12254/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend „Bericht des Rechnungshofes betreffend Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie – Reihe BUND 2022/18 (III-658 d.B.)“

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie – Reihe BUND 2022/18 (III-658 d.B.) beinhaltet eine ganze Reihe von Empfehlungen, die aktuell auf eine Umsetzung durch das BMSGPK warten:

 

ZENTRALE EMPFEHLUNGEN

·         Der Schutz der öffentlichen Gesundheit wäre bundesweit einheitlich zu gewährleisten. Der Gesundheitsminister hätte hierzu seine Rolle als oberstes Organ aktiv wahrzunehmen und die für das Pandemiemanagement notwendigen Maßnahmen der Gesundheitsbehörden in den Ländern (wie etwa Schutzimpfungen, Testungen oder Verkehrsbeschränkungen) stärker zu leiten, zu steuern und zu koordinieren. Bei mangelnder Wirksamkeit der Maßnahmen sollte der Gesundheitsminister eingreifen und gegensteuern. (TZ 7)

·         Darüber hinaus wäre innerhalb der Bundesregierung koordinierend zu wirken und dafür zu sorgen, dass abgestimmt und nach einheitlichen Vorgaben vorgegangen wird, z.B. bei den pandemiebedingten und damit gesundheitsbezogenen Massentestungen, die von dem für Bildung zuständigen Bundesministerium durchgeführt werden. (TZ 7)

·         Auf Basis der im Jahr 2019 vorliegenden Arbeiten sowie im Lichte der Erfahrungen und Erkenntnisse aus der laufenden COVID–19–Pandemie wäre ein Entwurf für ein modernisiertes Epidemie Gesetz vorzubereiten und im Wege des Ministerrats dem Nationalrat vorzulegen. (TZ 5)

·         Bei der Erarbeitung eines Entwurfs für ein modernisiertes Epidemie Gesetz wäre darauf zu achten, dass die Zusammenarbeit der Behörden untereinander und die Zusammenarbeit zwischen ihnen und anderen relevanten Einrichtungen, wie etwa der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), sowie die Vorgehensweise bei Ausbrüchen von Infektionskrankheiten aufgrund bekannter wie auch unbekannter Erreger, oder bei anderen besonderen Gefährdungssituationen im Vergleich zum Stand vor Beginn der COVID–19–Pandemie deutlich detaillierter geregelt werden. Im Ergebnis sollte ein rechtlicher Rahmen für einen Krisenmechanismus mit klaren Abläufen und Verantwortlichkeiten sowohl für die erforderlichen Maßnahmen als auch für deren Kommunikation nach außen geschaffen werden. (TZ 5)

·         Gemeinsam mit den Ländern wäre für das laufende Pandemiemanagement sowie künftige Pandemien anhand der bisherigen Erfahrungen aus der COVID–19–Pandemie ein neuer allgemeiner nationaler Pandemieplan für Ausbrüche von Infektionskrankheiten aufgrund bekannter wie auch unbekannter hochansteckender Erreger zu entwickeln. Dieser Plan sollte den Krisenmechanismus, der im Zuge der vom RH ebenfalls empfohlenen Modernisierung des Epidemie Gesetzes vorzugeben wäre, operationalisieren. Damit sollten im Fall einer neuen Pandemie die wechselseitige Information und Zusammenarbeit aller wesentlichen Akteure (Gesundheitsbehörden, Krankenversicherungsträger und Krankenanstalten) und damit auch die bestmögliche Ressourcennutzung zu deren Bewältigung gewährleistet werden. Der Pandemieplan wäre regelmäßig zu aktualisieren; dabei wären die jeweils geltenden Standards der WHO zu berücksichtigen. (TZ 12)

·         Im Zuge der Entwicklung eines neuen nationalen Pandemieplans wäre auch ein Krisenkommunikationsplan zu erarbeiten. Dabei wären im Sinne eines besseren Zusammenspiels der Bundes-, Landes- und Bezirksebene auf Grundlage der Erfahrungen aus der COVID–19–Pandemie klare Verantwortlichkeiten festzulegen, um künftig eine klare Kommunikationslinie anhand von nachvollziehbaren Grundlagen sicherzustellen, die von allen Beteiligten mitgetragen wird. (TZ 18)

·         Im künftigen nationalen Pandemieplan wäre auch die Rolle des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) des Innenministeriums einzugrenzen: Dies im Sinne eines besseren Zusammenspiels der Behörden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene ohne Doppelgleisigkeiten sowie entsprechend der zentralen rechtlichen Zuständigkeit des Gesundheitsministers und seines Krisenstabs. Dabei wäre auf den Erfahrungen bei der Bewältigung der COVID–19–Pandemie und den vom Nationalrat in seiner Entschließung vom Oktober 2020 geforderten rechtlichen Rahmenbedingungen aufzubauen. (TZ 17)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen sind durch das BMSGPK geplant, um den Schutz der öffentlichen Gesundheit bundesweit einheitlich zu gewährleisten?

