12379/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Was wurde aus der Entschließung betreffend der Situation der Uiguren
Am 26.03.2021 wurde der Entschließungsantrag betreffend der Situation der Uiguren 1472/A(E) im Nationalrat eingebracht und am 21.04.2021 in der 97. Sitzung des Nationalrates einstimmig beschlossen.
In der Entschließung wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht sich weiterhin dafür einzusetzen, dass Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang im Rahmen der EU und anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, angesprochen und verurteilt werden. China soll im Rahmen der EU und in anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, dazu aufgefordert werden, uneingeschränkten Zutritt für unabhängige internationale Beobachter, wie etwa für die Menschenrechtshochkommissarin der Vereinten Nationen, nach Xinjiang und in Lager und Anhaltezentren gewähren. Das EU-Menschenrechtssanktionsregime soll in Bezug auf jene Personen und Entitäten, die für die Unterdrückung der Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang verantwortlich sind, je nach Entwicklung der menschenrechtlichen Lage vor Ort treffsicher angewendet werden.
Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International berichten laufend über Menschenrechtsverletzungen an Uiguren. Der langerwartete Bericht der ehemaligen UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michele Bachelet, spricht ebenso eindrücklich von glaubwürdigen Beweisen für schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Uiguren und andere Minderheiten. Anfang September 2022 erschien eine arte-Dokumentation „China: Das Drama der Uiguren“, die ebenso darauf schließen lässt, dass die Menschenrechtssituation in China noch immer dramatisch ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche Bemühungen haben Sie und Mitarbeiter*innen ihres Ressorts unternommen um sich im Rahmen der EU gegen Menschenrechtsverletzungen an Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang einzusetzen?
a) Zu welchen Anlass und Zeitpunkt?
b) Mit welchen Ergebnissen?
c) Wenn keine Bemühungen unternommen wurden, warum nicht?
d) Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
2. Welche Bemühungen haben Sie und Mitarbeiter*innen ihres Ressorts, besonders im Lichte des jüngsten Berichts der ehemaligen UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michele Bachelet, unternommen um sich im Rahmen der Vereinten Nationen gegen Menschenrechtsverletzungen an Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang einzusetzen?
a) Zu welchen Anlass und Zeitpunkt?
b) Mit welchen Ergebnissen?
c) Wenn keine Bemühungen unternommen wurden, warum nicht?
d) Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
3. Welche Bemühungen haben Sie und Mitarbeiter*innen ihres Ressorts unternommen um sich im Rahmen anderer internationalen Gremien gegen Menschenrechtsverletzungen an Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang einzusetzen?
a) Zu welchen Anlass und Zeitpunkt?
b) Mit welchen Ergebnissen?
c) Wenn keine Bemühungen unternommen wurden, warum nicht?
d) Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
4. Welche Bemühungen haben Sie und Mitarbeiter*innen ihres Ressorts unternommen, damit China im Rahmen der EU und in anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, dazu aufgefordert wird, uneingeschränkten Zutritt für unabhängige internationale Beobachter, wie etwa für die Menschenrechtshochkommissarin der Vereinten Nationen, nach Xinjiang und in Lager und Anhaltezentren zu gewähren?
a) Zu welchen Anlass und Zeitpunkt?
b) Mit welchen Ergebnissen?
c) Wenn keine Bemühungen unternommen wurden, warum nicht?
d) Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
5. Welche Bemühungen haben Sie und Mitarbeiter*innen ihres Ressorts unternommen, damit das EU-Menschenrechtssanktionsregime in Bezug auf jene Personen und Entitäten, die für die Unterdrückung der Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang verantwortlich sind, je nach Entwicklung der menschenrechtlichen Lage vor Ort, treffsicher angewendet wird.
a) Zu welchen Anlass und Zeitpunkt?
b) Mit welchen Ergebnissen?
c) Wenn keine Bemühungen unternommen wurden, warum nicht?
d) Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?