12161/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.09.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Blackbox COFAG: Systematische Überförderung bei den COFAG Hilfen?

Über die von der Regierung im ersten Covid-Krisenjahr aufgesetzte COFAG Finanzierungs GmbH des Bundes wurde bisher rund 17 Milliarden Euro an Unternehmen überwiesen oder zugesagt. Der Rechnungshof (RH) kam in seinem aktuellen Rohbericht zur COFAG Finanzierungsagentur zum Schluss, dass es zu massivem Fehlverhalten sowohl bei der Gründung der COFAG sowie bei der Abwicklung der Wirtschaftshilfen gekommen sei.(1)

Die derzeit bekannten Vorwürfe des RH beziehen sich u.a. auf hohe Beratungs-kosten, mangelhafte Einbindung zuständiger Stellen, intransparente Besetzung von Posten oder auf unzulässige Mehrfachbezüge des COFAG Leiters. Andererseits wird darin auch die inhaltliche Ausgestaltung der Hilfsinstrumente, fehlende Kontrolle sowie die fehlende Evaluierung und Anpassung kritisiert. Insgesamt zeichnet der RH-Bericht nach derzeitigem Kenntnisstand ein verheerendes Bild im Umgang der COFAG mit Steuermitteln.(2)

Vom "System COFAG" dürften einige gut Profit geschlagen haben: Im Raum stehen nicht nur der Verdacht, dass bei der Gründung der COFAG öffentliche Mittel gezielt in Gutachten und Expertisen eines dem System Sebastian Kurz nahestehenden "inneren Kreis" von Agenturen, Kanzleien und Experten geflossen ist. Noch viel schwerwiegender ist darüber hinaus der Verdacht, dass durch die Ausbremsung der Experten im Finanzministerium durch das Kabinett von Gernot Blümel, es bei der Ausgestaltung der Covid-Hilfsinstrumente zu einer systematischen Überförderung gekommen ist, die dem Steuerzahler mehrere hundert Millionen EUR gekostet hat - und zudem zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der betroffenen Branchen führte.

Systematische Überförderung durch schlampig geschrieben Förder-Richtlinien?

Der RH ortet aber auch bei der Ausgestaltung der Förder-Richtlinien massive technische Defizite, die insgesamt zu einer systematischen Überförderung führten und den Steuerzahlern  hunderte Millionen an Steuergeldern kosteten.(3)& (4)

Durch die schlampige Ausgestaltung der Zuschuss-Instrumente kam es neben Wettbewerbsverzerrungen auch zu einer systematischen Überförderung, insbesondere durch den Umsatzersatz im November und Dezember 2020. Man wollte von Seiten der Regierung damals den Kritikern an den harten Lockdowns Wind aus den Segeln nehmen - und ganz nebenbei Klientelpolitik machen. Hinweise aus der Tourismusindustrie (und von neos-Abgeordneten, dass andere Länder nicht alles einfach alles zusperren (zB Wintertourismusland Schweiz) wurden ignoriert.(4) & (5)

Österreichs Steuerzahler_innen haben ein Recht zu erfahren, wie genau die Erstellung der Richtlinien für die COFAG-Zuschüsse erfolgte und wer dabei inhaltlich eingebunden wurde - oder eben nicht. So dürfte Finanzminister Blümel nicht bis nicht ausreichend auf die Expertise im eigenen Haus zurückgegriffen haben, sondern diese von externen Berater erstellen haben lassen - was letztlich zu Überförderungen in Millionenhöhe führte.

Die offensichtlichen Fehler bei der Richtlinien-Ausgestaltung - insbesondere bei der "Bazooka-Gießkanne Umsatzersatz" (Ökonom Paul Pichler) - waren nämlich bereits bei der Einführung des Instruments im November 2020 offensichtlich. So wiesen wir neos bereits damals auf die drohende Überförderung durch den Umsatzersatz hin.(5)

Schluss mit Blackbox COFAG: Untersuchungsauschuss dringend notwendig

Es braucht jetzt volle Transaparenz - und einen parlamentarischen COFAG Untersuchungsausschuss. Außerdem gehört die COFAG dringend aufgelöst, um Instransparenz und Doppelstrukturen nicht auf Dauer zu verfestigen.

 

Quellen:

  1. https://www.falter.at/zeitung/20220809/koste-es-was-wolle
  2. https://orf.at/stories/3280278/#15473,2067678,1660063114
  3. https://www.derstandard.at/story/2000138385549/finanzprokuratur-chef-peschorn-ein-kleiner-kreis-will-unter-sich-bleiben
  4. https://www.derstandard.at/story/2000138402322/money-maker-cofag-die-corona-hilfsagentur-die-alle-zahlt
  5. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201113_OTS0133/neos-betriebe-brauchen-endlich-verlaesslichkeit-erst-recht-wenn-harter-lockdown-bevorsteht



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Fixkostenzuschuss 1:
    1. Zuschüsse in welcher Höhe wurden bisher insgesamt ausgezahlt?
    2. Welche Abteilungen im BMF wurden für die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
    3. Welche Rolle spielte die COFAG und ihre Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
    4. Welche anderen Ministerien wurden dabei hinzugezogen?
    5. Mit welchen Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
    6. Wurde die Europäische Kommission dabei hinzugezogen?
    7. Wurde der Austausch mit anderen EU Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS genommen?
    8. Welche externen Experten wurden hier hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt (Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)? Bitte um vollständige Angabe.
    9. Falls externe Experten hinzugezogen wurden - wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und Finanzuverwaltung verankert wurde?
    10. Wurde in den Richtlinien bei verbundenen Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?

