12386/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend die Umsetzung der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2018

 

 

Mit den Änderungen im Patientenverfügungs-Gesetz im Jahre 2018 (PatVG-Novelle 2018) wurden die legistischen Voraussetzungen für die Verarbeitung von Patientenverfügungen in ELGA geschaffen.

 

Das Ziel dieser Änderung war den Zugang zur Patientenverfügungen zu erleichtern und eine zentrale Abfragemöglichkeit zu etablieren. Die jeweiligen Gesundheitsdienstanbieter sollen die Möglichkeit haben in ELGA auf die aktuelle Version der Patientenverfügung zuzugreifen.

 

Bereits vor über zwei Jahren wurde vom Unterfertigten eine parlamentarische Anfrage zu diesem Thema eingebracht. In der Anfragebeantwortung des seinerzeitigen BM Rudolf Anschober wurde eine Fertigstellung Ende 2021 in Aussicht gestellt. Obwohl das Gesetz jetzt seit über 3 ½ Jahren in Kraft ist, besteht die technische Möglichkeit der Verarbeitung von Patientenverfügungen in ELGA aber noch immer nicht.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

1.     Wurde die technische Umsetzung bzw. die Programmierung dieses neuen Systems für die Verarbeitung von Patientenverfügungen in ELGA inzwischen fertiggestellt?

a.      Wenn nein, warum nicht?

b.      Wenn nein, was ist der derzeitige Stand?

2.     Wurden zumindest die technischen Vorbereitungen für die Bereitstellung von Patientenverfügungen in ELGA inzwischen fertiggestellt?

a.      Wenn nein, warum nicht und was fehlt noch zur Fertigstellung?

b.      Wann soll die Fertigstellung erfolgen?

3.     Wurde der Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen plangerecht 2020 fertiggestellt?

a.      Wenn nein, warum nicht?

b.      Wenn nein, wann soll dieser vorliegen?

4.     Wurde das detaillierte Umsetzungskonzept erstellt, mit dem u.a. Prozesse, technische Schnittstellen, Speicherplatzbedarf und Schulungsanforderungen festgelegt werden?

a.      Wenn nein, warum nicht?

b.      Wenn nein, wann soll dieser vorliegen?

5.     Warum wurde der (ohnehin sehr langfristig angesetzte) Termin (Ende 2021) für die geplante Fertigstellung der technischen Umsetzung für die Verarbeitung von Patientenverfügungen in ELGA nicht eingehalten?

6.     Für wann ist der neue Termin der geplanten Fertigstellung der technischen Umsetzung für die Verarbeitung von Patientenverfügungen in ELGA nun angesetzt?

a.      Wird dieser Termin halten?

b.      Wenn nein, warum nicht und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

7.     Sind bei der praktischen Umsetzung des PatVG unerwartete Schwierigkeiten oder Hindernisse aufgetreten?

a.      Wenn ja, welche genau?

b.      Wenn ja, sind diese behebbar?

c.      Wenn ja, bis wann können diese behoben werden?

d.      Wenn nein, kann dann von einer planmäßigen Umsetzung des Projekts gesprochen werden?

8.     Ist die Finanzierung durch den Bund zur Fertigstellung immer noch gesichert?

9.     Welche Mehrkosten fallen durch die Verzögerungen an?

10.  Liegen mittlerweile Schätzungen der Gesamtkosten vor?

a.      Wenn ja, in welcher Höhe?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.      Wenn nein, wie kann mit fehlendem Gesamtkostenvoranschlag eine Planung des Projekts überhaupt stattfinden?

11.  Ist mittlerweile ausreichend Personal für die Umsetzung dieses Projekts vorhanden?

a.      Wenn nicht, wie soll der Personalmangel behoben werden?

12.  Liegen mittlerweile Einschätzungen bzgl. der benötigten externen personellen Ressourcen vor?