12319/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Trotz eklatantem Ärztemangel verliert ein praktizierender Allgemeinmediziner seinen Kassenvertrag

 

In Spital am Semmering verliert ein praktizierender Allgemeinmediziner seinen Kassenvertrag, wie die „Kleine Zeitung“ am 9. September 2022 berichtete. Dr. Johannes Stückler wurde im Juni 70 Jahre. Obwohl es in der Region einen eklatanten Ärztemangel gibt und der betroffene Arzt nicht aufhören möchte, dürfte er nach aktuellem Stand mit Ende September nur noch als Wahlarzt tätig sein.

 

Dazu wird im Bericht wie folgt erläutert: „Dabei hat der seit 1981 an diesem Standort tätige Stückler versucht, seinen Kassenvertrag zu verlängern, ‚um es auch für meine Patienten einfach zu halten‘. Weil Spital am Semmering aber zwei volle Kassenplanstellen besitzt und der Bedarf aufgrund der geringen Einwohnerzahl nicht gegeben sei, ‚kommt die Planstelle in die strategische Reserve und wird ruhend gestellt‘, wie es seitens der Ärztekammer heißt. Gegenüber der Kleinen Zeitung sagt die Ärztekammer: ‚70 ist die Altersgrenze, wobei unter Umständen auch eine befristete Verlängerung möglich ist.‘ Da scheint es auch nicht zu helfen, dass ein Fortbildungsdiplom Stücklers noch bis 2025 läuft.“

 

Stückler betonte weiters, dass er Patienten zwischen Bruck an der Mur und Wiener Neustadt betreue und selbst aus Eisentadt jemand zu ihm komme. Es gäbe auch viele Patienten, die ihn aufsuchen würden, weil sie in ihrer Heimatgemeinde Mürzzuschlag nicht genommen würden. Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation der Ärztekammer, dass es zwei Kassenplanstellen in der kleinen Gemeinde gäbe, absolut nicht nachvollziehbar. In der ganzen Region herrscht ohnehin ein eklatanter Ärztemangel.

 

Nachdem das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde sowohl für Ärztekammer als auch für die Sozialversicherungsträger fungiert, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

 

 

Anfrage

 

1)    Wie viele Kassenärzte gibt es – gegliedert nach Bezirken – in der Steiermark, die älter als 65 Jahre sind?

2)    Wie viele dieser Kassenärzte sind – gegliedert nach Bezirken – über 70 Jahre alt?

3)    Wie viele Anträge auf Verlängerung wurden von Ärzten, die das Höchstalter erreicht haben, jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 – gegliedert nach Bezirken – gestellt?

a)    Wie viele dieser Anträge wurden – gegliedert nach Jahren und Bezirken – genehmigt?

b)    Wie viele dieser Anträge wurden – gegliedert nach Jahren, Bezirken und Ablehnungsgründen – nicht genehmigt?

4)    Ist eine Adaptierung der Regelungen hinsichtlich der Altershöchstgrenze für Kassenärzte vorgesehen?

a)    Wenn ja, aus welchen Gründen wird dies angedacht (bspw. Ärztemangel, Wunsch seitens der Ärzteschaft, usw.)?

b)    Wenn nein, warum ist dies trotz gravierender Versorgungsengpässe nicht geplant?

5)    Werden Sie bzw. Vertreter Ihres Ressorts sich dafür einsetzen, dass Dr. Stückler weiter eine Vertragsverlängerung erhält?

a)    Wenn nein, wie ist dies angesichts der zu erwartenden Verschlechterung in der Versorgungsqualität für die lokale Bevölkerung zu rechtfertigen?

6)    Haben Sie oder Vertreter Ihres Ressorts bezüglich dieses Falls bereits Gespräche mit der Ärztekammer Steiermark beziehungsweise Vertretern der entsprechenden Sozialversicherungsträge geführt?

a)    Wenn ja, wie stellen sich diese konkret dar?

b)    Wenn nein, warum hielten Sie das nicht für erforderlich?