12243/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister Finanzen

betreffend Inhalt des außergerichtlichen Vergleichs zwischen HETA und BLB 2018

 

 

Im Dezember 2018 schlossen die HETA (nunmehr HETA i.A.) und die Bayrische Landesbank (BLB) einen außergerichtlichen Vergleich, um alle weiteren anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu beenden. Einem Protokoll des Bayrischen Landtages zufolge (vom 12. Dezember 2018) sollte der Vergleich unter anderem beinhalten, dass die BLB an der Verwertung der HETA Assets partizipiere, was laut Schätzungen des damaligen Staatsministers Albert Füracker zu einem Zusatzertrag von rund 500 Mio. EUR geführt hätte. Für diesen Zusatz hätte die Bayerische Landesbank ihrerseits wiederum 250 Millionen Euro bezahlt:

 

Diesen Betrag bekämen die Österreicher allerdings nur dann, wenn die Bayerische Landesbank die Ausschüttung bekomme. Die Ausschüttung werde also etwas reduziert und 250 Millionen Euro würden abgezogen. Gemäß diesem Mechanismus werde die Bayerische Landesbank nicht in jedem Fall 250 Millionen Euro zahlen, sondern die Bayerische Landesbank werde 250 Millionen Euro nur dann bezahlen, wenn sie mehr bekomme und Geld aus der Verwertung erhalte.“[1]

 

In weiterer Folge wurde im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtages vorgerechnet, dass die BLB bei Abschluss des Vergleiches 1,5 Mrd. Euro als Zwischenzahlung aus der HETA-Verwertung erhalte, davon 1,23 Mrd. Euro der österreichischen Republik[2] zurückzahlen müsse, und so vorerst 178 Mio. Euro in der Bank blieben. Die Prognosen für die HETA-Abwicklung wurden aber bereits zu diesem Zeitpunkt besser eingeschätzt, sodass von Mehrerträgen zugunsten der BLB von zumindest 500 Mio. Euro ausgegangen wurde. Durch Abschluss des Vergleiches seien jedoch 250 Mio. Euro an „die Österreicher“ zu zahlen. Zu den 178 Mio. Euro wären somit Mehrerlöse von Minimum 250 Mio. Euro (500 Mio. Euro abzüglich 250 Mio. Euro) in die Kassen der BLB geflossen. Da die Verwertung die erwarteten 80% jedoch deutlich überstieg und weiterhin übersteigt, gehen weitere Millionen aus der HETA-Abwicklung an die BLB, wohingegen die 250 Mio. Euro auf österreichischer Seite eine „totale Obergrenze[3] darstellen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Sind die Eckdaten des außergerichtlichen Vergleichs von 2018 deckungsgleich mit den Angaben des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtages vom 12.12.2018?

a.    Wenn ja, gab es (und wenn ja, wann und mit wem) Vorgespräche zwischen österreichischen und bayerischen Vertretern bzgl. des Vergleiches?

b.    Wenn nein, in welchen Punkten unterscheidet sich der außergerichtliche Vergleich mit den dargestellten Eckdaten im Haushaltsausschuss?

2.    Gab es Bemühungen von österreichischer Seite, andere bzw. weitere Eckpunkte im außergerichtlichen Vergleich auszuhandeln?

a.    Wenn ja, welche, und warum wurden diese nicht berücksichtigt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wurden die erwähnten 250 Mio. Euro von Bayrischer Seite bereits bezahlt?

a.    Wenn ja, wann und an wen?

b.    Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einer Auszahlung zu rechnen?

4.    Wer auf österreichischer Seite waren/sind die Begünstigten der 250 Mio. Euro (HETA oder Republik)?

5.    Warum wurde auf österreichischer Seite eine „totale Obergrenze“ akzeptiert, wohingegen die BLB von jedem Euro, der die 80%-ige Verwertungsquote überschreitet, profitiert?

6.    Welcher Betrag wurde bis dato der BLB aus der HETA-Verwertung bezahlt (Angabe bitte inkl. und exkl. der 250 Mio. Euro, die an die „Österreicher“ fließen sollen)?

7.    Aus welchen Gründen wurde von österreichischer Seite die Forderung über
6 Mrd. Euro zurückgezogen und der außergerichtliche Vergleich durchgeführt?

8.    Aus welchen „Positionen“ setzte sich die Forderung über 6 Mrd. Euro zusammen?

9.    Wie wurden die Verfahrenskosten für den außergerichtlichen Vergleich zwischen HETA und BLB aufgeteilt?

10. Wie hoch waren die Prozesskosten bis zum Vergleich seitens der HETA?

11. Wie hoch waren die Verfahrenskosten für den außergerichtlichen Vergleich seitens der HETA?



[1] Zoller, Edgar (2018): Protokoll des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtages vom 12.12.2018 (002.HA 12.12.2018): S. 8.

[2] Die 1,23 Mrd. Euro waren eine Vorleistung, die die Bayern als Sicherheit von österreichischer Seite erhalten habe.

[3] Füracker, Albert (2018): Protokoll des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtages vom 12.12.2018 (002.HA 12.12.2018): S. 13.