                                          i.    Wenn ja - warum?

                                        ii.    Wenn nicht - warum nicht?


  1. Fixkostenzuschuss 800.000:
    1. Zuschüsse in welcher Höhe wurden bisher ausgezahlt?
    2. Welche Abteilungen im BMF wurde für die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
    3. Welche Rolle spielte die COFAG und ihre Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
    4. Welche anderen Ministerien wurden dabei hinzugezogen?
    5. Mit welchen Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
    6. Wurde die Europäische Kommission dabei hinzugezogen?
    7. Wurde der Austausch mit anderen EU Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS genommen?
    8. Welche externen Experten wurden hier hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt (Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)? Bitte um vollständige Angabe.
    9. Falls externe Experten hinzugezogen wurden - wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und Finanzuverwaltung verankert wurde?
    10. Wurde in den Richtlinien bei verbundenen Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?

                                          i.    Wenn ja - warum?

                                        ii.    Wenn nicht - warum nicht?

  1. Lockdown Umsatzersatz November:
    1. Zuschüsse in welcher Höhe wurden bisher ausgezahlt?
    2. Welche Abteilungen im BMF wurde für die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
    3. Welche Rolle spielte die COFAG und ihre Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
    4. Welche anderen Ministerien wurden dabei hinzugezogen?
    5. Mit welchen Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
    6. Wurde die Europäische Kommission dabei hinzugezogen?
    7. Wurde der Austausch mit anderen EU Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS genommen?
    8. rientierte Man sich beim Umsatzersatz II an einem ähnlichen Modell aus Deutschland?

                                          i.    Wurde im Österreich die covid-Kurzarbeit mit dem Umsatzersatz gegengerechnet?

                                        ii.    Wurde bei dem Deutschen Modell  die covid-Kurzarbeit mit dem Umsatzersatz gegengerechnet?

    1. Welche externen Experten wurden hier hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt (Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)? Bitte um vollständige Angabe.
    2. Falls externe Experten hinzugezogen wurden - wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und Finanzuverwaltung verankert wurde?
    3. Wurde in den Richtlinien bei verbundenen Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?

                                          i.    Wenn ja - warum?

                                        ii.    Wenn nicht - warum nicht?

  1. Lockdown Umsatzersatz Dezember:
    1. Zuschüsse in welcher Höhe wurden bisher ausgezahlt?
    2. Welche Abteilungen im BMF wurde für die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
    3. Welche Rolle spielte die COFAG und ihre Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
    4. Welche anderen Ministerien wurden dabei hinzugezogen?
    5. Mit welchen Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
    6. Wurde die Europäische Kommission dabei hinzugezogen?
    7. Wurde der Austausch mit anderen EU Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS genommen?
    8. Orientierte Man sich beim Umsatzersatz II an einem ähnlichen Modell aus Deutschland?

                                          i.    Wurde im Österreich die covid-Kurzarbeit mit dem Umsatzersatz gegengerechnet?

                                        ii.    Wurde bei dem Deutschen Modell  die covid-Kurzarbeit mit dem Umsatzersatz gegengerechnet?

    1. Welche externen Experten wurden hier hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt (Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)? Bitte um vollständige Angabe.
    2. Falls externe Experten hinzugezogen wurden - wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und Finanzuverwaltung verankert wurde?
    3. Wurde in den Richtlinien bei verbundenen Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?

                                          i.    Wenn ja - warum?

                                        ii.    Wenn nicht - warum nicht?

  1. Lockdown Umsatzersatz II (für vom Lockdown indirekt erheblich betroffene Unternehmen):
    1. Zuschüsse in welcher Höhe wurden bisher ausgezahlt?
    2. Welche Abteilungen im BMF wurde für die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
    3. Welche Rolle spielte die COFAG und ihre Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
    4. Welche anderen Ministerien wurden dabei hinzugezogen?
    5. Mit welchen Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
    6. Wurde die Europäische Kommission dabei hinzugezogen?
    7. Wurde der Austausch mit anderen EU Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS genommen?
    8. Orientierte Man sich beim Umsatzersatz II an einem ähnlichen Modell aus Deutschland?

                                          i.    Wurde im Österreich die covid-Kurzarbeit mit dem Umsatzersatz gegengerechnet?

                                        ii.    Wurde bei dem Deutschen Modell  die covid-Kurzarbeit mit dem Umsatzersatz gegengerechnet?

    1. Welche externen Experten wurden hier hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt (Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)? Bitte um vollständige Angabe.
    2. Falls externe Experten hinzugezogen wurden - wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und Finanzuverwaltung verankert wurde?
    3. Wurde in den Richtlinien bei verbundenen Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?

