12309/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz  

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Land-, und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft betreffend Folgeanfrage Ausnahmeregelung zur Nutzung von Brachflächen

 

In der Beantwortung 10150/AB auf die Anfrage 10407/J betreffend Ausnahmeregelung zur Nutzung von Brachflächen schreiben Sie folgendes:

 

Zur Abfederung der Auswirkungen der Kriegssituation in der Ukraine auf die Agrarmärkte ermöglicht der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/484 der Europäischen Kommission den Mitgliedstaaten, gewisse Ausnahmebestimmungen bei Brachflächen im Rahmen der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Jahr 2022 vorzusehen. Dabei können diese Brachflächen sowohl für die Mahd oder Beweidung als auch für den Anbau von Ackerkulturen genutzt werden. Ebenso wird 10150/AB ausnahmsweise auf diesen Flächen vom Pflanzenschutzmittel-Ausbringungsverbot abgesehen.“

 

„Es gibt keine speziellen Vorgaben betreffend anzubauender Kulturen, allerdings können nur im Frühjahr angebaute Ackerkulturen berücksichtigt werden. Den Landwirtinnen und Landwirten wird dadurch ein größtmöglicher Handlungsspielraum eingeräumt, um im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen und der Marktsituation den Anbau zu planen und durchzuführen.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land-, und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft  folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Hektar Brachflächen wurden bereits im Rahmen der Ausnahmeregelung zur Nutzung von Brachflächen tatsächlich angebaut? Bitte um Auflistung nach Hektar pro Bundesland sowie um prozentuale Angabe ob Kulturen angebaut wurden oder eine Nutzung für Mahd oder Beweidung stattfindet.

a.)  Welche Kulturen wurden im Rahmen der Ausnahmeregelung zur Nutzung von Brachflächen konkret angebaut?

2.    Inwiefern werden die neu zur Nutzung im Rahmen der Ausnahmeregelung gemeldeten Flächen geprüft?
a.) Wer ist für diese Prüfung zuständig? Bitte auch um Auflistung nach Bundesländern.

3.    Warum hat man sich dazu entschieden für die Nutzung der Brachflächen vom Pflanzenschutzmittel-Ausbringungsverbot abzusehen?

a.)  Welche Pflanzenschutzmittel dürfen hier nun konkret verwendet werden?

b.)  Falls andere Pflanzenschutzmittel verwendet werden, welche Strafen drohen hier den Landwirten?

4.    Inwiefern findet durch die Nutzung der Brachflächen tatsächlich eine Verbesserung der Versorgungssicherheit in Österreich statt?

5.    Welche anderen Maßnahmen setzen Sie, um die Lebensmittelversorgungssicherheit in Österreich zu verbessern?

a.)  Bitte auch um Angabe in Prozentzahlen wie die Lebensmittelversorgungssicherheit zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage aufgeteilt auf die Grundnahrundmittel konkret aussieht.

6.    Welche Verbesserung werden durch Abweichen der Rahmenbedingungen hinsichtlich Stilllegungsflächen und Fruchtfolge für das Jahr 2023 erwartet?