Eingelangt am 14.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Finanzen
betreffend Blackbox COFAG: Systematische
Überförderung bei den COFAG Hilfen?
Über die von der Regierung im ersten
Covid-Krisenjahr aufgesetzte COFAG Finanzierungs GmbH des Bundes wurde bisher
rund 17 Milliarden Euro an Unternehmen überwiesen oder zugesagt. Der
Rechnungshof (RH) kam in seinem aktuellen Rohbericht zur COFAG
Finanzierungsagentur zum Schluss, dass es zu massivem Fehlverhalten sowohl bei
der Gründung der COFAG sowie bei der Abwicklung der Wirtschaftshilfen
gekommen sei.(1)
Die derzeit bekannten Vorwürfe des RH beziehen sich u.a. auf hohe
Beratungs-kosten, mangelhafte Einbindung zuständiger Stellen,
intransparente Besetzung von Posten oder auf unzulässige Mehrfachbezüge
des COFAG Leiters. Andererseits wird darin auch die inhaltliche Ausgestaltung
der Hilfsinstrumente, fehlende Kontrolle sowie die fehlende Evaluierung und
Anpassung kritisiert. Insgesamt zeichnet der RH-Bericht nach derzeitigem
Kenntnisstand ein verheerendes Bild im Umgang der COFAG mit Steuermitteln.(2)
Vom "System COFAG" dürften
einige gut Profit geschlagen haben: Im Raum stehen nicht nur der Verdacht, dass
bei der Gründung der COFAG öffentliche Mittel gezielt in Gutachten
und Expertisen eines dem System Sebastian Kurz nahestehenden "inneren
Kreis" von Agenturen, Kanzleien und Experten geflossen ist. Noch viel
schwerwiegender ist darüber hinaus der Verdacht, dass durch die
Ausbremsung der Experten im Finanzministerium durch das Kabinett von Gernot
Blümel, es bei der Ausgestaltung der Covid-Hilfsinstrumente zu einer
systematischen Überförderung gekommen ist, die dem Steuerzahler
mehrere hundert Millionen EUR gekostet hat - und zudem zu gravierenden
Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der betroffenen Branchen führte.
Systematische Überförderung durch
schlampig geschrieben Förder-Richtlinien?
Der RH ortet aber auch bei der Ausgestaltung
der Förder-Richtlinien massive technische Defizite, die insgesamt zu einer
systematischen Überförderung führten und den Steuerzahlern
hunderte Millionen an Steuergeldern kosteten.(3)& (4)
- Bei den Zuschuss-Instrumenten wurden dabei
auch Kosten bezuschusst, die in Folge der betrieblichen
Einschränkungen während des Lockdowns nicht oder nur in
geringerer Höhe vorlagen.
- Die Umsatzersatz-Instrumente erforderten
weder den Nachweis, noch die Plausibilisierung des tatsächlichen
Umasatzausfalls. Es reichte allein die Zugehörigkeit zur
"richtigen" Branche.
- Da zB die Covid-Kurzarbeitsbeihilfe nicht
mit dem Umsatzersatz gegenzurechnen war, ergab sich bei gleichzeitiger
Beantragung von Umsatzersatz und Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe eine
systematische Mehrfachförderung von Personalkosten. Der Rechnungshof
hat das am Beispiel von 50 Unternehmen nachgerechnet: Im Nov 2021 flossen
an diese insgesamt 28 Mio. EUR an zu viel gezahlten Förderungen. Das
sind im Schnitt 560 000 EUR pro Unternehmen vom Steuerzahler direkt in die
Portokasse.
- Auch das Takeaway-Geschäft in
Restaurants wurde bei den Hilfen nicht in Abzug gebracht. McDonald’s
und Burger King konnten Förderungen in Millionenhöhe kassieren,
obwohl sich vor deren Drive-in-Schaltern lange Autowarteschlangen
bildeten.
- Beim FKZ I wiederum kam ein - bereits in
seinen Anfängen von Wirtschaftsexperten kritisierte - Modell zum Zug,
das über gestaffelte Fördersätze ein ungünstiges
Antragsverhalten förderte - und insgesamt bis zu rd. 117 Mio. EUR
Überförderung verursachte.
