12194/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Sexualdelikte in der polizeilichen Kriminalstatistik
Gewalt gegen Frauen endet viel zu oft mit einem Mord. In diesen Fällen kommt es zu öffentlichen Aufschreien und Debatten über Gewaltschutz und Präventionsprogramme. Wie so oft beginnt Prävention aber bei einer ordentlichen Datenbasis, um zielgerichtete Konzepte zu entwickeln. Das Bundeskriminalamt hat deshalb – neben der polizeilichen Kriminalstatistik – mittlerweile eine eigene Statistik zu Frauenmorden. Basisauswertungen wie Alter, Staatsbürgerschaften und Tatmittel finden sich darin, tiefergehende Analysen über Beziehungen oder Tatmotive allerdings nicht (1). Infolgedessen ergeben sich auch nur wenige Analysemöglichkeiten, wo mit Präventionsprogrammen besser angesetzt werden kann. Ähnlich verhält es sich bei vorangehenden Delikten, die besonders bei Frauenmorden in Beziehungsverhältnissen ebenso häufig vorkommen können. So zeigt sich in alten Statistiken, dass die Wohnung der häufigste Ort für Missbrauchsdelikte ist (2). Da in der Debatte um Gewaltschutz aber nicht erst Mord ein Anlass sein darf, um über systemische Veränderungen zum Schutz von Frauen nachzudenken. Stattdessen sollte auch die polizeiliche Kriminalstatistik in diesen Bereichen vollumfassend veröffentlicht werden, um konkrete Ableitungen über Tatorte, Täter-Opfer-Beziehungen oder auch die Altersstrukturen von Tätern und Opfern zu ermöglichen. Auf Basis dieser Erkenntnisse könnten beispielsweise auch die Unterstützungsangebote zielgerichteter orientiert werden, sodass mehr Opfer erreicht werden und die Dunkelziffer von Sexualdelikten gesenkt wird. Das möge zwar in einem ersten Schritt nicht ausreichend lösungsorientiert wirken, doch durch eine höhere Meldebereitschaft kann auch mehr Datenmaterial geschaffen werden, unter welchen Umständen sexuelle Gewalt in Österreich ausgeübt wird, wodurch wiederum zielgerichtetere Präventionsprogramme zur Reduktion von sexueller Gewalt entwickelt werden können. Analog dazu verhält sich selbstverständlich der Sachverhalt bei "leichteren" Sexualdelikte wie sexueller Belästigung, wo durch derartige Informationen gezielte Kampagnen eingeleitet werden könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende