12238/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Causa „Dr. Ruperta Lichtenecker“ als unendliche Geschichte des grünen Postenschachers im Sozial- und Gesundheitsministeriums?

 

In der Anfragebeantwortung 10824/AB vom 19.07.2022 zu 11050/J (XXVII. GP) zeigt der aktuelle grüne Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch „Nerven“. Offenbar tut er sich schwer, den durch seine grünen Vorgängerminister Rudolf Anschober und Dr. Wolfgang Mückstein durchgezogenen Postenschacher zu Gunsten und zum Vorteil der ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker im BMSGPK, in der Agentur für Sicherheit im Gesundheitswesen (AGES) und in der Gesundheit Österreich GmbH zu argumentierten.

Allein die ausholende und gleichzeitig entlarvende Argumentation betreffend Dr. Lichtenecker als "Wissensmanagerin“ für das nachmalige Kabinett Dr. Mückstein als vormalige Kabinettschefin von Rudolf Anschober spricht Bände:

(…) Diese Fragen deuten auf ein fundamentales Missverständnis der Anfragesteller:innen über das Anforderungsprofil einer (stellvertretenden) Kabinettschefin bzw. eines(stellvertretenden) Kabinettschefs hin und sind in diesem Detaillierungsgrad nichtbeantwortbar. Es wird von der Leiterin/dem Leiter eines Kabinetts nicht verlangt, die größte
Expertin/der größte Experte in allen Fachbereichen des Ressorts zu sein. Vielmehr ist es Aufgabe der Kabinettschefin/des Kabinettschefs, die aktuellen Aufgabenstellungen und Herausforderungen des Ressorts koordinierend zu begleiten, Kontakt mit Expertinnen und Experten innerhalb und außerhalb des Hauses und mit Stakeholdern zu halten, um Entscheidungen vorzubereiten. Dieses Anforderungsprofil hat Dr.in Lichtenecker in großem
Ausmaß erfüllt und dieses Wissen und Erfahrung, insbesondere im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie, dem Kabinett meines Amtvorgängers weitergegeben. (…)

Quelle: Antwort zu Fragen 1 und 2 sowie 6 bis 43 (10824/AB vom 19.07.2022 zu 11050/J (XXVII. GP)

 

(…) Nachstehend wird angeführt, auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage Frau Dr.in Ruperta
Lichtenecker in den angefragten Zeiträumen in meinem Ministerium tätig war:

Zeitraum Rechtsgrundlage
14.01.2020 bis 19.04.2021 Vertragsbedienstete des Bundes ohne Sondervertrag im Kabinett
von Herrn BM a.D. Rudolf Anschober

20.04.2021 bis 30.09.2021 Überlassungsvertrag mit der Österreichischen Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH für das BMSGPK

Seit dem 1. Oktober 2021 ist Frau Dr.in Lichtenecker nicht mehr in meinem Ministerium
tätig (…)

Quelle: Antwort zu Fragen 3 bis 5 (10824/AB vom 19.07.2022 zu 11050/J (XXVII. GP)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Auf welcher Grundlage erfolgte die Einstufung von Frau Dr. Ruperta Lichtenecker als Kabinettschefin/ Stv. Kabinettschefin im BMSGPK im Zeitraum 14.01.2020 bis 19.04.2021 und welche Einstufung wurde auf der Grundlage des Vertragsbedienstetenschemas für Dr. Lichtenecker festgelegt?

2)    Wie erfolgte die Überlassung von Frau Dr. Lichtenecker an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) für das BMSGPK dienstrechlich:

a)    Wurde Frau Dr. Lichtenecker als Vertragsbedienstete des BMSGPK an die AGES überlassen?

b)    Wurde Frau Dr. Lichtenecker als AGES-Bedienstete angestellt und an das BMSGPK überlassen?

3)    Welchen Arbeitsplatz bekam Frau Dr. Lichtenecker im Zeitraum vom 20.04.2021 bis 30.09.2021 an welchem Dienstort zugewiesen:

a)    Befand sich der Arbeitsplatz weiterhin am Dienstort Kabinett des Herrn Bundesministers am Stubenring?

b)    Befand sich der Arbeitsplatz am Dienstort AGES außerhalb des Kabinetts von Herrn Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein?

4)    Wer war im Zeitraum 20.04.2021 bis 30.09.2021 die Vorgesetzte/ der Vorgesetzte von Frau Dr. Lichtenecker?

5)    War insbesondere die Kabinettschefin/ der Kabinettschef bzw. Stv. Kabinettschefs/chefinnen bzw. waren weitere Mitglieder des Kabinetts die Ansprechpartner von Frau Dr. Lichtenecker?

6)    Wenn ja, um welche Personen handelte es sich konkret?

7)    Welche konkrete Dienstbeschreibung hatte der Arbeitsplatz bzw. die Funktion einer „Wissensmanagerin“ gegenüber dem Kabinett von Herrn Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein?

8)    Welche konkreten Projekte wurden durch Frau Dr. Lichtenecker für HBM Dr. Mückstein bzw. sein Kabinett abgearbeitet?

9)    Erhielt Frau Dr. Lichtenecker im Zeitraum 14.01.2020 bis 19.04.2021 eine Leistungsprämie und wenn ja in welcher Höhe?

10) Erhielt Frau Dr. Lichtenecker im Zeitraum 20.04.2021 bis 30.09.2021 eine Leistungsprämie und wenn ja in welcher Höhe?

11) Wurde Frau Dr. Lichtenecker von ihrer Dienstverschwiegenheit entbunden, um im Zeitraum 20.04.2021 bis 30.09.2021 als „Wissensmanagerin“ gegenüber HBM Dr. Mückstein bzw. dessen Kabinett aufzutreten?

12) In welche Abteilung wurde Frau Dr. Lichtenecker in der AGES im Zeitraum 20.04.2021 bis 30.09.2021 zugeteilt bzw. eingesetzt?

13) Welche konkreten Projekte hat Frau Dr. Lichtenecker in Ihrer Funktion als Kabinettschefin von HBM Rudolf Anschober mit dem Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) im Zeitraum 14.01.2020 bis 19.04.2021 umgesetzt bzw. vereinbart?

14) Welche konkreten Projekte hat Frau Dr. Lichtenecker in Ihrer Funktion als „Wissensmanagerin“ von HBM Dr. Mückstein bzw. dessen Kabinett mit dem Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) im Zeitraum 20.04.2021 bis 30.09.2021 umgesetzt bzw. vereinbart?