12240/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend „Bericht des Rechnungshofes betreffend Ärzteausbildung – Reihe BUND 2021/42 (III-501 d.B.)“

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Ärzteausbildung – Reihe BUND 2021/42 (III-501 d.B.) beinhaltet eine ganze Reihe von Empfehlungen, die aktuell auf eine Umsetzung durch das BMSGPK warten:

 

ZENTRALE EMPFEHLUNGEN

·         Gemeinsam mit den Medizinischen Universitäten und der Österreichischen Ärztekammer wäre vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Konzept zur Sicherstellung einer regelmäßigen, durchgängigen und institutionalisierten Abstimmung über Vorhaben und Maßnahmen für die gesamte Ausbildung zum Arztberuf zu erarbeiten. Dies auch vor dem Hintergrund der im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehenen Maßnahmen für die ärztliche Ausbildung. (TZ 4)

·         Gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekammer, den Ländern und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger wären vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und von den Medizinischen Universitäten im Lichte der festgestellten Drop–out–Rate nach dem Studienabschluss von letztlich mehr als 30 Prozent geeignete Maßnahmen zu setzen, um die Ärzteausbildung und Berufstätigkeit von Medizinabsolventinnen und Medizinabsolventen in Österreich zu forcieren. (TZ 6)

·         Im Rahmen der Bundes–Zielsteuerungskommission wäre vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz darauf hinzuwirken, dass alle Lehrpraxisfördergeber (Bund, Länder, Sozialversicherung) ihre ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank einmelden. Dabei wäre auch eine entsprechende Nutzung des Webtools zu prüfen. (TZ 35)

·         Die vorliegenden und geplanten Evaluierungsergebnisse bzw. Konzepte zur Etablierung einer Fachärztin bzw. eines Facharztes für Allgemeinmedizin wären vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in die Entscheidung, diese Fachrichtung einzuführen, einfließen zu lassen. (TZ 37)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Bis wann soll gemeinsam mit den Medizinischen Universitäten und der Österreichischen Ärztekammer wäre vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Konzept zur Sicherstellung einer regelmäßigen, durchgängigen und institutionalisierten Abstimmung über Vorhaben und Maßnahmen für die gesamte Ausbildung zum Arztberuf zu erarbeitet werden?

2)    Wird es für dieses Projekt bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung dieses Projekts im Budget 2023 zusätzliche Mittel des Bundes geben?

3)    Wenn ja, in welcher Höhe?

4)    Welchen Beitrag werden Länder, Gemeinden, Krankenanstaltsträgern, Sozialversicherungsträger und der niedergelassene Bereich (Ärzte, Apotheken, Primärversorgungszentren usw.) hier 2023 leisten?

5)    Bis wann sollen gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekammer, den Ländern und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und von den Medizinischen Universitäten im Lichte der festgestellten Drop–out–Rate nach dem Studienabschluss von letztlich mehr als 30 Prozent geeignete Maßnahmen gesetzt werden, um die Ärzteausbildung und Berufstätigkeit von Medizinabsolventinnen und Medizinabsolventen in Österreich zu forcieren?

6)    Wird es für dieses Projekt bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung dieses Projekts im Budget 2023 zusätzliche Mittel des Bundes geben?

7)    Wenn ja, in welcher Höhe?

8)    Welchen Beitrag werden Länder, Gemeinden, Krankenanstaltsträgern, Sozialversicherungsträger und der niedergelassene Bereich (Ärzte, Apotheken, Primärversorgungszentren usw.) hier 2023 leisten?

9)    Bis wann wird im Rahmen der Bundes–Zielsteuerungskommission vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz darauf hingewirkt, dass alle Lehrpraxisfördergeber (Bund, Länder, Sozialversicherung) ihre ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank einmelden?

10) Wird es für dieses Projekt bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung dieses Projekts im Budget 2023 zusätzliche Mittel des Bundes geben?

11) Wenn ja, in welcher Höhe?

12) Welchen Beitrag werden Länder, Gemeinden, Krankenanstaltsträgern, Sozialversicherungsträger und der niedergelassene Bereich (Ärzte, Apotheken, Primärversorgungszentren usw.) hier 2023 leisten?

13) Bis wann sollen die vorliegenden und geplanten Evaluierungsergebnisse bzw. Konzepte zur Etablierung einer Fachärztin bzw. eines Facharztes für Allgemeinmedizin durch das BMSGPK in die Entscheidung, diese Fachrichtung einzuführen, umgesetzt werden?