1233/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Robert Laimer, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Abfallimporte
Ende November und Anfang Dezember 2019 sorgte in der niederösterreichischen Landeshauptstadt St. Pölten die Berichterstattung über Müllimporte aus Italien im Ausmaß von 7.000 Tonnen bei der Bevölkerung für Verunsicherung. Bürgerinnen und Bürger wandten sich daher an den Bürgermeister der Landeshauptstadt, Matthias Stadler. In Ermangelung formeller Zuständigkeit bei Abfallimporten wurden seitens des Bürgermeisters umgehend Informationen bei der nö. Landesregierung und dem damals zuständigen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus eingeholt.
Dabei wurde bekannt, dass beide Behörden bereits seit mindestens Mitte September 2019 über das Vorhaben informiert waren, diese jedoch keine Veranlassung sahen die Standortgemeinde, zumindest informell, davon in Kenntnis zu setzen.
Der Gemeinderat der nö. Landeshauptstadt St. Pölten sah sich daher veranlasst, sich in einer Resolution an die Parteien, die damals Regierungsverhandlungen führten, zu wenden und Verbesserungen in Hinblick auf grenzüberschreitende Mülltransporte im Regierungsprogramm einzufordern. Im Regierungsprogramm ist zu diesem Sachverhalt aber kein Vorhaben zu finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Gibt es Pläne für eine Stärkung der Informationsweitergabe an Standortgemeinden, zumindest bei der Genehmigung von Abfallimporten?
a. Wenn ja, wann werden welche Maßnahmen gesetzt?
b. Wenn nein, warum wollen Sie die Standortgemeinden nicht besser informieren?
2. Die Deponie in St. Pölten verfügt über keinen direkten Bahnanschluss; welche Strecke muss den Angaben des Notifizierungsverfahrens zufolge mit dem LKW zurückgelegt werden?
3. Führt diese Strecke auch durch Siedlungsgebiet?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
4. Bereits jetzt sieht § 69 Abs. 10 des Abfallwirtschafsgesetzes Zumutbarkeitsregelungen für den Transport auf Schienen vor.
a. Wie erfolgt die Überprüfung dieser Zumutbarkeitsregelungen?
b. Gibt es Pläne für allfällige Nachschärfungen, die zu einem höheren Anteil des Transports auf der Schiene führen?
5. Erscheint es Ihnen zweckdienlich bei künftigen Genehmigungen von Abfallbehandlungsanlagen den Anschluss ans Schienennetz stärker zu berücksichtigen um den Transport auf der Schiene zu stärken?
a. Wenn ja, wann ist mit welchen Maßnahmen zu rechnen?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Bereits im Jahr 2002 hat der damalige Umweltminister in Hinblick auf Abfallimporte in einer Anfragebeantworten mit der Feststellung aufhorchen lassen, dass „die eingeschlagene Vorgangsweise [...] sicher keine langfristige Lösung für das ,Europäische Abfallproblem' darstellt und auch nicht darstellen soll".
Gibt es seitens Ihres Ministeriums Bestrebungen auf europäischer Ebene eine bessere Lösung des „Europäischen Abfallproblems“ herbeizuführen?
a. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
b. Wenn nein, sind Sie mit den derzeitigen Regelungen zufrieden?
7. In der Anfragebeantwortung 220/AB an den Herrn Abg. Bernhard hat Ihre Vorgängerin festgehalten: „die Auswirkungen auf die österreichische Treibhausbilanz sind im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens nicht zu prüfen“. Verfügt Ihr Ministerium auf Grund der Angaben im Notifizierungsverfahren grundsätzlich über die nötigen Daten, um die Auswirkungen auf den C02-Ausstoß auch selbst zu berechnen?
a. Wenn ja, wie hoch ist die Belastung dann?
b. Wenn nein, welche Daten fehlen Ihnen?
8. Österreichische Unternehmen verfügen über umfangreiches Knowhow im Bereich der Umwelt-, v.a. aber auch der Abfalltechnik.
Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium, um diese Unternehmen im Bereich der Forschung- und Technologieentwicklung zu unterstützen?
9. Gibt es spezielle Initiativen, diese Technologien auch in den Nachbarländern zum Einsatz zu bringen, sodass die Abfallverarbeitung besser vor Ort erfolgen kann?
10. Wird im Rahmen von europäischen Forschungs- und Technologieinitiativen auch darauf hingewirkt einen entsprechenden Technologietransfer zu ermöglichen?