2)    Bis wann sollen diese rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden?

3)    Wird es für dieses Projekt bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung dieses Projekts im Budget 2023 zusätzliche Mittel des Bundes geben?

4)    Wenn ja, in welcher Höhe?

5)    Welchen Beitrag werden Länder, Gemeinden, Krankenanstaltsträger, Sozialversicherungsträger hier 2023 leisten?

6)    Wie soll insbesondere die Rolle des Gesundheitsministers zukünftig im Zusammenhang mit dem Pandemiemanagement und den in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen der Gesundheitsbehörden in den Ländern (wie etwa Schutzimpfungen, Testungen oder Verkehrsbeschränkungen) ausgestaltet sein?

7)    Wie soll der Gesundheitsminister zukünftig diese Maßnahmen der Gesundheitsbehörden leiten, steuern und koordinieren.?

8)    Durch welche konkreten rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen sollte der Gesundheitsminister hier eingreifen und gegensteuern?

9)    Wird es für dieses Projekt bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung dieses Projekts im Budget 2023 zusätzliche Mittel des Bundes geben?

10) Wenn ja, in welcher Höhe?

11) Welchen Beitrag werden Länder, Gemeinden, Krankenanstaltsträger, Sozialversicherungsträger hier 2023 leisten?

12)  Bis wann soll ein modernisiertes Epidemie Gesetz vorzubereiten und im Wege des Ministerrats dem Nationalrat vorgelegt werden?

13) Wird es für dieses Projekt bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung dieses Projekts im Budget 2023 zusätzliche Mittel des Bundes geben?

14) Wenn ja, in welcher Höhe?

15) Welchen Beitrag werden Länder, Gemeinden, Krankenanstaltsträgern Sozialversicherungsträger und der niedergelassene Bereich (Ärzte, Apotheken) hier 2023 leisten?

16) Wie soll die Zusammenarbeit mit relevanten Einrichtungen, wie etwa der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) beim Pandemiemanagement zukünftig geregelt werden?

17) Wird es für dieses Projekt bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung dieses Projekts im Budget 2023 zusätzliche Mittel des Bundes geben?

18) Wenn ja, in welcher Höhe?

19) Bis wann soll ein neuer allgemeiner nationaler Pandemieplan für Ausbrüche von Infektionskrankheiten aufgrund bekannter wie auch unbekannter hochansteckender Erreger entwickelt werden?

20) Wird es für dieses Projekt bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung dieses Projekts im Budget 2023 zusätzliche Mittel des Bundes geben?

21) Wenn ja, in welcher Höhe?

22) Welchen Beitrag werden Länder, Gemeinden, Krankenanstaltsträger, Sozialversicherungsträger und der niedergelassene Bereich (Ärzte, Apotheken) hier 2023 leisten?

23) Bis wann soll ein neuer Krisenkommunikationsplan im Zusammenhang mit dem allgemeinen nationalen Pandemieplan entwickelt werden?

24) Wird es für dieses Projekt bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung dieses Projekts im Budget 2023 zusätzliche Mittel des Bundes geben?

25) Wenn ja, in welcher Höhe?

26) Welchen Beitrag werden Länder, Gemeinden, Krankenanstaltsträger, Sozialversicherungsträger und der niedergelassene Bereich (Ärzte, Apotheken) hier 2023 leisten?

27) In welcher Art und Weise soll in einem künftigen nationalen Pandemieplan inklusive eines darauf abgestimmten Kommunikationsplans die Rolle des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) des Innenministeriums einzugrenzen um damit ein besseres Zusammenspiels der Behörden auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene ohne Doppelgleisigkeiten sowie entsprechend der zentralen rechtlichen Zuständigkeit des Gesundheitsministers und seines Krisenstabs sicherzustellen?

28) Wird es für dieses Projekt bzw. die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung dieses Projekts im Budget 2023 zusätzliche Mittel des Bundes geben?

29) Wenn ja, in welcher Höhe?