- Die Richtlinien der Zuschüsse (mit
Ausnahme des Fixkostenzuschuss I) sahen für verbundenen Unternehmen
keine Konzernbetrachung vor - obwohl bei Förderungen
üblicherweise so etwas berücksichtigt wird, so zB auch bei der
als covid-Hilfe konzipierte Investitionsprämie. Dieses
Versäumnis bei den Richtlinien bevorzugte diversifizierte Konzerne
und führte zu massiven Wettbewerbsverzerrungen.
- Auch steht der Verdacht im Raum, dass
große Unternehmen bevorzugt wurden, während kleine abgewiesen
oder bei der Bearbeitung nach hinten gereiht wurden.
- usw
Durch die schlampige Ausgestaltung der
Zuschuss-Instrumente kam es neben Wettbewerbsverzerrungen auch zu einer
systematischen Überförderung, insbesondere durch den Umsatzersatz im
November und Dezember 2020. Man wollte von Seiten der Regierung damals den
Kritikern an den harten Lockdowns Wind aus den Segeln nehmen - und ganz
nebenbei Klientelpolitik machen. Hinweise aus der Tourismusindustrie (und von
neos-Abgeordneten, dass andere Länder nicht alles einfach alles zusperren
(zB Wintertourismusland Schweiz) wurden ignoriert.(4) & (5)
Österreichs Steuerzahler_innen haben ein
Recht zu erfahren, wie genau die Erstellung der Richtlinien für die
COFAG-Zuschüsse erfolgte und wer dabei inhaltlich eingebunden wurde - oder
eben nicht. So dürfte Finanzminister Blümel nicht bis nicht
ausreichend auf die Expertise im eigenen Haus zurückgegriffen haben,
sondern diese von externen Berater erstellen haben lassen - was letztlich zu
Überförderungen in Millionenhöhe führte.
Die offensichtlichen Fehler bei der
Richtlinien-Ausgestaltung - insbesondere bei der "Bazooka-Gießkanne
Umsatzersatz" (Ökonom Paul Pichler) - waren nämlich bereits bei
der Einführung des Instruments im November 2020 offensichtlich. So wiesen
wir neos bereits damals auf die drohende Überförderung durch den
Umsatzersatz hin.(5)
Schluss mit Blackbox COFAG:
Untersuchungsauschuss dringend notwendig
Es braucht jetzt volle Transaparenz - und
einen parlamentarischen COFAG Untersuchungsausschuss. Außerdem
gehört die COFAG dringend aufgelöst, um Instransparenz und
Doppelstrukturen nicht auf Dauer zu verfestigen.
Quellen:
- https://www.falter.at/zeitung/20220809/koste-es-was-wolle
- https://orf.at/stories/3280278/#15473,2067678,1660063114
- https://www.derstandard.at/story/2000138385549/finanzprokuratur-chef-peschorn-ein-kleiner-kreis-will-unter-sich-bleiben
- https://www.derstandard.at/story/2000138402322/money-maker-cofag-die-corona-hilfsagentur-die-alle-zahlt
- https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201113_OTS0133/neos-betriebe-brauchen-endlich-verlaesslichkeit-erst-recht-wenn-harter-lockdown-bevorsteht
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Fixkostenzuschuss 1:
- Zuschüsse in welcher Höhe wurden
bisher insgesamt ausgezahlt?
- Welche Abteilungen im BMF wurden für
die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
- Welche Rolle spielte die COFAG und ihre
Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
- Welche anderen Ministerien wurden dabei
hinzugezogen?
- Mit welchen
Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
- Wurde die Europäische Kommission dabei
hinzugezogen?
- Wurde der Austausch mit anderen EU
Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS
genommen?
- Welche externen Experten wurden hier
hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt
(Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)?
Bitte um vollständige Angabe.
- Falls externe Experten hinzugezogen wurden
- wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und
Finanzuverwaltung verankert wurde?
- Wurde in den Richtlinien bei verbundenen
Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?
i. Wenn ja - warum?
ii. Wenn nicht - warum nicht?
- Fixkostenzuschuss 800.000:
- Zuschüsse in welcher Höhe wurden
bisher ausgezahlt?
