12119/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage zur Anfragebeantwortung "Personalleasing in Bundesministerien"
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Gerald
Loacker hat am 21. Juni 2022 unter der Nr. 11405/J (XXVII. GP) eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Personalleasing in Bundesministerien" an das
Bundesministerium für Justiz gerichtet. Das Bundesministerium hat
diese Anfrage am 19. August 2022 unter
der Nr. 11140/AB beantwortet.
Auf die Frage 2 "Wie viele Beschäftigte
in Ihrem Ressort sind 2021 und 2022 als Sachaufwand verbucht
worden?" wurde erst im Zuge der Beantwortung der Fragen 5 und 7
eingegangen und auf die Arbeitskräfteüberlassung durch die Justizbetreuungsagentur
bzw. auf die mit der BRZ-GmbH abgeschlossenen
(Sub)Arbeitsleihverträge verwiesen.
Die Höhe der Beträge für Personalleasing bzw.
Arbeitskräfteüberlassung und
für Arbeitsleihverträge, die vom Bundesministerium für
Justiz 2021 und 2022 als Sachaufwand verbucht wurden, wurde in
dieser Anfragebeantwortung leider nicht angegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende