12179/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.09.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend unverständliche Auszahlung des Klimabonus an falsche Konten sowie an Verstorbene

 

 

Ende August 2022 wurde mit der Auszahlung des Klimabonus und des Anti-Teuerungsbonus von je 250 Euro, insgesamt also 500 Euro für Erwachsene und der Hälfte des Betrages für Kinder unter 18 Jahren, gestartet.

 

Auch wenn einige Österreicherinnen und Österreicher, die Anspruch auf den Klimabonus haben, diesen bereits bekommen haben, wartet die Mehrheit der Bevölkerung noch immer auf seine Auszahlung.

 

Gerade in Zeiten hoher Inflation und explodierender Preise für Energie- und Heizkosten ist diese langsame Auszahlung mehr als unverständlich. Zudem erhalten nicht alle Menschen in Österreich den Klimabonus. All jene Neugeborenen, die heuer nach dem 2. Juli 2022 geboren wurden und werden, erhalten etwa keinen Klimabonus. Eine unverständliche Maßnahme, da gerade Familien unter den steigenden Kosten leiden und dringend finanzielle Unterstützung benötigen.

 

Sehr wohl anspruchsberechtigt sind hingegen Asylwerber, was sogar seitens der ÖVP Anfang September kritisiert wurde.

 

Ebenso erhalten auch bereits verstorbene Personen den Klimabonus und den Anti-Teuerungsbonus. Eine Rückzahlung dieser Boni ist nicht vorgesehen.

 

Ein weiteres Problem ergibt sich durch die Auszahlung von Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus an „falsche“ Konten, einerseits an Konten, die es nicht mehr gibt oder auf die der Zahlungsempfänger keinen Zugriff mehr hat. Gleichzeitig gibt es auch eine nicht unerhebliche Anzahl von Fällen, wo sich (Ehe)Paare getrennt haben, die Zahlung aufgrund eines bei FinanzOnline oder einer anderen Stelle noch nicht erfolgten Mitteilung das Geld auf das Konto des oder der Ex-Partner ausbezahlt wird.

 

 

Da gerade die Auszahlung des Klimabonus und des Anti-Teuerungsbonus viele Fragen aufwirft, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Personen sind in Österreich nach dem 3. Juli 2022 verstorben und an wie viele dieser Personen wurde bislang dennoch der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus ausbezahlt?

2.     Wem steht der an Verstorbene ausbezahlte Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus zu?

3.     Wird es hier Änderungen geben, damit künftig keine Zahlungen an Verstorbene mehr erfolgen?

4.     Wie viele Fälle sind Ihnen bislang bekannt, wo der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus an Konten ausgezahlt wurde, auf die der (theoretische) Zahlungsempfänger keinen Zugriff (mehr) hat?

5.     Wie wird man in diesen Fällen vorgehen, damit das Geld tatsächlich beim Empfänger ankommt?

6.     Müssen fehlgeleitete Zahlungen von Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus zurückgezahlt werden und wenn ja, wie wird dies in der Praxis abgewickelt?

7.     Wann wird es die dringend notwendige Evaluierung beim Klimabonus geben, damit die gröbsten der bislang aufgetauchten Probleme beseitigt werden und das Geld rasch und bei allen tatsächlich ankommt?