12164/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.09.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wohin zieht die EU-Anti-Geldwäsche Behörde?

 

Die EU gründet gerade eine europäische Anti-Geldwäsche Behörde. Mit Hilfe der Behörde soll der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktionieren. Im Juli 2022 legte
der Europäische Rat seinen partiellen Standpunkt zu dem EK-Vorschlag vor: Geeinigt hat man sich auf europäischer Ebene über die Aufgaben der Behörde -
so wird sie unter anderem zur Harmonisierung und Koordinierung der Aufsichts-methoden im Finanz- und Nichtfinanzsektor, zur direkten Beaufsichtigung riskanter und grenzübergreifender Finanzunternehmen und zur Koordinierung der zentralen Meldestellen beitragen.(1)

Keine Einigung gab es im Juli 2022 zum zukünftigen Sitz der Behörde. Denn neben Frankfurt gingen Medienberichten zu Folge auch Paris und Wien ins Rennen um den begehrten Headquarter-Standort.(2) & (3)

Quellen:

  1. https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/06/29/new-eu-authority-for-anti-money-laundering-council-agrees-its-partial-position/
  2. https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/ueberwachung-von-kapitalfluessen-scholz-will-neue-anti-geldwaesche-behoerde-in-frankfurt/28424934.html
  3. https://www.boersen-zeitung.de/meinung-analyse/frankfurt-paris-wien-ringen-um-anti-geldwaesche-behoerde-0ac2d408-0117-11ec-803b-d89de9c07246

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gibt es eine, ev. auch informelle Einigung auf EU-Ebene zum zukünftigen Standort der europäischen Anti-Geldwäsche Behörde (AMLA)?
  2. Bis wann spätestens muss eine solche Einigung vorliegen?
  3. Welche EU-Mitgliedstaaten, bzw. Städte bewerben sich um den Standort der europäischen Anti-Geldwäsche Behörde?
  4. Bewirbt sich Österreich bzw. Wien als Standort der europäischen Anti-Geldwäsche Behörde?
  5. Falls ja, wann, in welcher Form und wo wurde die Bewerbung Österreichs eingebracht?
  6. Wer war für das Vorbereiten der eingereichten Bewerbungsunterlagen verantwortlich?
    1. Wer war für die Freigabe der Bewerbungsunterlagen verantwortlich?
    2. Wer war für die Bereitstellung von Informationen über Österreich und Wien als Standort für die Anti-Geldwäsche Behörde verantwortlich?
  1. Wer war in die Vorbereitung der Bewerbung eingebunden (Ministerien, Stadt Wien, andere stakeholder?
  2. Wann wurde mit der Vorbereitung der Bewerbung begonnen?
  3. Wurde der Bewerbung um den Behörden-Standort eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegt?
  4. Welche Unterstützerländer konnten innerhalb und außerhalb (z.B. EWR) der EU für die österreichische Bewerbung gewonnen werden?
  5. Gab es einen formellen Koordinationsprozess, zB im Rahmen einer regelmässig tagenden Arbeitsgruppe?
  6. Wie genau wurden die österreichische Bewerbung seit ihrem Einbringen auf europäischer Ebene und auf Ebene der anderen EU-MS vorangetrieben?
    1. Wer ist für das erfolgreiche Verantreiben der Bewerbung verantwortlich?
    2. Gibt es dazu einen Strategieplan?
    3. Wie hoch schätzt man die Erfolgsaussichten für eine erfolgreiche Bewerbung?
  1. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Bewerbung (bitte so aufgeschlüsselt wie möglich in einzelne Kostenpositionen wie Reisekosten, Material, Bewerbungskosten, ... etc.)?