12305/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Lage im AHZ Vordernberg bis August 2022
In der Vergangenheit stand das AHZ Vordernberg immer wieder in der Kritik der Unwirtschaftlichkeit. „Der Rechnungshof übt heftige Kritik am Betrieb des Anhaltezentrums Vordernberg und stellt dessen Sinnhaftigkeit infrage. Das 2014 eröffnete Schubhaftzentrum in der Obersteiermark arbeite unwirtschaftlich, verursache viel zu hohe Kosten und sei völlig unterbelegt, kritisieren die Rechnungshofprüfer in einem Bericht das zuständige Innenministerium“, war beispielsweise im Dezember 2016 in „Die Presse“ zu lesen.
(Quelle: https://www.diepresse.com/5133938/rechnungshof-schubhaftzentrum-vordernberg-viel-zu-teuer)
Kurz darauf schrieb die „Kronen Zeitung“ im Jänner 2017: „Schubhaftzentrum Vordernberg plötzlich voll“ Inhaltlich attestierte die „Kronen Zeitung“, dass die Kritik des Rechnungshofes gewirkt hätte.
(Quelle: https://www.krone.at/547832)
Wie aus der 5043/AB vom 19.3.2021 zu 5097/J (XXVII. GP) hervorgeht, waren im Jahr 2020 deutlich weniger Personen im AHZ Vordernberg untergebracht, als in den Jahren zuvor. Während 2018 insgesamt 1.880 und im Jahr 2019 demnach 1.861 ausschließlich männliche Personen über 18 Jahren untergebracht wurden, waren es im Jahr 2020 nur 1.240.
Im Jahr 2022 bis einschließlich August waren es laut Anfragebeantwortung 9443/AB vom 01.04.2022 zu 9650/J (XXVII. GP) mit 1.173 Insassen noch weniger. Damit lag die Auslastungsquote im Jahresdurchschnitt bei 58,70 % während sich die Gesamtkosten auf über 13 Millionen Euro beliefen.
Angesichts der seit Monaten explodierenden Asylzahlen – wobei sehr viele, wie Sie immer betonen, praktisch keine Chance auf Anerkennung haben – gilt es die aktuelle Lage im AHZ Vordernberg wiederum zu hinterfragen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Insassen waren im Jahr 2022 bis einschließlich August insgesamt im AHZ Vordernberg untergebracht?
2. Wie gliedern sich diese Personen nach Geschlechtern auf?
3. Wie stellt sich die Altersstruktur der im Jahr 2022 bis einschließlich August untergebrachten Personen dar?
4. Wie gliedern sich die im Jahr 2022 bis einschließlich August untergebrachten Personen nach Nationalitäten auf?
5. Wie lange war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der im Jahr 2022 bis einschließlich August untergebrachten Personen?
6. Wie viele Personen wurden im Laufe des Jahres 2022 bis einschließlich August – gegliedert nach Monaten – zur unmittelbaren Vorbereitung der Außerlandesbringung in andere Polizeianhaltezentren überstellt?
7. Wie viele Personen wurden im Laufe des Jahres 2022 bis einschließlich August – gegliedert nach Monaten – entlassen?
8. Wie gliedern sich diese Entlassungen nach Entlassungsgründen auf?
9. Im Jahr 2021 wurden laut Anfragebeantwortung 9443/AB vom 01.04.2022 zu 9650/J (XXVII.) insgesamt 30 Fremde wegen Haftunfähigkeit entlassen. Wer – gegliedert nach konkreter Krankenhausabteilung, niedergelassenen Ärzten oder sonstigen Einrichtungen – hat diese Haftunfähigkeiten jeweils festgestellt?
10. Wurde diesen Feststellungen jeweils sofort Folge geleistet?
11. In wie vielen Fällen wurden Gegengutachten zur festgestellten Haftunfähigkeit eingeholt?
12. Wurden Schubhäftlinge direkt von der Untersuchung, wo die Haftunfähigkeit festgestellt wurde, auf freien Fuß gesetzt und sich selbst überlassen?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, in welche Betreuungseinrichtungen bzw. Unterkünfte wurden die Entlassenen jeweils überstellt?
13. In welchen Intervallen wurde der Grund für die Haftunfähigkeit jeweils wieder überprüft?
14. Wie viele dieser Personen wurden nach Wegfall des Haftunfähigkeitsgrundes wieder in Schubhaft genommen?
15. Wie viele der haftunfähig Entlassenen wurden in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht?
16. Wie viele der haftunfähig Entlassenen wurden in die Grundversorgung der Bundesländer – gegliedert nach Bundesland – übergeben?
