12119/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.09.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage zur Anfragebeantwortung "Personalleasing in Bundesministerien"

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Gerald Loacker hat am 21. Juni 2022 unter der Nr. 11405/J (XXVII. GP) eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend 
"Personalleasing in Bundesministerien" an das Bundesministerium für Justiz gerichtet. Das Bundesministerium hat diese Anfrage am 19. August 2022 unter
der Nr. 11140/AB beantwortet.

Auf die Frage 2 "Wie viele Beschäftigte in Ihrem Ressort sind 2021 und 2022 als Sachaufwand verbucht worden?" wurde erst im Zuge der Beantwortung der Fragen 5 und 7 eingegangen und auf die Arbeitskräfteüberlassung durch die Justizbetreuungsagentur bzw. auf die mit der BRZ-GmbH abgeschlossenen (Sub)Arbeitsleihverträge verwiesen. 

Die Höhe der Beträge für Personalleasing bzw. Arbeitskräfteüberlassung und
für Arbeitsleihverträge,
die vom Bundesministerium für Justiz 2021 und 2022 als Sachaufwand verbucht wurden, wurde in dieser Anfragebeantwortung leider nicht angegeben. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie hoch war der Betrag der 2021 vom Bundesministerium für Justiz für Personalleasing bzw. Arbeitskräfteüberlassung und für Arbeitsleihverträge als Sachaufwand verbucht wurde?
  2. Wie hoch war die Anzahl der Beschäftigten 2021, die als Sachaufwand verbucht wurden?
  3. Wie hoch ist der bisherige Betrag für 2022 (per Stichtag 31.7.2022), der vom Bundesministerium für Justiz für Personalleasing bzw. Arbeitskräfteüberlassung und für Arbeitsleihverträge als Sachaufwand verbucht wurde?
  4. Wie hoch war die Anzahl der Beschäftigen, die bisher im Jahr 2022 (per Stichtag 31.7.2022) als Sachaufwand verbucht wurden?