12382/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für  Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Was wurde aus der Entschließung betreffend weiblicher Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten

Der Entschließungsantrag betreffend weiblicher Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten (1260/A(E)) wurde am 25.03.2021 in der 91. Sitzung des Nationalrates beschlossen.

In der Entschließung wird die Bundesregierung ersucht, hinkünftig eine regelmäßige, systematische Datenerfassung und Erforschung von weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich und auf EU-Ebene unter Berücksichtigung der vom European Institute for Gender Equality (EIGE) erfassten Methodik, best practices und Empfehlungen, voranzutreiben.

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Frauen und Integration, wird ersucht:

- den Austausch mit der Zivilgesellschaft und den betroffenen Berufsgruppen zur Bekämpfung und Prävention von FGM zu intensiveren;

- im Sinne des Opferschutzes bei den Bundesländern anzuregen, den Bedarf an psychosozialer und medizinischer Unterstützung, insbesondere für Rückoperationen, zu erheben;

- den Bedarf von spezieller Geburtshilfe für betroffene Frauen zu erheben;

- Maßnahmen zur Verhinderung von weiblicher Genitalverstümmelung wie Präventions-, Aufklärungs-, und Bewusstseinsarbeit, vor allem für medizinisches Personal und Berufsgruppen, die verstärkt mit betroffenen Bevölkerungsgruppen zusammenarbeiten, zu intensivieren;

- auf europäischer und internationaler Ebene Initiativen zur Verhinderung von weiblicher Genitalverstümmelung weiterhin zu unterstützen und mit europäischen und internationalen Partnern entsprechend voranzutreiben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       In der Beantwortung der Anfrage 10310/J erwähnen Sie, dass die Toolbox Opferschutz um den Bereich weibliche Genitalverstümmelung erweitert werden soll.

a) Ist dies bereits geschehen?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wann ist die oben genannte Aktualisierung geplant?

d) Wer ist in Ihrem Ressort für die Umsetzung zuständig?

 

2.       Wie sammeln Sie konkret und systematisch Datenmaterial über Fälle weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich?

a) Gibt es eine zentrale Datenbank?

b) Aus welchen Quellen erhalten sie die Daten?

c) Wie wird die Qualität der Daten sichergestellt? Haben Sie sich dafür mit spezialisierten Organisationen wie EIGE vernetzt und beraten?

d) Wenn es keine zentrale österreichweite Datenbank gibt, auf welche Weise stellen Sie die regelmäßige, systematische Datenerfassung und Erforschung von weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich sicher?

e) Welche Bemühung setzen Sie auf EU-Ebene für eine europaweite Datenerfassung?

f) Wie melden Sie die österreichischen Daten auf EU-Ebene ein?

g) Wenn Sie nicht auf europäischer Ebene zum Thema aktiv sind, warum nicht?

 

3.       Wie viele Fälle mit dem Diagnosecode „Z91.7 Weibliche Genitalverstümmelung in der Eigenanamnese“ wurden 2021 und 2022 gemeldet?

a) Mit welchen Maßnahmen haben Sie/hat ihr Ressort auf die erhobenen Daten reagiert?

 

4.       Haben Sie/Ihr Ressort im Sinne des Opferschutzes bei den Bundesländern angeregt, den Bedarf an psychosozialer und medizinischer Unterstützung, insbesondere für Rückoperationen, zu erheben?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn ja, was war das Ergebnis der Erhebung?

c) Wenn ja, welche konkreten Schritte werden aufgrund des Ergebnisses unternommen?

d) Wenn nein, warum nicht?

 

5.       Inwiefern hat Ihr Resssort/haben Sie den Austausch mit der Zivilgesellschaft zu diesem Thema intensiviert und mit welchen Ergebnissen?

a) Falls es zu keinem Austausch kann, warum nicht?

 

6.       Welche Maßnahmen zur Verhinderung von weiblicher Genitalverstümmelung wie Präventions-, Aufklärungs-, und Bewusstseinsarbeit wurden vor allem für Hausärzt*innen, Gynäkolog*innen, Kinderärzt*innen gesetzt?

a) Falls keine Fortbildungen, Weiterbildungen und Aufklärungsmaßnahmen gesetzt wurden, warum nicht?

 

7.       Hat Ihr Resssort/haben Sie den Bedarf von spezieller Geburtshilfe für betroffene Frauen zu erhoben?

a) Welche maßnahmen leiten Sie aus der Erhebung ab?

b) Falls der Bedarf nicht erhoben wurde, warum nicht?

 

8.       Inwiefern hat Ihr Resssort/haben Sie auf europäischer und internationaler Ebene Initiativen zur Verhinderung von weiblicher Genitalverstümmelung unterstützt und mit europäischen und internationalen Partnern entsprechend vorangetrieben?

a) Falls keine internationale Arbeit zum Thema stattgefunden hat, warum nicht?