12228/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die Valorisierung des Kostenersatzes bei Milizsoldaten

 

 

Der aktuellen Berichterstattung folgend sollen im Jänner nächsten Jahres vier Milliarden Euro zusätzlich für die Valorisierung der Sozialleistungen durch die Regierung bereitgestellt werden, so der grüne Sozialminister Johannes Rauch.[1]

 

Die Valorisierung der Sozialleistungen soll die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, die Studienbeihilfe und andere staatliche Leistungen der Inflation anpassen. Des Weiteren ist auch von einem Teuerungsausgleich für Kinder die Rede.[2]

 

In jener aktuellen Berichterstattung bleibt der Umgang mit Milizsoldaten offen und die Angleichung deren zusätzlicher Unkosten, die bei ihren Diensten anfallen.

 

Ein Beispiel hierfür ist die finanzielle Rückerstattung der Bahngutscheine. Eine Anhebung ist bereits seit Jahren nicht mehr passiert. Eine Anreise mit der Bahn ist zu sehr vielen militärischen Liegenschaften nur bedingt zumutbar.

 

In der Reisegebührenvorschrift (RGV) 1955 i.d.g.F. sind dabei folgende Rückerstattungssätze festgelegt:

 

„§ 7 (4) Auf Verlangen der Beamtin oder des Beamten ist anstelle der nachzuweisenden Auslagen für die Beförderung mit einem oder mehreren Massenbeförderungsmitteln ein Beförderungszuschuss auszuzahlen. Dieser beträgt je Wegstrecke für die ersten 50 Kilometer 0,20 Euro je Kilometer, für die weiteren 250 Kilometer 0,10 Euro je Kilometer und für jeden weiteren Kilometer 0,05 Euro. Insgesamt darf der Beförderungszuschuss 52,00 Euro nicht übersteigen. Bei Weglängen bis acht Kilometer beträgt der Beförderungszuschuss 1,64 Euro je Wegstrecke. Für die Ermittlung der Weglänge ist die kürzeste Wegstrecke maßgebend. Der Ersatz der Kosten für die Benützung der Massenbeförderungsmittel ist damit abgegolten. Allfällige Ansprüche auf Ersatz von Beförderungskosten für Reise- oder Dienstgepäck werden davon nicht berührt.“

 

Erschwerend kommt die äußerst prekäre Lage am militärischen Fahrzeugsektor hinzu, durch welche Milizsoldaten verstärkt gezwungen sind, dienstlich notwendige Fahrten mit dem Privat-Kfz durchzuführen. Eine großzügige Valorisierung in diesem Bereich wäre demnach nicht nur angebracht, sondern dringend notwendig.

 

Generell ist anzumerken, dass Milizsoldaten sozialrechtlich sehr oft benachteiligt werden. Milizsoldaten erbringen mehr für die Gesellschaft und das Allgemeinwohl in Österreich als der Durchschnittsbürger, daher sollte es genau umgekehrt sein und zu einer sozialrechtlichen Besserstellung von Milizsoldaten kommen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.     Werden auch die Sätze für entsprechende Rückerstattungsbeträge (Fahrtkosten bei An- und Abreise) bei der Ableistung von Präsenzdiensten erhöht werden?

a.      Wenn ja, wird diese Valorisierung ebenfalls im Jänner 2023 eingeführt werden?

b.      Wenn nein, warum nicht?

2.     Werden Sie die Fahrten von Präsenzdienern (Grundwehrdiener und Milizsoldaten) mit deren privaten Kfz im Rahmen der Diensterfüllung finanziell abgelten?

a.      Wenn ja, wann wird diese Abgeltung eingeführt werden?

b.      Wenn ja, in welcher Höhe wird diese Abgeltung eingeführt werden?

c.      Wenn nein, warum nicht?

3.     Werden Sie die finanzielle Abgeltung für das Kilometergeld mit dem PKW bei An- und Abreise zu dem Präsenzdienst auf € 0,42 pro Kilometer bzw. in Anbetracht der gestiegenen Treibstoffpreise darüber hinaus erhöhen?

a. Wenn ja, wann wird diese Abgeltung eingeführt werden?

b. Wenn nein, warum nicht?

4.     Werden dieses Jahr bereits einzelne finanzielle Leistungen bzw. Abgeltungen für Präsenzdiener der Inflation und/oder der allgemeinen Teuerung angepasst werden?

a. Wenn ja, welche Leistungen sind das?

b. Wenn ja, wie sieht diese Anpassung aus?

c. Wenn nein, warum nicht?

5.     Werden nächstes Jahr einzelne finanzielle Leistungen bzw. Abgeltungen für Präsenzdiener der Inflation und/oder der allgemeinen Teuerung angepasst werden?

a. Wenn ja, welche Leistungen sind das?

b. Wenn ja, wie sieht diese Anpassung aus?

c. Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/innenpolitik/6165796/Familienbeihilfe-und-Co_Sozialleistungen-sollen-mit-Inflation-steigen#:~:text=Sozialleistungen%20sollen%20mit%20Inflation%20steigen%20Die%20j%C3%A4hrliche%20Anhebung,nicht%20valorisiert%20wurden%2C%20kommt%20ab%201.%20J%C3%A4nner%202023. (abgerufen, am 20.07.22).

[2] Familienbeihilfe und Co.: Sozialleistungen sollen mit Inflation steigen - news.ORF.at (abgerufen, am 20.07.22).