                                          i.    Wenn ja - warum?

                                        ii.    Wenn nicht - warum nicht?

  1. Verlustersatz:
    1. Zuschüsse in welcher Höhe wurden bisher ausgezahlt?
    2. Welche Abteilungen im BMF wurde für die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
    3. Welche Rolle spielte die COFAG und ihre Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
    4. Welche anderen Ministerien wurden dabei hinzugezogen?
    5. Mit welchen Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
    6. Wurde die Europäische Kommission dabei hinzugezogen?
    7. Wurde der Austausch mit anderen EU Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS genommen?
    8. Welche externen Experten wurden hier hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt (Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)? Bitte um vollständige Angabe.
    9. Falls externe Experten hinzugezogen wurden - wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und Finanzuverwaltung verankert wurde?
    10. Wurde in den Richtlinien bei verbundenen Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?

                                          i.    Wenn ja - warum?

                                        ii.    Wenn nicht - warum nicht?

  1. Ausfallsbonus:
    1. Zuschüsse in welcher Höhe wurden bisher ausgezahlt?
    2. Welche Abteilungen im BMF wurde für die Ausgestaltung der Richtlinien hinzugezogen?
    3. Welche Rolle spielte die COFAG und ihre Organe bei der Ausgestaltung der Richtlinien?
    4. Welche anderen Ministerien wurden dabei hinzugezogen?
    5. Mit welchen Stakeholdern/Interessensvertretern stand man dazu im Austausch?
    6. Wurde die Europäische Kommission dabei hinzugezogen?
    7. Wurde der Austausch mit anderen EU Ländern gesucht, bzw. Anleihe an Zuschussmodellen anderer EU-MS genommen?
    8. Welche externen Experten wurden hier hinzugezogen, bzw. auch mit der Ausgestaltung beauftragt (Forschungsinstitute, Wirtschaftsprüfer, Beratungsunternehmen etc)? Bitte um vollständige Angabe.
    9. Falls externe Experten hinzugezogen wurden - wie wurde sichergestellt, dass auch dieses Know-How in COFAG, BMF und Finanzuverwaltung verankert wurde?
    10. Wurde in den Richtlinien bei verbundenen Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt?

                                          i.    Wenn ja - warum?

                                        ii.    Wenn nicht - warum nicht?

  1. Konzernbetrachtung bei den COFAG-Zuschüssen:
    1. Wurde in den Richtlinien der Zuschüsse bei verbundenen Unternehmen auf eine Konzernbetrachtung abgestellt? Bitte um Angabe für jedes Zuschuss-Instrument.

                                          i.    Falls ja, warum?

                                        ii.    Falls nicht, warum nicht?

    1. Gab es in diesem Zusammenhang innerhalb des BMF oder der COFAG unterschiedliche Meinungen zur konkreten Ausgestaltung der Richtlinien?
    2. Wer entschied innerhalb von BMF oder COFAG darüber, ob auf eine Konzernbetrachtung abgestellt wurde?

  1. Gegenrechnung Covid-Kurzarbeits-Beihilfen und COFAG-Zuschüsse:
    1. Wurde in den Zuschuss-Richtlinien eine Gegenrechnung von Covid-Kurzarbeits-Beihilfen und Zuschüssen Bedacht vorgesehen, um eine etwaige Überförderung zu vermeiden?

                                          i.    Wenn nicht, warum nicht?

    1. Gab es in diesem Zusammenhang innerhalb des BMF und der COFAG unterschiedliche Meinungen zur konkreten Ausgestaltung der Richtlinien?
    2. Wer entschied in diesem Zusammenhang innerhalb von BMF und COFAG über die finale Version der Richtlinien?
  1. Zusammenwirken aller Zuschussinstrumente:
    1. Wurde je das Zusammenwirken der verschiedenen COFAG Zuschussinstrumente und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Branchen analysiert?

                                          i.    Wenn ja - mit welchen anderen Covid-Hilfen?

                                        ii.    Wenn ja - wann und von wem (Institute, BMF, COFAG, Gutachter)?

                                       iii.    Wenn ja - flossen diese Analysen in zeitlich nachfolgende Instrumente ein?

                                       iv.    Wenn nein - warum nicht?

                                        v.    Wenn nein - ist so eine Analyse, zumindest rückwirkend, geplant?

    1. Wurde je das Zusammenwirken der einzelnen COFAG-Zuschussinstrumenten mit anderen Covid-Kriseninstrumenten, insbesondere die Kurzarbeitsbeihilfe, auf Unternehmen und Branchen analysiert?

                                          i.    Wenn ja - mit welchen anderen Covid-Hilfen?

                                        ii.    Wenn ja - wann und von wem (Institute, BMF, COFAG, Gutachter)?

                                       iii.    Wenn ja - flossen diese Analysen in zeitlich nachfolgende Instrumente ein?

                                       iv.    Wenn nein - warum nicht?

                                        v.    Wenn nein - ist so eine Analyse, zumindest rückwirkend, geplant?