17. Wie viele der als haftunfähig Entlassenen kehrten letztlich nicht mehr in die Schubhaft zurück, etwa, weil sie nach der Entlassung direkt untertauchten?
18. Wer stellte bei den im Jahr 2022 bis einschließlich August wegen Haftunfähigkeit entlassenen Schubhäftlingen – gegliedert nach konkreter Krankenhausabteilung, niedergelassenen Ärzten oder sonstigen Einrichtungen – die Haftunfähigkeit jeweils fest?
19. Wurde diesen Feststellungen jeweils sofort Folge geleistet?
20. In wie vielen Fällen wurden Gegengutachten zur festgestellten Haftunfähigkeit eingeholt?
21. Wurden Schubhäftlinge direkt von der Untersuchung, wo die Haftunfähigkeit festgestellt wurde, auf freien Fuß gesetzt und sich selbst überlassen?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, in welche Betreuungseinrichtungen bzw. Unterkünfte wurden die Entlassenen jeweils überstellt?
22. In welchen Intervallen wurde der Grund für die Haftunfähigkeit jeweils wieder überprüft?
23. Wie viele dieser Personen wurden nach Wegfall des Haftunfähigkeitsgrundes wieder in Schubhaft genommen?
24. Wie viele der haftunfähig Entlassenen wurden in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht?
25. Wie viele der haftunfähig Entlassenen wurden in die Grundversorgung der Bundesländer – gegliedert nach Bundesland – übergeben?
26. Wie viele der als haftunfähig Entlassenen kehrten letztlich nicht mehr in die Schubhaft zurück, etwa, weil sie nach der Entlassung direkt untertauchten?
27. Im Jahr 2021 wurden laut Anfragebeantwortung 9443/AB vom 01.04.2022 zu 9650/J (XXVII.) insgesamt 58 Fremde wegen sonstigen Entlassungsgründen entlassen. Was sind sogenannte sonstige Entlassungsgründe?
28. In welchen Betreuungseinrichtungen bzw. Unterkünften wurden die mit sonstigen Entlassungsgründen entlassenen Schubhäftlinge untergebracht?
29. In welchen Betreuungseinrichtungen bzw. Unterkünften wurden die mit sonstigen Entlassungsgründen entlassenen Schubhäftlinge im Jahr 2022 bis einschließlich August untergebracht?
30. Wie war die prozentuale Auslastungsquote im Jahresdurchschnitt im Jahr 2022 bis einschließlich August?
31. Wie stellt sich die durchschnittliche Auslastungsquote im Jahr 2022 bis einschließlich August je Kalendermonat in Prozenten dar?
32. Wie hoch waren im Jahr 2022 bis einschließlich August die Gesamtkosten des AHZ Vordernberg?
33. Wie gliederten sich die Gesamtkosten im Jahr 2022 bis einschließlich August jeweils auf Mietkosten, Betriebskosten, Personalkosten, Kosten für medizinische Betreuung/Untersuchungen, Übersetzungs-/Dolmetschkosten, Kosten für Personentransporte, Medikamentenkosten, Instandhaltungskosten sowie Kosten für Sachverständige und ggf. sonstige Kosten auf?
34. Welche Leistungen sind ggf. durch sonstige Kosten noch abgebildet?
35. Wie viele Vollbeschäftigungsäquivalente waren im Jahr 2022 bis einschließlich August im AHZ Vordernberg im Einsatz?
36. Wie viel Personal der Sicherheitsfirma war für die Betreuung der Insassen jeweils im Jahr 2022 bis einschließlich August beschäftigt?
37. Wie viel zusätzliches Personal war im Jahr 2022 bis einschließlich August im AHZ Vordernberg beschäftigt bzw. für welche Leistungen und Tätigkeiten?
38. Gab es Beamte, Mitarbeiter der Sicherheitsfirma oder sonstiges Personal die in Ausübung ihrer Tätigkeit im AHZ Vordernberg angegriffen oder verletzt wurden?
39. Wenn ja, wie viele Personen wurden im Jahr 2022 bis einschließlich August angegriffen oder verletzt?
40. Wie oft kam es – gegliedert nach Delikten, Verwaltungsübertretung bzw. Straftatbestände – im Jahr 2022 bis einschließlich August zu Anzeigen im AHZ Vordernberg?
41. Gab es im Jahr 2022 bis einschließlich August erfolgte oder versuchte Ausbrüche von Insassen des AHZ Vordernberg?
42. Wenn ja, wie viele derartige Vorfälle gab es?