12393/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage
der Abgeordneten
Petra Tanzler,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend „Vertragskündigung Corona- Testungen“
Die regelmäßigen Corona- Testungen an den Schulen wurden mit 1. Juni 2022 vonseiten des Ministeriums vorzeitig beendet. Grundsätzlich hätte der Vertrag über die Testungen bis zum Ende des Schuljahres laufen sollen. Neben den sinkenden Fallzahlen wurden auch die hohen Kosten in diesem Zusammenhang als Argument für eine Beendigung immer wieder ins Treffen geführt.
Die Tests in den Schulen wurden österreichweit von der Salzburger Firma ARGE (mit Ausnahme von Wien - hier testete die Firma lifebrain) durchgeführt. Da der Vertrag aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Testungen nicht zur Gänze erfüllt wurde, stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen die Vertragsbeziehung nun tatsächlich beendet werden konnte.
Laut Medienberichten soll ein Pönale in Höhe von 11 Millionen Euro fällig geworden sein, da eine rechtzeitige Vertragskündigung vonseiten des Ministeriums übersehen wurde und der Vertrag somit nicht fristgerecht aufgelöst worden ist. Ist dies tatsächlich der Fall, würde ein großer Teil des jährlichen Bildungsbudgets für dieses unprofessionelle Handeln vergeudet worden sein. Es ist daher für die Bevölkerung dieses Landes relevant, unter welchen Umständen und Rahmenbedingungen die Vertragsbeziehungen tatsächlich beendet worden sind.
Aber auch nach dem Sommer ist es zu weiteren Schwierigkeiten mit Corona- Testungen an Österreichs Schulen gekommen. Erst wenige Tage vor dem Schulstart im Osten Österreichs ist den Schulleitungen mitgeteilt worden, dass sie sich um die Beschaffung von Antigentests zu kümmern haben. Von einer rechtzeitigen Planung kann hier wohl nicht gesprochen werden. [1]
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage
1) Zu welchem Datum wurden die Verträge mit den Testanbietern (Arge und lifebrain) genau gekündigt?
2) Ist die Kündigung fristgerecht und vertragskonform erfolgt und sind daher keine Kosten für nichtstattfindende Testungen im Juni entwachsen oder wurde trotz nicht stattfindender Testungen für diese weitergezahlt?
3) Zu welchen Konditionen (Pönale, Nebenabreden etc.) wurden die Verträge mit den beiden Testanbietern gekündigt?
4) Sind aus der Tatsache der verfrühten Vertragsbeendigung in weiterer Folge vergaberechtliche Konsequenzen für die Durchführung von Corona- Testungen im Schuljahr 2022/23 entwachsen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wie kann dies nachgewiesen werden?
5) Ist die Ausschreibung für die eventuell ab Herbst erneut stattfindenden Corona- Testungen schon erfolgt oder vergeben worden und welche/s Unternehmen werden mit den in Zukunft stattfindenden Testungen beauftragt?
6) Welche Einsparungen haben sich aufgrund der unterbliebenen Testungen im Juni tatsächlich ergeben?
7) Welche Kosten oder Aufwendungen sind durch das vorzeitige Beenden der Testungen entstanden?
8) Es wurde kolportiert, dass die Testungen im Juni nur „ausgesetzt“ wurden. [2] Ist dies korrekt?
a) Wenn ja, unter welchen Bedingungen war dies möglich?
b) Wenn nein, wäre dies ein gangbarer Weg zur Vermeidung von Kosten gewesen?
9) Ist wie berichtet ein Pönale aufgrund der kurzfristigen Vertragskündigung fällig geworden?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wenn nein, warum wurde dies dann in diversen Medienberichten behauptet und vonseiten des Ministeriums de facto nicht dementiert?
10) Die Arbeit mit der Arge für molekulare Diagnostik lief allerdings nicht immer reibungslos. Zu Beginn wurden die geforderten PCR-Tests nicht in ausreichender Menge durchgeführt. Schadenersatzforderungen vonseiten des Ministeriums wurden weder angekündigt noch tatsächlich erhoben. Ist daher, anstatt für die verfrühte Kündigung ein Pönale zu zahlen, eine Art „Gegenrechnungsmodell“ etabliert worden?
a) Wenn ja, wie hat dieses genau ausgesehen?
b) Wenn nein, wurde die Arge aufgrund der Vertragsverletzung zu Zahlungen an das Ministerium verpflichtet?
11) Am Abend des 28. August 2022 (!) wurde den Schulleitungen mitgeteilt, dass sie (rechtzeitig) für das kommende Schuljahr einen Vorrat an Antigen- Tests beim Ministerium bestellen sollen. Laut jener E- Mail beträgt die Zustellungsdauer solcher Tests aber 5- 8 Werktage. Eine rechtzeitige Zustellung zum Schulstart war daher wohl kaum tatsächlich in ganz Österreich gewährleistet. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
I.) Warum wurde die Bestellaufforderung nicht früher versandt?
II.) Haben tatsächlich alle Schulen in Österreich die von ihnen bestellten Testkits rechtzeitig zum jeweiligen Schulstart erhalten?
III.) Wie viele Schulen in Österreich (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland) haben aufgrund der angesprochenen Aufforderung noch Testkits nachbestellt?