12195/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Land- u Forstwirtschaft‚ Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzung des Endes der Vollspaltenböden
Das Ende der Vollspaltenböden bringt für viele Landwirte eine Umstellung mit sich. Während bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut sein müssen, sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bei Neu- und Umbauten bereits ab 2023 verboten. Bei Neu- und Umbauten von Schweineställen gibt es einen neuen Förderstandard, der mehr Platz und auch Liegeflächen vorsieht. Zudem laufen die bestehenden Vollspaltenbuchten mit 1.1. 2040 aus. Gleichzeitig gilt aber ein 23-jähriger Investitionsschutz für alle, die investieren. Bis 2026 sollen die Haltungssysteme unter Berücksichtigung der ökonomischen und arbeitstechnischen Anforderungen fachlich begutachtet und politisch diskutiert und der neue, ab 2040 geltende Standard festgelegt werden.
Für viele Landwirt_Innen galt der Vollspaltenboden als personalsparende Haltungsform, da Urin abrinnt, Kot durchgetreten wird und so die Entmistungsarbeit praktisch wegfällt. Durch die Haltungsform kam es aber zu Tierleid, Verletzungen der Tiere, Antibiotikagaben, Schwanzkupieren etc. Das Ende der Vollspaltenböden bedeutet also einerseits mehr Tierwohl und damit in weiterer Folge auch eine Attraktivierung des österreichischen Fleisches (die Mehrheit der Österreicher würde lieber Fleisch aus Tierwohl-Haltung kaufen) und bessere Konkurrenzfähigkeit am nationalen und internationalen Markt, andererseits aber eine Umstellung für die Landwirt_innen, die bisher auf Vollspaltenböden setzten, verbunden mit Umbauten, Investitionen und möglicherweise erhöhten Personalkosten.
Eine Planungsichherheit für die Ausrichtung der Betriebe ist sowohl aus wirtschaftlicher Sicht für die Landwirt_Innen daher unablässlich als auch in Hinblick auf die Umsetzung des Verbots von Vollspaltenböden in Hinsicht auf das Tierwohl.
Zudem stellt sich neben der betroffen Zahl der Betriebe auch die Frage nach den derzeit gemeldeten Haltungsformen bei Schweinen & Rindern inkl. Umbau-Notwendigkeiten nach den neu beschlossenen Gesetzen vom Juli und damit die Frage zukünftiger Entwicklungen und Umsetzbarkeiten.
https://www.global2000.at/sites/global/files/Fleischatlas-2021.pdf
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02586/index.shtml
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende