12241/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten

 

Seit dem 1.1.2022 ist die sogenannte „Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten“ im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet worden. Die aktuelle Situation im Zusammenhang mit explodierender Teuerung und Inflation lässt die Vermutung zu, dass in dieser BMSGPK-Ombudsstelle ein vermehrtes Arbeitsaufkommen seit Jänner 2022 zu verzeichnen ist. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob und in welchem Ausmaß die Personalressourcen dort ausreichend vorhanden sind.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit dem 1.1.2022 im Rahmen der „Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten“ beschäftigt?

2)    Wie hat sich die Anzahl der an die „Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten“ übermittelten Fälle seit dem 1.1.2022 entwickelt?

3)    Wie lässt sich diese Gesamtzahl auf die einzelnen Monate aufschlüsseln?

4)    Wie lässt sich diese Gesamtzahl auf die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln?

5)    In welcher Art und Weise wurden die Fälle einer weiteren Bearbeitung zugeführt?

6)    Wie viele Fälle wurden an die Ombudsstelle des Bankenverbandes weitergeleitet?

7)    Wie viele Fälle wurden an die Bankenschlichtung Österreich-Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft herangetragen?

8)    Wie viele Fälle wurden an die Ombudsstellen der einzelnen Bank- und Kreditinstitute herangetragen?

9)    Wird es im Zusammenhang mit dem Budget 2023 und dem Personalplan 2023 zu einer Aufstockung des Mitarbeiterstandes in der „Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten“ kommen?

10) Wenn ja, in welchem Ausmaß?