1222/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.03.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesministerin für Justiz
betreffend Namen in der Causa Airbus
Am 31.01.2020 machte das U.S. Justizministerium (DoJ) ein Deferred Prosecution Agreement (DPA) zwischen DoJ und EADS (Typhoon Hersteller, jetzt Airbus) bekannt. In diesem Dokument gesteht Airbus, an 14 Personen und Organisationen meldepflichtige Geldtransfers getätigt zu haben, ohne der in den Vereinigten Staaten bestehenden Meldepflicht nachzukommen. Seit Bekanntwerden des DPA verlangen politische Verantwortliche in Österreich die Identifizierung dieser 14 Personen und/oder Organisationen. Am 19.02.2020 erklärte Airbus gegenüber der Austria Presse Agentur, dass, auf Nachfrage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien, die Namen der 14 Empfänger und die Höhe der Zuwendungen genannt wurden. Laut Airbus seien diese Namen der Staatsanwaltschaft aber schon seit Jahren bekannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wer sind die 14 Personen und Organisationen/Firmen, die Zuwendungen von EADS/Airbus erhalten haben?
2. Befinden sich darunter politisch exponierte Personen - wenn ja, wie viele jeweils in welcher der nachfolgenden Kategorien:
a. iSv § 2 Z 6 lit a Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
b. iSv § 2 Z 6 lit b Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
c. iSv § 2 Z 6 lit c Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
d. iSv § 2 Z 6 lit d Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
e. iSv § 2 Z 6 lit e Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
f. iSv § 2 Z 6 lit f Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
g. iSv § 2 Z 6 lit g Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
h. iSv § 2 Z 6 lit h Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
3. Befinden sich darunter Familienmitglieder politisch exponierter Personen - wenn ja, wie viele jeweils in welcher der nachfolgenden Kategorien:
a. iSv § 2 Z 7 lit a Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
b. iSv § 2 Z 7 lit b Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
c. iSv § 2 Z 7 lit c Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
4. Befinden sich darunter bekanntermaßen nahestehende Personen politisch exponierter Personen - wenn ja, wie viele jeweils in welcher der nachfolgenden Kategorien:
a. iSv § 2 Z 8 lit a Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
b. iSv § 2 Z 8 lit b Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG?
5. In welcher Höhe erfolgten wann welche Zuwendungen an welche Personen/Organisationen/Unternehmen und mit jeweils welchem Zweck?
6. Welche Art der Zuwendung (laut DoJ contributions, fees or commissions) wurden getätigt und was war(en) jeweils die Gegenleistung(en)?
7. Wurden diese Informationen bereits mit dem BMLV und der Finanzprokuratur geteilt?
a. Wenn nein, warum nicht?
8. Stellte das BMLV schon ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Justizbehörden, um Informationen über die genannten Zuwendungen zu erhalten?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, welche Informationen wurden von den Justizbehörden mit dem BMLV geteilt?
9. Stehen/standen die Ermittlungsbehörden in Kontakt mit den U.S. Justizbehörden?
a. Wenn ja, wann und inwiefern?
b. Was war der Inhalt bzw. das Ergebnis des Behördenaustausches?
10. Airbus gab an, die Identifizierung sei aufgrund einer Anfrage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien erfolgt.
a. Wann erfolgte diese Anfrage der WKStA und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese?
b. Stellte die Staatsanwaltschaft schon vor der jüngsten von Airbus beantworteten Anfrage seit Beginn der Untersuchungen Anfragen betreffend Zuwendungen?
i. Wenn ja, wann genau und was war jeweils die Antwort?
ii. Wenn nein, warum nicht?
11. Airbus teilte der APA mit, dass die Namen der WKStA bereits amtlich bekannt waren:
a. Waren diese Namen der WKStA tatsächlich bereits bekannt?
i. Wenn ja, woher kannte der WKStA diese Namen bereits?
ii. Wenn ja, gelangte die WKStA durch die jüngste Bekanntgabe von Airbus in Kenntnis neuer, bislang unbekannter Informationen?
