12303/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend „Streikrecht in der EU bald eingeschränkt?“
Offensichtlich leisten Lobbyisten in Brüssel ganze Arbeit und wollen jetzt sogar über eine Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI) das Streikrecht einschränken, wie der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) der Öffentlichkeit am 13. September 2022 mitgeteilt hat:
ÖGB-Katzian: Keine Krise dieser Welt darf das Streikrecht außer Kraft setzen
Auch die EU-Kommission muss Grundrechte von ArbeitnehmerInnen stärken statt sie einzuschränken
Wien. (OTS) - „Wir erteilen jedem Versuch, Arbeitskämpfe einzuschränken, zu erschweren oder sie unmöglich zu machen, eine deutliche Absage“, kommentierte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bei einer Sitzung des Bundesvorstands der Produktionsgewerkschaft PRO-GE eine geplante neue Rechtsvorschrift der EU. Der Vorschlag für die Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI), der kommenden Montag präsentiert werden soll, sieht Notfallmaßnahmen vor, um in künftigen Krisen die Verfügbarkeit wichtiger Waren und Dienstleistungen sicherzustellen. Informierten Kreisen zufolge sieht ein Teil der Reform aber auch die Aufhebung einer Verordnung vor, die ausdrücklich das Streikrecht schützt, warnen die ExpertInnen des EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund).
„Das wäre eine Einschränkung, die es mit allen Mitteln und vereinten Kräften zu verhindern gilt“, so Katzian weiter. „Das Streikrecht ist untrennbar mit dem Recht der ArbeitnehmerInnen auf Kollektivvertragsverhandlungen und faire Arbeitsbedingungen verbunden. Es ist absurd, dass es ausgerechnet in Krisenzeiten außer Kraft gesetzt werden soll.“ Gerade die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, wie sehr ArbeitnehmerInnen unter den Folgen einer Krise leiden und wie wichtig die Unterstützung der Gewerkschaften ist. „Weder die Krisenvorsorge noch ihre Bewältigung dürfen als Mittel zur Aushöhlung oder Aufhebung von Grundrechten eingesetzt werden“, sagt der ÖGB-Präsident.
PRO-GE-Wimmer: „Hände weg vom Streikrecht“
„Hände weg vom Streikrecht, das durch die Menschenrechtskonvention abgesichert ist und von der EU-Grundrechtecharta garantiert wird. Jeder Versuch der Einschränkung ist ein Angriff auf fundamentale ArbeitnehmerInnenrechte und auch auf die Demokratie“, stellt auch Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft PRO-GE, klar. Die Rechte von ArbeitnehmerInnen dürften auf keinen Fall durch neue EU-Rechtsvorschriften untergraben werden. Niemand, der an einem Arbeitskampf teilnehme, dürfe deswegen benachteiligt werden.
„Wir unterstützen die EGB-Forderung an die EU-Kommission, die Garantien für die Grundrechte in dieser Gesetzgebung zu stärken, insbesondere wenn es um soziale, Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte geht“, halten Katzian und Wimmer fest: „ArbeitnehmerInnen brauchen Unterstützung, keine Knebel - auch die EU-Kommission muss diese Verantwortung wahrnehmen."
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220913_OTS0167/oegb-katzian-keine-krise-dieser-welt-darf-das-streikrecht-ausser-kraft-setzen
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1) Ist Ihnen als Arbeits- und Wirtschaftsminister bzw. ist Ihrem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) bekannt, dass es Pläne der EU-Kommission gibt, dass das Streikrecht im Binnenmarkt eingeschränkt werden soll?
2) Wenn ja, seit wann?
3) Kennen Sie als Arbeits- und Wirtschaftsminister bzw. Ihr Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) die sogenannte „Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI)“?
4) Wenn ja, seit wann?
5) Haben Sie auf Ebene der Arbeits- und Wirtschaftsminister bzw. Ihre Vorgängerin als Wirtschaftsministerin bzw. Ihre Vorgängerin als Arbeitsministerin diese die sogenannte „Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI) mitverhandelt?
6) Wenn ja, seit wann?
7) Sind Sie als Arbeits- und Wirtschaftsminister bzw. ist Ihr Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) in Kenntnis davon, dass ein Teil dieser „Verordnung über ein Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI)“ vorsieht, eine EU-Verordnung, die das Streikrecht schützt, auszuhebeln?
8) Stimmen Sie folgender Feststellung von ÖGB-Präsident Wolfgang Kazian: „Das Streikrecht ist untrennbar mit dem Recht der ArbeitnehmerInnen auf Kollektivvertragsverhandlungen und faire Arbeitsbedingungen verbunden. Es ist absurd, dass es ausgerechnet in Krisenzeiten außer Kraft gesetzt werden soll.“ zu?
9) Wenn ja, welche Maßnahmen werden sie als Arbeits- und Wirtschaftsminister unternehmen, um das Streikrecht in der Europäischen Union, und damit auch in Österreich zu schützen?
10) Wenn nein, warum wollen Sie als Arbeits- und Wirtschaftsminister bzw. Ihr Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) das Streikrecht in Krisenzeiten außer Kraft setzen?
11) Stimmen Sie folgender Feststellung von ÖGB-Präsident Wolfgang Kazian: „Weder die Krisenvorsorge noch ihre Bewältigung dürfen als Mittel zur Aushöhlung oder Aufhebung von Grundrechten eingesetzt werden“ zu?
12) Wenn ja, welche Maßnahmen werden sie als Arbeits- und Wirtschaftsminister unternehmen, damit die Grundrechte im Zuge der Krisenvorsorge in der Europäischen Union, und damit auch in Österreich geschützt werden?
13) Wenn nein, warum wollen Sie als Arbeits- und Wirtschaftsminister bzw. Ihr Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) die Grundrechte im Zuge der Krisenvorsorge außer Kraft setzen?