12134/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.09.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend volle Aufklärung nach Ministeriums-Chaos bei Blutspende für Trans- Personen

Der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verkündete im Mai 2022, dass der pauschale Ausschluss von homosexuellen und bisexuellen Männern, sowie transidenten Personen von der Blutspende mit der neuen Blutspendeverordnung der Vergangenheit angehört. Gegenüber den Medien wurde damals verkündet: "Mit der Kundmachung der novellierten Blutspendeverordnung beseitigen wir endlich die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Männern, ihrer Partner und Partnerinnen und Trans-Personen.“

Diese novellierte Verordnung beinhaltete aber kein explizites generelles Diskriminierungsverbot, das von vielen Expert*innen und NGOs dringend gefordert wurde. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 1. September kam es damit dazu, dass transidente Personen, die in Wien Blut spenden wollten, abermals abgewiesen wurden, während Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), endlich zugelassen wurden. Am Nachmittag desselben Tages betrieb das BMSGPK dann Schadensbegrenzung und stellt via Tweet des Gesundheitsministers fest: „Das ist klargestellt, und zwar in direktem Gespräch heute mit dem Roten Kreuz: Transpersonen dürfen Blut spenden, genau wie jede:r andere.“

Dass es sich anscheinend nicht um einen reinen Kommunikationsfehler handelte, zeigen Berichte anwesender Medienvertreter in der Wiener Blutspendezentrale: „Eine Transperson wurde am Donnerstag von der Spende ausgeschlossen. .Derzeit sind bei allen Blutspendediensten in Österreich Transgender-Personen nicht zur Blutspende zugelassen. Die Zulassungskriterien werden aktuell aber bereits von den Fachgremien im Gesundheitsministerium überarbeitet1, hieß es dazu am Vormittag vom Roten Kreuz.“ – so findet sich die Situation beispielsweise in einer entsprechenden APA- Meldung wieder. Laut Auskunft des Roten Kreuz, bestand also bei Inkrafttreten der Verordnung noch keine Einigkeit in einer Unterarbeitsgruppe der Blutkommission dahingehend, wie mit transidenten Personen bei der Blutspende umgegangen werden solle. Diese Arbeitsgruppe wurde auch schon in der Anfragebeantwortung 8759/AB wie folgt angekündigt: „Es wurde (in der Gesundheitsfolgenabschätzung, Anm.) der Bereich transidente Personen bei der Blutspende am Rande gestreift, jedoch nicht explizit betrachtet. Dies soll zu einem späteren Zeitpunkt gesondert analysiert werden. Hierzu sollen auch Erkenntnisse der Unterarbeitsgruppe der Blutkommission dienen, die sich diesem Thema widmen wird.“

Es steht vor diesem Hintergrund die Frage im Raum, inwieweit die Reaktion des Gesundheitsministeriums am Abend des 1. September mehr der Schadensbegrenzung als dem tatsächlichen Prozess zur Umsetzung einer diskriminierungsfreien Blutspende geschuldet war. Das entstandene Chaos ging vor allem zulasten der LGBTIQ-Community und rückte die Umsetzung einer jahrzehntelangen Forderung in ein tragisches Licht – all das wäre seitens des Bundesministeriums vermeidbar gewesen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie konnte es passieren, dass transidenten Personen am 1. September 2022 vor Medienvertreter*innen eine Blutspende verweigert wurde?

2.    Wann wurden Sie konkret darüber informiert, dass es bei der Blutspende von Transpersonen am 1. September 2022 zum Chaos gekommen war?

3.    Welche Gespräche gab es zwischen Ihrem Ressort und den Blutspendereinrichtungen, insbesondere dem Roten Kreuz, im Vorfeld des 1. September 2022 hinsichtlich der Blutspende von Trans-Personen?

a. Gab es seitens des Roten Kreuzes eine verbindliche Zusage, dass transidente Personen ab 1. September 2022 Blut spenden dürften?

4.    War Ihr Ressort in die Erstellung des neuen Blutspende-Fragebogens eingebunden?

a. Wenn ja, wieso finden sich auf diesem Fragebogen nur die Geschlechter „männlich" und „weiblich“, nicht aber die anderen in Österreich zulässigen Geschlechtseinträge zur Auswahl?

5.    Wie oft tagte die, in der Anfragebeantwortung 8759/AB angekündigte, Unterarbeitsgruppe der Blutkommission, in der die Blutspende von transidenten Personen diskutiert werden soll, bisher?

6.    Wer gehört der, in der Anfragebeantwortung 8759/AB angekündigten, Unterarbeitsgruppe der Blutkommission an?

7.    Welche offenen Fragen müssen in der, in der Anfragebeantwortung 8759/AB angekündigten, Unterarbeitsgruppe der Blutkommission noch hinsichtlich der Blutspende transidenter Personen noch konkret geklärt werden?

8.    Wie oft tagte die, in der Anfragebeantwortung 8759/AB angekündigte, Unterarbeitsgruppe der Blutkommission bisher?

a. Bitte fügen Sie die Tagesordnungen der bisherigen Sitzungen vollständig ihrer Anfragebeantwortung bei.

9.    Bis wann wird die, in der Anfragebeantwortung 8759/AB angekündigte, Unterarbeitsgruppe der Blutkommission, ihre Arbeit abgeschlossen haben?

a.    Wird es einen Endbericht geben und wird dieser veröffentlicht?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. War Ihnen zum Zeitpunkt der medialen Verkündung der „diskriminierungsfreien Blutspende“ für transidente Personen am 10. Juni 2022 bekannt, dass es eine Unterarbeitsgruppe zu diesem Thema gibt?

11. Wird es aus jetziger Sicht noch Änderungen in den Voraussetzungen der Zulassung von Transpersonen zur Blutspende geben?

a.   Wenn ja, auf Basis welcher offenen Fragen.

12. Welche Schlüsse ziehen Sie aus dem Chaos beim Zugang zur Blutspende für transidente Personen am 1. September 2022?

13. Warum wurde der Vorschlag von Expert*innen und NGOs hinsichtlich eines generellen Diskriminierungsverbotes in der Blutspendeverordnung nicht umgesetzt, um eine Situation wie am 1. September 2022 zu verhindern und Rechtssicherheit für Spender*innen und Blutspendeeinrichtungen zu garantieren? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.