12239/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend „Bericht des Rechnungshofes betreffend Arzneimittelbeschaffung für ausgewählte Krankenanstalten in Salzburg und Tirol; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2022/17 (III-645 d.B.)“
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Arzneimittelbeschaffung für ausgewählte Krankenanstalten in Salzburg und Tirol; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2022/17 (III-645 d.B.) beinhaltet eine ganze Reihe von Empfehlungen, die aktuell auf eine Umsetzung durch das BMSGPK warten:
EMPFEHLUNGEN
· Von der Salzburger Landesapotheke und der Tirol Kliniken GmbH wären bei der Beschaffung von Arzneimitteln die vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten, um einen rechtmäßigen und transparenten Mitteleinsatz sicherzustellen. (TZ 6, TZ 7)
· Vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie den Ländern Salzburg und Tirol wären die Rahmenbedingungen für die Ermöglichung der Wirkstoffverschreibung gemäß dem Operativen Ziel 7, Maßnahme 5 des Bundes–Zielsteuerungsvertrags 2017 bis 2021 zu schaffen. Auf die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen wäre hinzuwirken. (TZ 13)
· Im Sinne des Bundes–Zielsteuerungsvertrags 2017 bis 2021 wäre vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie den Ländern Salzburg und Tirol eine auf Dauer eingerichtete Bewertungsinstanz für überwiegend in Krankenanstalten verwendbare Arzneimittel zu schaffen; dabei wären die Ergebnisse und Inhalte bestehender Bewertungstools und Projekte einfließen zu lassen sowie allfällige Synergien zu nutzen. (TZ 14)
· Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sollte die bisher gesetzten Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln fortführen, auf ihre Wirksamkeit prüfen und bei Bedarf ausweiten bzw. anpassen. (TZ 15)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Wurden bei der Salzburger Landesapotheke und den Tirol Kliniken GmbH bei der Beschaffung von Arzneimitteln seit der Rechnungshofprüfung die vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten, um einen rechtmäßigen und transparenten Mitteleinsatz sicherzustellen?
2) Bis wann werden vom BMSGPK gemeinsam mit den Bundesländern Salzburg und Tirol die notwendigen Rahmenbedingungen für die Ermöglichung der Wirkstoffverschreibung gemäß dem Operativen Ziel 7, Maßnahme 5 des Bundes-Zielsteuerungsvertrags 2017 bis 2021 geschaffen?
3) Bis wann werden insbesondere die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen vorliegen?
4) Wird dies im Laufe des Jahres 2023 erfolgen?
5) Wenn nein, warum nicht?
6) Bis wann werden vom BMSGPK gemeinsam mit den Bundesländern Salzburg und Tirol die Grundlagen für eine auf Dauer eingerichtete Bewertungsinstanz für überwiegend in Krankenanstalten verwendbare Arzneimittel geschaffen?
7) Wird dies im Laufe des Jahres 2023 erfolgen?
8) Wenn nein, warum nicht?