12380/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Was wurde aus der Entschließungen betreffend Sicherheit von Journalisten, insbesondere Journalistinnen

Der Entschließungsantrag betreffend Sicherheit von Journalisten, insbesondere Journalistinnen (1117/A(E)) wurde am 24.02.2021 in der 85. Sitzung des Nationalrates einstimmig angenommen.

In der Entschließung wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht

- sich weiterhin aktiv für unabhängigen Journalismus und den Schutz von Journalistinnen und Journalisten weltweit und für den Kampf gegen Straflosigkeit für Verbrechen an ihnen einzusetzen, unter besonderer Berücksichtigung der wichtigen Rolle von Frauen im Journalismus und der Auswirkungen von COVID-19 auf deren Arbeit;

‐ bei den internationalen Bemühungen um eine effektive Verbesserung der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten insbesondere Medienschaffende, Medienorganisationen, die Zivilgesellschaft, internationale Stakeholder wie die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und das Büro des OSZE Medienbeauftragten sowie gleichgesinnte Partnerländer einzubeziehen;

‐ im Rahmen der Mitgliedschaft Österreichs im UN-Menschenrechtsrat und der anstehenden Mitgliedschaft in der UN-Frauenstatuskommission (CSW) sich weiterhin konsequent gegen Gewalt an Journalistinnen und Journalisten aktiv zu thematisieren;

‐ im Rahmen der angestrebten Mitgliedschaft Österreichs im UNESCO Exekutivrat 2021-2025 einen Fokus auf den Schutz von Journalistinnen und Journalisten, Meinungs- und Informationsfreiheit zu legen sowie sich dafür einzusetzen, dass die Bemühungen auf bi- und multilateraler Ebene im Bereich des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten darauf abzielen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Thematik zu schärfen und das grundlegende Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung zu unterstützen.

Die Entschließung betreffend der Freilassung von türkischen JournalistInnen (243/E) wurde am 25.03.2022 in der 147. Sitzung des Nationalrates einstimmig beschlossen.

In der Entschließung wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich weiterhin für die freie Meinungsäußerung in der Türkei einzusetzen und dabei auch für die Freilassung türkischer Journalistinnen und Journalisten einzutreten, die aufgrund von Verfahren in Haft sind, die nicht den internationalen rechtsstaatlichen Standards entsprechen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche Bemühungen haben Sie und Mitarbeiter*innen Ihres Ressorts unternommen, um sich aktiv für unabhängigen Journalismus und den Schutz von Journalistinnen und Journalisten weltweit und für den Kampf gegen Straflosigkeit für Verbrechen an ihnen einzusetzen, unter besonderer Berücksichtigung der wichtigen Rolle von Frauen im Journalismus und der Auswirkungen von COVID-19 auf deren Arbeit?

a)       Zu welchen Anlass und Zeitpunkt?

b)      Mit welchen Ergebnissen?

c)       Wenn keine Bemühungen unternommen wurden, warum nicht?

d)      Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?

 

2.       Welche Bemühungen haben Sie und Mitarbeiter*innen Ihres Ressorts unternommen, um sich im Rahmen der Mitgliedschaft Österreichs im UN-Menschenrechtsrat und der Mitgliedschaft in der UN-Frauenstatuskommission (CSW) konsequent gegen Gewalt an Journalistinnen und Journalisten einzusetzen und das Thema auf die Tagesordnung zu bringen?

a)    Zu welchen Anlass und Zeitpunkt?

b)   Mit welchen Ergebnissen?

c)    Wenn keine Bemühungen unternommen wurden, warum nicht?

d)   Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?

 

3.       Inwiefern haben Sie sich und Mitarbeiter*innen Ihres Ressorts bei den internationalen Bemühungen um eine effektive Verbesserung der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten insbesondere Medienschaffende, Medienorganisationen, die Zivilgesellschaft, internationale Stakeholder wie die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und das Büro des OSZE Medienbeauftragten sowie gleichgesinnte Partnerländer einbezogen?

a)    Zu welchen Anlass und Zeitpunkt?

b)   Mit welchen Ergebnissen?

c)    Wenn keine Bemühungen unternommen wurden, warum nicht?

d)   Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?

 

4.       Welche Bemühungen haben Sie und Mitarbeiter*innen Ihres Ressorts unternommen, im Rahmen der Mitgliedschaft Österreichs im UNESCO Exekutivrat 2021-2025, einen Fokus auf den Schutz von Journalistinnen und Journalisten, Meinungs- und Informationsfreiheit zu legen sowie sich dafür einzusetzen, dass die Bemühungen auf bi- und multilateraler Ebene im Bereich des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten darauf abzielen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Thematik geschärft wird und das grundlegende Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung unterstützt wird?          

a)    Zu welchen Anlass und Zeitpunkt?

b)   Mit welchen Ergebnissen?

c)    Wenn keine Bemühungen unternommen wurden, warum nicht?

d)   Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?

 

5.       Welche Bemühungen haben Sie und Mitarbeiter*innen Ihres Ressorts unternommen, sich weiterhin für die freie Meinungsäußerung in der Türkei einzusetzen und dabei auch für die Freilassung türkischer Journalistinnen und Journalisten einzutreten, die aufgrund von Verfahren in Haft sind, die nicht den internationalen rechtsstaatlichen Standards entsprechen?

a)    Zu welchen Anlass und Zeitpunkt?

b)   Mit welchen Ergebnissen?

c)    Wenn keine Bemühungen unternommen wurden, warum nicht?

d)   Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?