12395/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.09.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Kompetenzstellen gegen Cybercrime bei den Staatsanwaltschaften Wien, Graz und Salzburg

 

Vorfälle in der jüngsten Vergangenheit wie der Fall der bedrohten Ärztin aus Oberösterreich haben gezeigt, dass ein Vorgehen gegen Hass im Netz bzw. Cybercrime offenkundig trotz neuer gesetzlicher Regelung immer noch sehr problembehaftet ist. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch, ob eine Aufstockung der Staatsanwaltschaften oder eine eigene Sonderstaatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang sinnvoll wären.

Medienberichten zufolge wurden bereits vor einem halben Jahr bei den Staatsanwaltschaften Wien und Graz Kompetenzstellen gegen Hass im Netz eingerichtet.[1] Auch in Salzburg soll es inzwischen eine Kompetenzstelle geben.

Die Statistik verdeutlicht die Problematik. Über die „BanHate“-App der Anti-Diskriminierungsstelle Steiermark wurden im Jahr 2020 3215 Hasspostings gemeldet. Der Online-Hassreport Österreich berichtet von einer Explosion von Hass und Radikalisierung im Netz durch Corona. Allein im vierten Quartal 2020 sei es zu einer Vervierfachung der Hassmeldungen gekommen. Gewarnt wird in diesem Zusammenhang auch vor einer zunehmenden Gefahr von Gewalt und Demokratiefeindlichkeit.[2]

Der „Standard“ berichtet: „Die Zahl der angezeigten Straftaten im gesamten Komplex der Cyberkriminalität steigt seit vielen Jahren rasant. Im Jahr 2016 waren es 16.804 Fälle, im Jahr 2021 bereits mehr als 46.000. Geklärt werden die meisten Causen in Österreich allerdings nie: Die Aufklärungsquote liegt bei 36,9 Prozent.“[3]

Zu vernehmen ist, dass die Kompetenzstellen mit äußerst geringen Mitteln ausgestattet sind. So sollen in Wien als größter Stelle vier StaatsanwältInnen im Ausmaß von je 10% ihrer Arbeitszeit tätig sein.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende:

 

Anfrage

 

1.    Wann genau wurden die Kompetenzstellen gegen Hass im Netz in Wien, Graz und Salzburg eingerichtet?

2.    Welche konkreten Aufgaben haben diese Kompetenzstellen?

3.    Auf welcher Rechtsgrundlage sind diese Kompetenzstellen aufgebaut?

4.    Mit welchen Tatbeständen sind diese Kompetenzstellen befasst?

5.    Haben die dafür abgestellten Staatsanwält*innen eine spezielle Aus- bzw. Fortbildung?

a)    Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß wurde diese absolviert?

b)    Wenn nein, warum nicht?

6.    Ist für diese Kompetenzzentren ein zusätzliches Budget vorgesehen?

a)    Wenn ja, wie hoch ist dieses?

b)    Wenn nein warum nicht und ist ein zusätzliches Budget geplant?

7.    Wie viele Staatsanwält*innen sind den Kompetenzstellen jeweils zugeteilt und in welchem Stundenausmaß?

8.    Ist eine weitere personelle oder finanzielle Aufstockung geplant?

9.    Sind weitere Kompetenzstellen gegen Hass im Netz geplant?

a)    Wenn ja, wo und ab wann?

b)    Welche budgetären Mittel sind vorgesehen?

c)    Soll es zu einer flächendeckenden Abdeckung in Österreich kommen und wenn ja bis wann?

10. Mit wie vielen Fällen von Hass im Netz waren die Kompetenzstellen bisher befasst?

11. Welche Tatbestände wurden verfolgt und mit welchem Ergebnis?

12. Hat bereits eine Evaluierung der Kompetenzstellen stattgefunden?

a)    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b)    Wenn nein, warum nicht und bis wann ist eine solche geplant?

13.  Werden die Staatsanwaltschaften beim komplexen Thema Hass im Netz und Cyber Crime von externen Expert*innen unterstützt?

a)    Wenn ja, in welchem Ausmaß?

b)    Wie können die Staatsanwaltschaften auf diese Expert*innen zugreifen?

c)    Wird dieses Angebot angenommen?

d)    Warum gibt es keine externen Expert*innen?

 



[1] Vgl.: Experten gegen „Hass im Netz“-StA - steiermark.ORF.at

[2] Vgl. : Online-Hassreport Österreich: Explosion von Hass und Radikalisierung im Netz durch Corona - Antidiskriminierungsstelle Steiermark

[3] Vgl.: https://www.derstandard.at/story/2000138104192/fachleute-gegen-eigene-staatsanwaltschaft-fuer-hass-im-netz