12381/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Was wurde aus der Entschließung betreffend der Schaffung einer unabhängigen Beschwerde- und Untersuchungsstelle bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte?
Der Entschließungsantrag betreffend der Schaffung einer unabhängigen Beschwerde- und Untersuchungsstelle bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte (725/A(E)) wurde am 09.07.2020 in der 47. Sitzung des Nationalrates angenommen.
In der Entschließung wird Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, aufgefordert, zügig eine unabhängige und weisungsfreie Beschwerde- und Untersuchungsstelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzurichten, die sowohl von Amts wegen ermittelt als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungiert und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet ist. Bei der Konzeption und Umsetzung gilt es, den einschlägigen internationalen Vorgaben für eine effektive Untersuchung Rechnung zu tragen, um eine rasche, gründliche, kompetente, unparteiische und unabhängige Untersuchung und gegebenenfalls Verfolgung von Misshandlungsvorwürfen zu garantieren. Ebenso sollen in dieser Beschwerde- und Untersuchungsstelle aufbauend auf die positiven Erfahrungen des Zivilgesellschaftlichen Dialoggremiums aus allfällig festgestellten Vorfällen Lernprozesse abgeleitet werden, um so zu einer positiven Organisationsentwicklung beizutragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche Schritte haben Sie bzw. Mitarbeiter*innen Ihres Ressorts unternommen, eine unabhängige und weisungsfreie Beschwerde- und Untersuchungsstelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzurichten, die sowohl von Amts wegen ermittelt als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungiert und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet ist?
a) Wann wird Beschwerde- und Untersuchungsstelle ihre Arbeit aufnehmen?
b) Welche weiteren Schritte sind in der Planung bis dahin vorgesehen? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
2. Welche Schritte haben Sie bzw. Mitarbeiter*innen Ihres Ressorts unternommen um sicherzustellen, dass Konzeption und Umsetzung den einschlägigen internationalen Vorgaben für eine effektive Untersuchung Rechnung tragen, um eine rasche, gründliche, kompetente, unparteiische und unabhängige Untersuchung und gegebenenfalls Verfolgung von Misshandlungsvorwürfen zu garantieren?
a) Welche Schritte wurden unternommen und mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn keine Schritte unternommen wurden, warum nicht?
c) Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
3. Wie stellen Sie bzw. ihr Ressort sicher, dass in dieser Beschwerde- und Untersuchungsstelle aufbauend auf die positiven Erfahrungen des Zivilgesellschaftlichen Dialoggremiums aus allfällig festgestellten Vorfällen Lernprozesse abgeleitet werden, um so zu einer positiven Organisationsentwicklung beizutragen?
a) Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und evaluiert?
b) Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen werden miteinbezogen werden?
c) Wie werden die Lernprozesse in die Organisationsentwicklung eingebunden?
d) Welche weiteren Schritte sind geplant? In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
e) Falls keine Schritte in dieser Richtung geplant sind, warum nicht?