12292/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Bösch, Ing. Mag. Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend umfassende Landesverteidigung

 

Die Umfassende Landesverteidigung (ULV) wurde als Verteidigungsgrundlage der österreichischen Neutralität im Jahr 1975 im Absatz 2 des Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, „die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.“

Zur umfassenden Landesverteidigung gehören nach Art. 9a der österreichischen Bundesverfassung:

·         Militärische Landesverteidigung (MLV):

Die Aufgaben des österreichischen Bundesheeres sind dabei im Wehrgesetz festgelegt.

 

·         Geistige Landesverteidigung (GLV):

Die Geistige Landesverteidigung (GLV) ist neben der militärischen, der wirtschaftlichen und der zivilen Landesverteidigung Teil der Umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe besteht in der Vermittlung demokratischer Werthaltungen und der Schaffung eines umfassenden Bewusstseins für demokratische Freiheiten und die in der Bundesverfassung verankerten Bürger- und Menschenrechte im Rahmen der Politischen Bildung. Sie soll einen Beitrag zur Sicherstellung eines demokratischen Grundkonsenses und des sozialen Friedens sowie zum Verständnis des Konzeptes der umfassenden Sicherheitspolitik im nationalen, europäischen und globalen Kontext schaffen. (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/uek/geistige_lv.html)

 

·         Zivile Landesverteidigung (ZLV):

Darunter fällt der gesamte Zivilschutz, wie auch das Funktionieren der zivilen Behörden im Verteidigungsfall oder die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit durch die Polizei

 

·         Wirtschaftliche Landesverteidigung (WLV):

Unter diese fällt die Bevorratung von Lebensmitteln ebenso wie die Anlage von Energievorräten. Auch Maßnahmen, dass die Wirtschaft in Krisen- oder Kriegszeiten weiterarbeiten kann

 

Die Frau Bundesminister für Landesverteidigung, Mag. Klaudia Tanner, betonte am Nationalfeiertag 2020 bei ihrer Ansprache: „Landesverteidigung endet nicht am Kasernenzaun, denn dort beginnt sie! Sie muss in Schulen, in Unternehmen und sogar in Familien stattfinden, um ein Bewusstsein zu schaffen!“

 

Der Nationale Sicherheitsrat hat am 25. Februar 2022 einstimmig folgendes beschlossen:

„Der Nationale Sicherheitsrat empfiehlt der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Konflikts die Aufrechterhaltung der „Umfassenden Landesverteidigung“ sowie der Vorlage eines diesbezüglichen Informationsberichts über die Wiederbelebungsmaßnahmen der zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister an das Parlament.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie stellt sich die Aufrechterhaltung bzw. Wiederbelebung bzw. Umsetzung der „Umfassenden Landesverteidigung - ULV“ in Ihrem Ressort dar?

2.    Was haben Sie konkret für die Aufrechterhaltung bzw. Wiederbelebung bzw. Umsetzung der ULV seit Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates zur Umsetzung getan?