12233/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Folgeanfrage Verkauf des Generalsparks an die Stadtgemeinde Allentsteig 

 

In der Beantwortung 9179/AB auf die Anfrage 9527/J betreffend „Verkauf des Generalsparks an die Stadtgemeinde Allentsteig“ antworteten Sie folgendes:

 

Die Stadtgemeinde Allentsteig informierte das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) über ihr Kaufinteresse an dem im Stadtgebiet von Allentsteig liegenden Grundstück „Generalspark“. Da dieses Grundstück für militärische Zwecke nicht mehr benötigt wird, wurde es zur Verwertung freigegeben. Beim sogenannten „Generalspark“ handelt es sich um eine Teilfläche im Bestand des unbeweglichen Vermögens der Republik Österreich/Heeresverwaltung. In Vorbereitung auf einen möglichen Verkauf erstellte die Abteilung Vermessung & Geoinformation im Militärischen Immobilienmanagementzentrum des BMLV einen Teilungsplanentwurf. Da das angebliche Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im „Generalspark“ weder in den Fachdienststellen des BMLV, noch im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung bekannt oder erfasst ist, wurde die zum Verkauf stehende Fläche weder auf ihren Wert als Naturraum geprüft, noch wurde die Erstellung eines naturschutzfachlichen Gutachtens ins Auge gefasst. Derartige Prüfungen erfolgen nur in begründeten Einzelfällen. Je nach rechtlicher oder

wissenschaftlicher Fragestellung werden solche Prüfungen vom ressortinternen Fachpersonal oder – falls erforderlich – von externen Experten durchgeführt.“

 

Am 26. Juli 2022 wurde seitens des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung (Abteilung Tierschutz) ein Gutachten in Bezug auf die Anfrage „Artenschutz Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, mögliches Vorkommen

in der Gemeinde Allentsteig“ erstellt. In diesem Gutachten konnte das Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) in der Gemeinde Allentsteig im Bezirk Zwettl bestätigt werden. Zusätzlich konnte auch ein sehr dichtes, die gesamte Oberfläche des Löschteichs bedeckendes Vorkommen an Krebsscheren festgestellt werden.

 

Der Bläuling ist in der NÖ Artenschutzverordnung ausgewiesen und zählt damit zu den besonders geschützten Arten nach § 18 NÖ NSchG 2000.

Vorhaben, Maßnahmen oder Projekte, die den Verboten widersprechen, sind damit unzulässig bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen nur mit Ausnahmegenehmigung gem. § 20 Abs. 4 und 5 NÖ NSchG 2000 zulässig.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wann wurden Sie vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung in Kenntnis gesetzt, dass mittels Gutachten der Bestand des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Allentsteiger Generalspark festgestellt wurde?

2.    Sind Sie bereits mit dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung als Naturschutzbehörde in Kontakt getreten, um die weiteren Schritte zu besprechen?
a.) Falls ja, was wurde konkret besprochen?

3.    Planen Sie in Anbetracht des Gutachtens eine Änderung der bestehenden Pflegemaßnahmen?
a.) Wurde diesbezüglich Rücksprache mit dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Abteilung Tierschutz) geführt?

4.    Wie ist der derzeitige Status der weiteren Schritte in Bezug auf den Verkauf des Generalparks? Falls es hier bereits Fortschritte bzw. Erkenntnisse gibt, bitte um detaillierte Erläuterung.

5.    Planen Sie in Anbetracht des Gutachtens immer noch den Verkauf der Flächen des Generalsparks?

a.)  Falls ja, wie rechtfertigen Sie dies aus naturschutzrechtlicher Sicht?

b.)  Ist das BMLV auch noch am Verkauf der Flächen des Generalsparks an die Stadtgemeinde Allentsteig interessiert, wenn eine Umwidmung in Bauland aufgrund der Schutzwürdigkeit der sehr selten gewordenen Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulingen gar nicht möglich ist?

6.    Planen Sie in Anbetracht des Gutachtens nun eine Prüfung der Fläche auf ihren Wert als Naturraum?
a.) Falls ja, wie soll diese Prüfung konkret aussehen und wer ist dafür zuständig?
b.) Wird im Zuge dessen die Fläche auch auf mögliche weitere naturschutzrechtlich relevante Arten (z.B. Grüne Mosaikjungfer, wie im Gutachten erwähnt) untersucht?

b.) Falls bereits eine Prüfung durchgeführt wurde, bitte um Darlegung aller Erkenntnisse. 
c.) Falls nein, warum wird keine Prüfung durchgeführt?

d.) Falls nein, planen Sie künftig eine Prüfung durchzuführen? Falls ja, bitte um Angabe wer hier zuständig ist und wie die Prüfungen konkret ablaufen sollen.