1. Wenn ja, inwiefern?
2. Wenn nein, inwiefern nicht?
a. Erklären Sie die Umstände, durch welche diese bislang nicht mit den 14 Personen/Organisationen/Firmen des DPA in Verbindung gebracht wurden.
iii. Wenn nein, ist die Aussage von Airbus zu diesem Detail nach Auffassung des Ministeriums unrichtig?
12. Wurden den Justizbehörden durch diese jüngsten Informationen neue Verdachtsmomente bekannt?
a. Wenn ja, welche?
i. Wegen welcher "neuen" Sachverhalte werden nun aufgrund welcher Delikte neuerdings Ermittlungen geführt?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
13. Welche konkreten Auswirkungen hat die jüngste Bekanntgabe durch Airbus auf die anhängigen Strafverfahren?
14. Wie viele Ermittlungsverfahren sind derzeit im Kontext der Causa Eurofighter anhängig und seit wann sind diese anhängig?
15. Gegen wie viele Personen (natürlich bzw. juristische Personen) wird das Verfahren derzeit geführt?
16. Welchen Status im Sinne des § 48 StPO haben die angeführten Personen jeweils?
a. Wer wird als Verdächtiger geführt?
b. Wer als Beschuldigter? (Bitte um Aufschlüsselung der Person, des Zeitpunkts des Beginns dieses Status, und des jeweiligen Tatverdachts.)
17. Welche Personen bzw. wie viele Personen wurden wann als Beschuldigte einvernommen?
18. Welche Personen bzw. wie viele Personen wurden wann als Zeugen einvernommen?
19. Aufgrund welcher konkreten Sachverhalte wird bzw. wurde ermittelt?
20. Wegen welcher vermeintlichen Strafdelikte wird bzw. wurde im Einzelnen ermittelt? (Um Angabe der einzelnen Strafnormen wird ersucht.)
21. Hinsichtlich welcher konkreten Sachverhalte und welcher Delikte wurde das Verfahren bereits wann und weshalb eingestellt?
22. Wurde das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren (in einzelnen Teilbereichen) bereits abgeschlossen?
a. Wenn ja, zu welchem Schluss kommt die WKStA?
b. Wenn ja, ist beabsichtigt gegen einzelne oder mehrere der Personen Anklage zu erheben?
i. Wenn ja, gegen wen?
ii. Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?
c. Falls nein, wann wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?
d. Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?
23. Welche Ermittlungshandlungen wurden seit Einlangen eines Ermittlungsauftrags bzw. seit Bekanntwerden der Vorwürfe wann gesetzt?
a. Sofern noch keine Ermittlungshandlungen gesetzt wurden, bitte um Begründung warum diese bis dato unterblieben?
24. Ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) in das Verfahren eingebunden?
a. Wenn ja, inwiefern?
25. Gab es in dieser Causa Weisungen an die ermittelnden Behörden?
a. Wenn ja, wann, von wem und welchen Inhalt hatten diese jeweils?
26. Gab es in diesem Zusammenhang Weisungen an den fallführenden Staatsanwalt bzw. die ermittelnden Kriminalbeamten?
a. Wenn ja, wann, von wem und welchen Inhalt hatten diese jeweils?
b. Wenn nein, warum nicht?
27. Wann verjähren die jeweils vorgeworfenen Strafdelikte?
28. Sind einzelnen Verdachtsmomente bereits verjährt?
a. Wenn ja, welche und wann?
29. Wurden Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, bereits von diesem Verfahren berichtet?
a. Wenn ja, welche Handlungen setzten Sie wann?
b. Welche Handlungen planen Sie zu setzen?
30. Was ist der letzte Stand der Dinge im Verfahren Eurofighter?
Sollte eine detaillierte Beantwortung einzelner Fragen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, so wird dennoch um eine Beantwortung mit möglichst hohem Informationsgehalt im Sinne des parlamentarischen Interpellationsrechts ersucht. Allenfalls ersuchen die Abgeordneten um eine Beantwortung in klassifizierter Weise nach dem Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates - InfOG.