenbaren Arbeitsstunden zu erreichen. (TZ 9) Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungshof empfahl: Zur Stärkung
der Sanktionsmöglichkeiten der FMA wären die vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Anhebung der Betragsgrenze für
Strafverfügungen im Vollzugsbereich der FMA konsequent
weiterzuverfolgen. (TZ 17) Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungshof empfahl: Es sollten in
regelmäßigen Abständen Vergleichsstudien mit anderen
Finanzmarktaufsichten durchgeführt werden. (TZ 8) Wurde diese
Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungshof empfahl: Als Basis zur
Ermittlung des Personalbedarfs wären Mengengerüste und
Zeitfaktoren in Bezug auf die einzelnen Tätigkeiten der
Finanzmarktaufsicht zugrunde zu legen. (TZ 12) Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungshof empfahl: Nach Einspielen
der neu geregelten Aufsichtssysteme und Einarbeitung der neu aufgenommenen
Mitarbeiter sollte eine zwischen der FMA und der OeNB
institutsübergreifende Prozessevaluierung hinsichtlich einer
adäquaten Personalausstattung durchgeführt werden. (TZ 12) Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungshof empfahl: Das duale System
in der Finanzmarktaufsicht sollte im Sinne eines prozessorientierten und
–übergreifenden Kontrollansatzes zur Identifizierung bzw.
Vermeidung von Risiken der Gesamtaufsicht von beiden Internen Revisionen
regelmäßig überprüft werden. (TZ 2) Wurde diese
Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungshof empfahl 2017: Im Sinne der
Kosten— und Ressourcentransparenz wäre darauf hinzuwirken, dass
die FMA und die OeNB eine einheitliche Methode für die Ermittlung der
Ressourcen der Bankenaufsicht einsetzen. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungsof empfahl 2017: Es wäre
darauf hinzuwirken, dass die Rechenschaftspflicht der EZB durch das
österreichische Parlament regelmäßig eingefordert wird, um
mögliche Kontrolllücken im Bereich der Aufsicht über
bedeutende Kreditinstitute bestmöglich zu vermeiden. Wurde diese
Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungsof empfahl 2017: Im Zuge der
Weiterentwicklung der Österreichischen Bankenaufsichtsarchitektur
wären die Strukturen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus –
ins- besondere im Hinblick auf den innerstaatlichen
organisationsübergreifenden Koordinationsaufwand, der sich aus der
nationalen Gremienstruktur ergibt – zu berücksichtigen. Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungsof empfahl 2017: Im Zuge der
Weiterentwicklung der Österreichischen Bankenaufsichtsarchitektur
wären die Strukturen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus – insbesondere
im Hinblick auf den innerstaatlichen organisationsübergreifenden
Koordinationsaufwand zur Abstimmung der Teilnahme an internationalen
Gremien – zu berücksichtigen. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungsof empfahl 2017: Im Hinblick
auf den Planungszeitraum wäre auf eine Flexibilisierung der
nationalen Rechtsvorschriften hinzuwirken, um eine abgestimmte
Prüfungsplanung der FMA und OeNB im Einheitlichen
Aufsichtsmechanismus zu ermöglichen.
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungsof empfahl 2017: Im Zuge der
Weiterentwicklung der Österreichischen Bankenaufsichtsarchitektur
wären die Strukturen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus –
insbesondere im Hinblick auf den innerstaatlichen
organisationsübergreifenden Koordinationsaufwand im Rahmen der
Erstellung des Prüfprogramms – zu berücksichtigen. Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungsof empfahl 2017: Im Zuge der
Weiterentwicklung der österreichischen Bankenaufsichtsarchitektur
wäre konsequent auf eine Zusammenführung der
Aufgabenverantwortung bei der zuständigen Behörde (derzeit FMA)
hinzuwirken und die Kompetenz zur Auswahl, Bestellung und Abberufung von
Staatskommissären an diese zu übertragen. Wurde diese Empfehlung
umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungsof empfahl 2017: Im Rahmen der
Weiterentwicklung der Österreichischen Bankenaufsichtsarchitektur
wäre darauf hinzuwirken, dass die Konzeption des Instituts der Staatskommissäre
einer grundlegenden Neuerung zugeführt wird und der Einsatz von
Staatskommissären bei Kreditinstituten der zuständigen
Behörde (derzeit FMA) als risikoorientierte vom Bilanzsummenkriterium
losgelöste Aufsichtsmaßnahme zur Verfügung steht. Wurde
diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungsof empfahl 2017: Im Zuge der
Weiterentwicklung der Österreichischen Bankenaufsichtsarchitektur
wären die Strukturen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus zu
berücksichtigen und zur Vermeidung einer weiter steigenden
Komplexität (z.B.hinsichtlich Kommunikations— und
Abstimmungserfordernissen oder die Beschickung internationaler Gremien)
die bestehenden organisatorischen Strukturen bei der Zusammenführung
der Aufsichtsbereiche zu nutzen und keine weitere organisatorische Einheit
vorzusehen. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung
umsetzen? Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Der Rechnungshof empfahl 2017: Es wäre
auf eine Bündelung der Aufsichtskompetenzen und Weiterentwicklung der
Aufsichtsmaßnahmen hinzuwirken. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, werden Sie diese Empfehlung umsetzen?
Inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Im Abschlussbericht der AG Bankenaufsicht
wurde empfohlen, die Markttransparenz bei Kreditinstituten zu stärken
(: 1. Veröffentlichung eines Mindestmaßes an Rating-relevanten
Kennzahlen PLUS Abschlussberichte PLUS Halbjahresberichte); 2. zentrale
Transparenzdatenbank bei OeNB; 3. Transparenz zw. Marktteilnehmern).
Wurden diese Empfehlungen umgesetzt?
- Wenn ja, inwievern?
- Wenn nein, werden diese Empfehlungen
umgesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Im Abschlussbericht der AG Bankenaufsicht
wurde empfohlen, die Angleichung der maximalen Laufzeit des
Prüfungsmandats des Bankprüfers bei externer Rotation an jene
der internen Rotation anzupassen. Wurde diese Empfehlungen umgesetzt?
- Wenn ja, inwievern?
- Wenn nein, werden diese Empfehlungen
umgesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Im Abschlussbericht der AG Bankenaufsicht
wurde empfohlen, der FMA zu ermöglichen, sogenannte „Joint
Audits“ anzuordnen. Wurde diese Empfehlungen umgesetzt?
- Wenn ja, inwievern?
- Wenn nein, werden diese Empfehlungen
umgesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Im Abschlussbericht der AG Bankenaufsicht
wurde empfohlen, die Auskunfts- und Einsichtsrechte der
Prüfungsorgane der OeNB im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung zu
erweitern. Wurde diese Empfehlungen umgesetzt?
- Wenn ja, inwievern?
- Wenn nein, werden diese Empfehlungen
umgesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Im Abschlussbericht der AG Bankenaufsicht
wurde empfohlen, die Auskunfts- und Einsichtsrechte der
Prüfungsorgane der OeNB im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung zu
erweitern. Wurde diese Empfehlungen umgesetzt?
- Wenn ja, inwievern?
- Wenn nein, werden diese Empfehlungen
umgesetzt?
- Wenn nein, warum nicht?