12167/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale
Angelegenheiten betreffend Visa für Myanmar für technisches Training
In Anfragebeantwortung 10496A/B betreffend
„Österreichische Dual-Use
Technologien in Myanmar“ (10757/J) beantwortet Außenminister
Schallenberg
mehrere Fragen kollektiv mit: "Der Gegenstand dieser Fragen fällt
nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts." Einige dieser Fragen
betreffen die Ausstellung von Visa für Staatsbürger_innen Myanmars.
Da Visaausstellung dem BMEIA unterliegt,
ist davon auszugehen, dass diese Antwort in der Zusammenfassung mehrerer
Fragen versehentlich gegeben wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1.
Wie viele Visa wurden
Staatsbürger_innen Myanmars zwischen 2016 und
Beginn 2022 ausgestellt?
2. Wie viele dieser Visa wurden auf Einladung der Firma Schiebel ausgestellt?
a.
i. Welche Begründung wurde für die Einladungen angegeben?
3. Wie viele dieser Visa wurden auf Einladung der Firma Diamond Aircraft ausgestellt?
a. Welche Begründung wurde für die Einladungen angegeben?
4. Wie viele Visa wurden zwischen 2016 und Beginn 2022 an Staatsbürger_innen Myanmars zu Studienzwecken ausgestellt?
a. Wie viele dieser Personen waren an der FH Wiener Neustadt inskribiert? Von wann bis wann waren diese Visa gültig?
b. Sind derzeit noch gültige Studentenvisa für Staatsbürger_innen Myanmars für die FH Wiener Neustadt im Umlauf?
5. Im Falle dass obige Fragen nicht der
Zuständigkeit des BMLV unterliegen,
welches Ressort ist zuständig?
6. Bei der Prüfung von Visaanträgen werden
laut BMEIA (Anfragebeantwortung 10507/AB) internationale Sanktionen
berücksichtigt. Läuft die Ausbildung burmesischer Staatsbürger_innen
in Österreich für die Herstellung, Bedienung oder Reparatur von durch
EU-Sanktionen betroffenem dual-use Gerät
(wie im genannten Beispiel der Firmen Schiebel und Diamond Aircraft) den
geltenden Sanktionsbestimmungen unter EU Council Regulation No 401/2013,
insbesondere Art 3a 4.(a) zuwider? Wären diese Tätigkeiten damit ein
Grund
für eine Ablehnung eines Visaantrags?
7. Gibt es Sanktionen gegen Myanmar, die
Technologien wie den Camcopter S-
100 der Schiebel Group oder gegen UAVs von Diamond Aircraft umfassen?
Sind diese Technologen in EU Council Regulation No 401/2013, und
insbesondere Art 3a 4.(a), beinhaltet?
a. Ist es Aufgabe des BMEIA bei Einladungen für Besucher
Vorkehrungen
zu treffen, dass internationale Sanktionen nicht durch die Ausstellung
von Visa umgangen werden (z.B. durch Ausbildung an sanktionierten Technologien
oder Anleitung zum Bau sanktionierter Technologien)?
i. Wenn ja, welche? Wie wurden diese in den Fällen Schiebel und Diamond Aircraft angewendet?
ii. Wenn nein, welches Ministerium ist für derartige Vorkehrungen zuständig?