- Welche Abteilungen im BMF wurde für
die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
- Welche Rolle spielte die COFAG und ihre
Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
- Welche anderen Ministerien wurden dabei
hinzugezogen?
- Mit welchen
Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
- Wurde die Europäische Kommission dabei
hinzugezogen?
- Wurde der Austausch mit anderen EU
Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS
genommen?
- Welche externen Experten wurden hier
hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt
(Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)?
Bitte um vollständige Angabe.
- Falls externe Experten hinzugezogen wurden
- wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und
Finanzuverwaltung verankert wurde?
- Wurde in den Richtlinien bei verbundenen
Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?
i. Wenn ja - warum?
ii. Wenn nicht - warum nicht?
- Lockdown Umsatzersatz November:
- Zuschüsse in welcher Höhe wurden
bisher ausgezahlt?
- Welche Abteilungen im BMF wurde für
die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
- Welche Rolle spielte die COFAG und ihre
Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
- Welche anderen Ministerien wurden dabei
hinzugezogen?
- Mit welchen
Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
- Wurde die Europäische Kommission dabei
hinzugezogen?
- Wurde der Austausch mit anderen EU
Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS
genommen?
- rientierte Man sich beim Umsatzersatz II an
einem ähnlichen Modell aus Deutschland?
i. Wurde im Österreich die covid-Kurzarbeit mit dem Umsatzersatz
gegengerechnet?
ii. Wurde bei dem Deutschen Modell die covid-Kurzarbeit mit dem
Umsatzersatz gegengerechnet?
- Welche externen Experten wurden hier
hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt
(Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)?
Bitte um vollständige Angabe.
- Falls externe Experten hinzugezogen wurden
- wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und
Finanzuverwaltung verankert wurde?
- Wurde in den Richtlinien bei verbundenen
Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?
i. Wenn ja - warum?
ii. Wenn nicht - warum nicht?
- Lockdown Umsatzersatz Dezember:
- Zuschüsse in welcher Höhe wurden
bisher ausgezahlt?
- Welche Abteilungen im BMF wurde für
die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
- Welche Rolle spielte die COFAG und ihre
Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
- Welche anderen Ministerien wurden dabei
hinzugezogen?
- Mit welchen
Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
- Wurde die Europäische Kommission dabei
hinzugezogen?
- Wurde der Austausch mit anderen EU
Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS
genommen?
- Orientierte Man sich beim Umsatzersatz II
an einem ähnlichen Modell aus Deutschland?
i. Wurde im Österreich die covid-Kurzarbeit mit dem Umsatzersatz
gegengerechnet?
ii. Wurde bei dem Deutschen Modell die covid-Kurzarbeit mit dem
Umsatzersatz gegengerechnet?
- Welche externen Experten wurden hier
hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt
(Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)?
Bitte um vollständige Angabe.
- Falls externe Experten hinzugezogen wurden
- wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und
Finanzuverwaltung verankert wurde?
- Wurde in den Richtlinien bei verbundenen
Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?
i. Wenn ja - warum?
ii. Wenn nicht - warum nicht?
- Lockdown Umsatzersatz II (für vom
Lockdown indirekt erheblich betroffene Unternehmen):
- Zuschüsse in welcher Höhe wurden
bisher ausgezahlt?
- Welche Abteilungen im BMF wurde für
die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
- Welche Rolle spielte die COFAG und ihre
Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
- Welche anderen Ministerien wurden dabei
hinzugezogen?
- Mit welchen
Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
- Wurde die Europäische Kommission dabei
hinzugezogen?
- Wurde der Austausch mit anderen EU
Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS
genommen?
- Orientierte Man sich beim Umsatzersatz II
an einem ähnlichen Modell aus Deutschland?
i. Wurde im Österreich die covid-Kurzarbeit mit dem Umsatzersatz
gegengerechnet?
ii. Wurde bei dem Deutschen Modell die covid-Kurzarbeit mit dem
Umsatzersatz gegengerechnet?
- Welche externen Experten wurden hier
hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt
(Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)?
Bitte um vollständige Angabe.
- Falls externe Experten hinzugezogen wurden
- wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und
Finanzuverwaltung verankert wurde?
- Wurde in den Richtlinien bei verbundenen
Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?
i. Wenn ja - warum?
ii. Wenn nicht - warum nicht?
- Verlustersatz:
- Zuschüsse in welcher Höhe wurden
bisher ausgezahlt?
- Welche Abteilungen im BMF wurde für
die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
- Welche Rolle spielte die COFAG und ihre
Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
- Welche anderen Ministerien wurden dabei
hinzugezogen?
- Mit welchen
Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
- Wurde die Europäische Kommission dabei
hinzugezogen?
- Wurde der Austausch mit anderen EU
Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS
genommen?
- Welche externen Experten wurden hier
hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt
(Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)?
Bitte um vollständige Angabe.
- Falls externe Experten hinzugezogen wurden
- wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und
Finanzuverwaltung verankert wurde?
- Wurde in den Richtlinien bei verbundenen
Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?
i. Wenn ja - warum?
ii. Wenn nicht - warum nicht?
- Ausfallsbonus:
- Zuschüsse in welcher Höhe wurden
bisher ausgezahlt?
- Welche Abteilungen im BMF wurde für
die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
- Welche Rolle spielte die COFAG und ihre
Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
- Welche anderen Ministerien wurden dabei
hinzugezogen?
- Mit welchen
Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
- Wurde die Europäische Kommission dabei
hinzugezogen?
- Wurde der Austausch mit anderen EU
Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS
genommen?
- Welche externen Experten wurden hier
hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt
(Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)?
Bitte um vollständige Angabe.
- Falls externe Experten hinzugezogen wurden
- wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und
Finanzuverwaltung verankert wurde?
- Wurde in den Richtlinien bei verbundenen
Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?
i. Wenn ja - warum?
ii. Wenn nicht - warum nicht?
- Konzernbetrachtung bei den
COFAG-Zuschüssen:
- Wurde in den Richtlinien der Zuschüsse
bei verbundenen Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt? Bitte
um Angabe für jedes Zuschuss-Instrument.
i. Falls ja, warum?
ii. Falls nicht, warum nicht?
- Gab es in diesem Zusammenhang innerhalb des
BMF oder der COFAG unterschiedliche Meinungen zur konkreten Ausgestaltung
der Richtlinien?
- Wer entschied innerhalb von BMF oder COFAG
darüber, ob auf eine Konzernbetrachtung abgestellt wurde?
- Gegenrechnung Covid-Kurzarbeits-Beihilfen
und COFAG-Zuschüsse:
- Wurde in den Zuschuss-Richtlinien eine
Gegenrechnung von Covid-Kurzarbeits-Beihilfen und Zuschüssen Bedacht
vorgesehen, um eine etwaige Überförderung zu vermeiden?
i. Wenn nicht, warum nicht?
- Gab es in diesem Zusammenhang innerhalb des
BMF und der COFAG unterschiedliche Meinungen zur konkreten Ausgestaltung
der Richtlinien?
- Wer entschied in diesem Zusammenhang
innerhalb von BMF und COFAG über die finale Version der Richtlinien?
- Zusammenwirken aller Zuschussinstrumente:
- Wurde je das Zusammenwirken der
verschiedenen COFAG Zuschussinstrumente und ihre Auswirkungen auf
Unternehmen und Branchen analysiert?
i. Wenn ja - mit welchen anderen Covid-Hilfen?
ii. Wenn ja - wann und von wem (Institute, BMF, COFAG, Gutachter)?
iii. Wenn ja - flossen diese Analysen in zeitlich nachfolgende Instrumente
ein?
iv. Wenn nein - warum nicht?
v. Wenn nein - ist so eine Analyse, zumindest rückwirkend, geplant?
- Wurde je das Zusammenwirken der einzelnen
COFAG-Zuschussinstrumenten mit anderen Covid-Kriseninstrumenten,
insbesondere die Kurzarbeitsbeihilfe, auf Unternehmen und Branchen
analysiert?
i. Wenn ja - mit welchen anderen Covid-Hilfen?
ii. Wenn ja - wann und von wem (Institute, BMF, COFAG, Gutachter)?
iii. Wenn ja - flossen diese Analysen in zeitlich nachfolgende Instrumente
ein?
iv. Wenn nein - warum nicht?
v. Wenn nein - ist so eine Analyse, zumindest rückwirkend, geplant?