12166/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.09.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Klimabonus für Neugeborene
Nach langem Hin und Her über eine Co2-Steuer, Ausgleichszahlungen und einer nachfolgenden Teuerungsdebatte wurde der Klimabonus für das Jahr 2022 zu einer Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro - deren vorgezogene Auszahlung von der Regierung Ende der Sommerferien freudig verkündet wurde (1).
Eindeutig geregelt ist grundsätzlich über das Gesetz selbst (§2(1) - 2), dass den Klimabonus jede Person erhält, die mindestens 183 Tage in Österreich gemeldet ist. Unklar war allerdings die Auslegung, ob Babies, die im zweiten Halbjahr 2022 geboren wurden, ebenfalls einen Klimabonus erhalten können. Grundsätzlich sollte über die Frist der 183 tägigen Meldepflicht geregelt sein, dass dies dementsprechend für das Jahr 2022 nicht mehr möglich is - wird ein Kind also beispielsweise im September 2022 geboren, gibt es keine Möglichkeit, für dieses einen Bonus zu erhalten. Dennoch wird beispielsweise auf Twitter von Abgeordneten der Grünen argumentiert, dass diese Kinder sich für die nächste Auszahlung mit dem Stichtag 31.12.2022 qualifizieren könnten und so auch für das erste Lebensjahr einen Klimabonus erhalten könnten (3). Nachdem auch diese Kinder die Meldefrist von 183 Tagen nicht erreichen können, stellt sich nun die Frage, wie die zukünftigen Auszahlungen für das erste Lebensjahr tatsächlich gehandhabt werden sollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende